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Sellnrod ist ein Ortsteil der Gemeinde Mücke im mittelhessischen Vogelsbergkreis. Zum Ort gehört der Weiler Schmitten.

Sellnrod
Gemeinde Mücke
Höhe: 310 m ü. NHN
Fläche: 6,12 km²[1]
Einwohner: 669 (31. Dez. 2015)[2]
Bevölkerungsdichte: 109 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Oktober 1971
Postleitzahl: 35325
Vorwahl: 06400

Geographie


Das Dorf liegt am Fuße des Vogelsberges und wird von dem Streitbach durchflossen.

Historische Flächennutzungsstatistik


Geschichte



Ortsname


Der auf das Suffix -rod endende Ortsname lässt auf eine Gründung zwischen 800 und 1000 n. Chr. schließen. Reichardt leitet den Ortsnamen von einem Gewässernamen ab. Das –n- im Namen sieht er als vordeutsches Gewässernamensuffix an.[5]

Evangelische Kirche in Sellnrod
Evangelische Kirche in Sellnrod

Ersterwähnung


Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Sellnrod erfolgte im Jahr 1349 unter dem Namen Selnrode.[6] Weitere historische Erwähnungen sind Selinrode (1364)[7] und Sellynrade (1366)[8].


Mittelalter


Bereits 1315 wird ein Konrad von Sellnrod als Unterschultheiß in Grünberg genannt.[9]

Im 14. Jahrhundert wird der Ort in Verkäufen aus den Jahren 1349, 1364 und 1366 erwähnt:


Isenburg zu Büdingen

Die Burg Ulrichstein, die Gerichte Bobenhausen, Felda und Schotten waren ursprünglich im Besitz der Grafschaft Isenburg zu Büdingen. Obwohl das Gebiet in den Besitz der Landgrafschaft Hessen kam, blieben die Grafen von Isenburg im Besitz des Zehnten des Gerichts Bobenhausen und des Kirchensatzes Bobenhausen. Nachweislich wurde die Grünberger Familie von Sassen seit 1353 mit dem Zehnten des Gerichts Bobenhausen belehnt.[10]


Gericht Bobenhausen

Sellnrod gehörte zum Gericht Bobenhausen. Aus der Urkunde vom 15. Juli 1364 erkennt man den Umfang des Gerichts Bobenhausen. Volpracht von „Sassin“ und Bechte, „sin Eliche wirten“ bekannten am 15. Juli 1364, dass sie ihren Teil des Zehnten zu „Babenhusen“ (Bobenhausen II), zu abern Sifeharterode (Ober-Seibertenrod), zu Langenwaßere, zu Feltkrucken, zu Kulzenhan, czu Lynscheit, zu Albinshan, zu Wanefelde (Wohnfeld), czu Selinrode, czu Heckirstorf (Höckersdorf), czu Pedirshan, czu Falkenandischan und zu Selginstad verkauft hatten. Käufer waren „Clase von Sassen,“ Schöffe zu „Grunenberg,“ dessen Frau Hildeburg, deren Töchter und Söhne, die dafür 150 „phunt heller“ zahlten. Volpracht und Clase von Sassen waren Brüder. Zeuge war u. a. Johann von Kestrich, Schöffe in Grünberg.

Am 31. Dezember 1489 belehnte Landgraf Wilhelm III. von Hessen die Brüder Eberhard und Heinrich Riedesel (zu Josbach) mit den Lehen, die ihr Vater und sie bereits von Landgraf Heinrich III. zu Lehen trugen. Dies waren u. a. vier Gulden Geld im Dorf Sellnrod im Gericht Bobenhausen („Berbenhusen“).[11]


Neuzeit


Ziemlich zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges, im Jahr 1622, verwüsteten die Truppen des „tollen Halberstädters“ Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel das hessen-darmstädtische Amt Ulrichstein und auch Sellnrod.[12] In seiner Beschreibung der „Marter und Pein“, welche die Söldner ausübten, berichtet der Amtmann Johann Kaiser aus Ulrichstein über das Schicksal der Einwohner von „Selerodt“: „Den Schulmeister haben sie geldgebens halben erstlich blou und schwartz geschlagen, … ein rappir vfs hertz gesetzt … gantz nackend ausgezogen … am leib zerhauen, das ers seine lebtage nicht verwinden wirdt.“ Die Frau des Johannes Möller (Müller) wurde „blou und schwartz geschlagen.“ Den Grönhansen wollten sie aufhängen. Besonders übel traktierten die Halberstädter Truppen die Bewohner des Weilers Schmitten, der „Selnröder Schmidt.“ Lorenz Dieln und Heintz Nickeln wurden, an Pferde gebunden, in den Wald geführt, wo man sie aufhängen wollte. „Hans Schefern und sein Weib“ wurden wie alle anderen „geldtgebens halben … blou und schwartz geschlagen.“ Ähnlich erging es den Bewohnern der übrigen Orte des Amtes in Vlrichsteinn, Bobenhassenn, wo sie besonders schlimm wüteten, in Wonfeldt, Heckersdorff, Oberseiberderrodt, Altenhain, Meiches und Helbershain.

Der Schulmeister zu „Selerodt“ wurde 1622 von den halberstädtischen Truppen aufs übelste misshandelt. 1795 unterrichtete an der Schule der Lehrer Johann Henrich Müller.[19]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Sellnrod:

„Sellnrod (L. Bez. Schotten) evangel. Pfarrdorf; liegt im Vogelsberg, an dem Seemenbach, 212 St. von Schotten, hat 129 Häuser und 743 Einwohner, die außer 3 Katholiken evangelisch sind. Man findet 1 Kirche, 2 Mahl- und 2 Oelmühlen. – Der Ort kommt im 14. Jahrhundert unter dem Namen Sellinrode vor, und nach einer Urkunde von 1353 hatte Heinrich von Isenburg die von Sassen mit dem dasigen Zehnten belehnt. Sellnrod hat durch einen am 24. Juni 1829 erfolgten Hagelschlag nicht nur die Erndte verloren, sondern es sind auch durch die Fluten die Felder, die an Bergen liegen, sehr ruinirt worden.“[21]


Nachkriegszeit


Durch den Zuzug von Vertriebenen und Flüchtlingen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wuchs die Bevölkerung stark an. Die Eingliederung der Gemeinde Schmitten in die Gemeinde Sellnrod erfolgte zum 1. April 1951.[22]

Zum 1. Oktober 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Sellnrod im Zuge der Gebietsreform in Hessen zeitgleich mit zwei weiteren Gemeinde auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Mücke eingegliedert.[23][24] Für alle durch die Gebietsreform nach Mücke eingegliederten Gemeinden wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[25]

Ein neues Wohngebiet entstand im Nordwesten des Dorfes. Im Ort gibt es einen Kindergarten und eine Sporthalle. Anfang des 3. Jahrtausends erregte ein Kuhaltersheim in Sellnrod Aufsehen.[26]


Verwaltungsgeschichte


Von 1622 stammt der erste Nachweis,[27] dass Sellnrod ins Amt Ulrichstein gehörte, ebenso wie 1787. Damals war Sellnrod ein Ort in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Regierungsbezirk Gießen, Amt Ulrichstein, Gericht Bobenhausen. Auch Altenhain, Feldkrücken, Höckersdorf, Kölzenhain, Ober-Seibertenrod und Wohnfeld sowie der Petershainer Hof und Schmitten gehörten in das Gericht dieses Amtes.

Am 12. Juli 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum Hessen. 1820 erhielt das Großherzogtum eine Verfassung. Auf dieser Grundlage wurden die bisherigen Amtsbezirke, Sellnrod gehörte zum Amt Ulrichstein, in Landrats- und Landgerichtsbezirke umgewandelt. Am 30. Juni 1821 erschien die Gemeindeordnung des Großherzogtums, welche die Trennung von Justiz und Verwaltung vorsah. Diese Gemeindeordnung wurde am 14. Juli 1821 umgesetzt. Das Dorf kam in diesem Jahr zum Landratsbezirk Schotten und zum Landgericht Schotten.[28] Gleichzeitig traten nun an die Spitze des Dorfes ein gewählter Bürgermeister und ein Gemeinderat.

Eine Konsequenz der Revolution von 1830 war die Neuordnung der Verwaltung. Mit Verordnung vom 20. August 1832 wurden die Landratsbezirke zu Kreisämtern. Zum neuen Kreisamt Nidda kam der seitherige Landgerichtsbezirk Schotten. Also wurde auch Sellnrod 1832 in den Kreis Nidda eingegliedert, der fortan eine Art Superkreis bildete.

Da der Kreis Grünberg größere Gebiete an den Kreis Gießen hatte abgeben müssen, erhielt er dafür 1837 Gemeinden aus dem Raum Lich, Laubach und der nördlichen Wetterau. 1838 kam auch Sellnrod zum Kreis Grünberg. Die Kreise wurden im Revolutionsjahr 1848 aufgelöst und aufgrund des Gesetzes vom 31. Juli 1848 über „Die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehörden“ in Regierungsbezirke umgewandelt. Zum Regierungsbezirk Nidda gehörten 116 Gemeinden aus den Landgerichtsbezirken Nidda, Büdingen, Schotten, Ortenberg und Ulrichstein. Da die Einwohner von Sellnrod, Altwiedermus und Illnhausen nicht innerhalb eines Tages nach Nidda kommen konnten, wurde der Regierungsbezirk 1852 aufgelöst. Sellnrod kam 1852 zum Kreis Schotten.[29] Schließlich gehörte Sellnrod seit 1938 in den Landkreis Alsfeld, der 1972 im Vogelsbergkreis aufging.[1]

Staats- und Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren nachgeordnete Verwaltungseinheiten, denen Sellnrod angehörte:[1][30][31]


Gerichte seit 1803


In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Sellnrod das Amt Ulrichstein zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Sellnrod fiel in den Gerichtsbezirk des Landgerichts Schotten. Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde es am 1. Dezember 1838 an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.[40]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[41]

1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[42] Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten und Sellnrod kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Alsfeld.[43]


Bevölkerung



Einwohnerstruktur 2011


Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Sellnrod 432 Einwohner. Darunter waren 6 (0,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 114 Einwohner unter 18 Jahren, 303 zwischen 18 und 49, 174 zwischen 50 und 64 und 141 Einwohner waren älter.[44] Die Einwohner lebten in 397 Haushalten. Davon waren 66 Singlehaushalte, 90 Paare ohne Kinder und 105 Paare mit Kindern, sowie 30 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 60 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 195 Haushaltungen lebten keine Senioren.[44]


Einwohnerentwicklung


 1806:579 Einwohner, 116 Häuser[36]
 1829:743 Einwohner, 129 Häuser[21]
 1867:655 Einwohner, 133 bewohnte Gebäude[45]
 1875:596 Einwohner, 128 bewohnte Gebäude[46]
Sellnrod: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2015
Jahr  Einwohner
1791
 
462
1800
 
472
1834
 
836
1840
 
880
1846
 
874
1852
 
862
1858
 
755
1864
 
741
1871
 
657
1875
 
637
1885
 
668
1895
 
651
1905
 
634
1910
 
668
1925
 
627
1939
 
644
1946
 
853
1950
 
849
1956
 
760
1961
 
758
1967
 
789
1970
 
772
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
732
2015
 
669
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1791[34], 1800[47]; Gemeinde Mücke[2]; Zensus 2011[44]

Religion


Sellnrod besaß ursprünglich eine Kapelle. Am Ende des 17. Jahrhunderts war sie baufällig und wurde abgerissen. Sellnrod gehörte im Mittelalter kirchlich zu Bobenhausen II, 15. Jahrhundert, das dem Archidiakonat St. Johannis (Mainz) unterstellt war.


Reformation


Zu Beginn des 16. Jahrhunderts war Sellnrod eine Filiale der Kirche von Bobenhausen. Schon 1527 wirkte dort Johannes Schmierer als evangelischer Pfarrer. Um 1534 wird Georg Hindergarth erwähnt. Seine Nachfolger waren Konrad Hatterod von 1535 bis zu seinem Tod 1567 und Balthasar Susenbeth von Eschwege.[48] Susenbeth wurde 1575 Pfarrer in Alsfeld. Dort starb er 1584.[49] Sellnrod gehörte noch 1577 zum Kirchspiel Bobenhausen.[1] Zur Pfarrei Bobenhausen II gehörte ursprünglich auch Ulrichstein, das um 1400 selbständig wurde. Zum Kirchspiel Bobenhausen zählten 1577 Altenhain, Feldkrücken, Höckersdorf, Kölzenhain, Obereibertenrod, Sellnrod und Wohnfeld.[50]


Kirchengemeinde Sellnrod


1639 bildete dann Sellnrod mit dem Weiler Schmitten und Altenhain (Laubach) eine eigenständige Gemeinde.[51] Knapp 60 Jahre später baute man die heutige Fachwerkkirche. Seit 1709 gehören Sellnrod und Altenhain zu einem Kirchenverband. 1841 zählten neben Sellnrod und Altenhain auch Schmitten und die Wiesenmühle dazu.[52]


Pfarrer


1841 gehörte Sellnrod ins Dekanat Schotten.[62] Heute ist die Kirchengemeinde Sellnrod/Altenhain ins Dekanat Grünberg eingegliedert. Demian bezeichnete mit Recht das Dorf noch 1825 als „lutherisches Pfarrdorf auf dem Vogelsberge“,[63] denn alle 649 Einwohner waren Lutheraner. Nach der Volkszählung von 1910 gab es folgende konfessionelle Gliederung der Dorfbewohner: 637 waren evangelisch, eine Person katholisch und sieben gehörten zu den „christlichen Dissidenten“.[64]


Historische Konfessionszugehörigkeit


 1829:740 evangelische (= 99,60 %), 3 katholische (= 0,40 %) Einwohner[21]
 1961:696 evangelische (= 91,82 %), 45 katholische (= 5,94 %) Einwohner[1]

Sehenswürdigkeiten



Verkehr



Persönlichkeiten



Literatur





Anmerkungen und Einzelnachweise


Anmerkungen

  1. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Schotten) und Verwaltung.

Einzelnachweise

  1. Sellnrod, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Daten und Fakten. In: Webauftritt. Gemeinde Mücke, archiviert vom Original; abgerufen im Mai 2020. (Daten aus Web-Archiv)
  3. Johann Andreas Demian, Statisk u. Topographie, S. 350.
  4. Schmitten, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 25. April 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  5. Lutz Reichardt, Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. = Göppinger Arbeiten zur Germanistik. Bd. 86, 1973. S. 450 f.
  6. Ludwig Baur: Hessische Urkunden 1. Starkenburg und Oberhessen. Darmstadt 1860. S. 580, Nr. 851.
  7. Baur, Hessische Urkunden 1. S. 660, Nr. 988.
  8. Baur, Hessische Urkunden 1. S. 672, Nr. 1009.
  9. Waldemar Küther, Grünberg. Geschichte und Gesicht einer Stadt in acht Jahrhunderten. S. 204.
  10. Kuchenbecker, Anal. Hass. Coll. VII, 106.
  11. Jürgen Rainer Wolf: Der Lehenhof Landgraf Wilhelms III. von Hessen-Marburg. Regesten zu den Lehenurkunden (1487–1500). Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt. S. 6, Nr. 23.
  12. Johann Kayßer: Designation der Marter und Pein, auch onzimler worte, So das Halberstädische Kriegsvolk resprictive ann etzlichen meinen ambtsbevolenen gevbt und geredt. Amt Ulrichstein. Abgedruckt in: Bilder aus der Zeit des 30-jährigen Krieges. Hrsg. von Wilhelm Diehl. Hirschhorn am Neckar 1905, S. 71 – 80, hier S. 76 f.
  13. Dorfchronik von Altenhein auf der Website der Freiwilligen Feuerwehr Altenhain.
  14. Simone Alexander, Mit dem Laster der Hexerei besudelt : die Hexen von Sellnrod - zwei Protokolle machen Verhör und Prozessverfahren deutlich. in: Hessische Heimat (2003), 2, S. 5–8; a3/p9-11.
  15. Protokolle abgedruckt bei: Adelheid Rehbaum-Keller, Sündebock: Hexe. Ausgrenzung und Vernichtung gestern – und heute? Gießen 1994, S. 149–154. ISBN 3-922272-51-7.
  16. Johann Andreas Demian, Beschreibung oder Statisk und Topographie des Großherzogthums Hessen. Mainz 1825, S. 349 f.
  17. Staats- und Adreß-Handbuch für die Fürstl. Hessen-Darmstädtischen Lande auch zum statistischen Gebrauch eingerichtet. Darmstadt 1795, S. 234.
  18. Staats und Adreß-Handbuch 1795, S. 234.
  19. Staats- und Adreß-Handbuch für die Fürstl. Hessen-Darmstädtischen Lande auch zum statistischen Gebrauch eingerichtet. Darmstadt 1795, S. 234.
  20. Johann Andreas Demian, Statisk u. Topographie, S. 350.
  21. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 268 (Online bei google books).
  22. Eingliederung der Gemeinde Schmitten in die Gemeinde Sellnrod, beide Landkreis Alsfeld, Reg.-Bezirk Darmstadt vom 2. November 1950. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1950 Nr. 46, S. 471, Punkt 876 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,2 MB]).
  23. Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 17. September 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 39, S. 1603, Punkt 1320; Abs. 13. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 9,2 MB]).
  24. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 346.
  25. Hauptsatzung. (PDF; 86 kB) § 3. In: Webauftritt. Gemeinde Mücke, abgerufen im Januar 2021.
  26. Gesa Coordes, Lebensabend im Kuhaltersheim : acht Kühe stehen zur Zeit auf den Weiden rund um Sellnrod ; für bis zu 30 Tiere ist in dem einmaligen Kuhaltersheim Platz In: Express / Giessener Magazin, Bd. 23 (2007), 40, S. 5.
  27. Johann Kayßer: Designation der Marter und Pein, S. 80
  28. hier und im Folgenden: Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. 2 Bände, Band 2: Neue Zeiten. Rockenberg 2005, S. 49–52. ISBN 3-923907-08-7.
  29. Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 2, S. 51.
  30. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: treemagic.org.
  31. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
  32. Die Zugehörigkeit des Amtes Ulrichstein anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567-1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604-1638. und Hessen-Darmstadt 1567-1866.
  33. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 24 Punkt d) VIII. (google books).
  34. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 211 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  35. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 9 (Online bei google books).
  36. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  37. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 423 (online bei Google Books).
  38. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 265 (online bei Google Books).
  39. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  40. Bekanntmachung, die Errichtung eines Landgerichts zu Ulrichstein betr. vom 31. Oktober 1838 (Hess. Reg.Bl. S. 385)
  41. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  42. Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten
  43. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 f) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  44. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 40 und 80;.
  45. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB 013163434, OCLC 162730484, S. 122 (Online bei google books).
  46. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB 013163434, OCLC 162730484, S. 18 (Online bei google books).
  47. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 231 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  48. Wilhelm Diehl, Reformationsbuch der evangelischen Pfarreien des Großherzogtums Hessen. 2. Auflage. Friedberg 1917, S. 81 f.
  49. Wilhelm Diehl, Reformationsbuch, S. 70.
  50. Bobenhausen II, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 11. November 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  51. Sehenswerte Kirchen in den Kirchengebieten Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck, einschließlich der rhein. hessischen Kirchenkreise Wetzlar und Braunfels. Hrsg. von Günter E. Th. Bezzenberger und Beatus Fischer. Spangenberg 1987. ISBN 3-88352-020-9. S. 180.
  52. Handbuch des Großherzogthums Hessen für das Jahr 1841. S. 192.
  53. Georg Biundo, Die evangelischen Geistlichen der Pfalz seit der Reformation. (Pfälzisches Pfarrerbuch) (= Genealogie und Landesgeschichte. Band 15; = Bibliothek familiengeschichtlicher Quellen, Band 20) Degener & Co., Neustadt an der Aisch 1968. S. 446, Nr. 5203.
  54. Dieffenbach, Johann Georg. Hessische Biografie. (Stand: 10. März 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  55. Staats- und Adreß-Handbuch 1795, S. 172.
  56. Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt auf das Jahr 1826. Darmstadt, S. 162.
  57. Handbuch Großherzogtum 1841, S. 192.
  58. Heimatbuch der Gemeinde Großen-Buseck, 1951, S. 61.
  59. Für die Zeit von 1899 bis 1925, vgl. Dorfchronik von Altenhein auf der Website der Freiwilligen Feuerwehr Altenhain
  60. siehe für 1940–1972 siehe: Dorfchronik von Altenhein auf der Website der Freiwilligen Feuerwehr Altenhain
  61. Pfarrerverzeichnis des Kirchspiels Kirchberg
  62. Handbuch Großherzogtum 1841, S. 192.
  63. Johann Andreas Demian, Statisk u. Topographie, S. 349.
  64. Mitteilungen der Großherzoglich Hessischen Zentralstelle für Landesstatistik 1911. Ergebnisse nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910. S. 308.
  65. Weickartshain, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 22. Dezember 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  66. Wilhelm Diehl, Zur Entstehung von Glaubrechts „Kalendermann.“ in: Hessische Chronik, Bd. 5, S. 49–53.
  67. Adalbert Brauer, "Jaeger, Wilhelm" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 281 f. [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/ppn12123228X.html.
  68. Katalog zur Ausstellung mit ergänzenden und erläuternden Texten, Bildern und Dokumenten. Georg Thudicum. Direktor des Büdinger Gymnasiums, Pädagoge, Wissenschaftler, Politiker und seine bedeutenden Söhne. Heuson Museum Büdingen 2008.



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