Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte im Codex Eberhardi des Reichsklosters Fulda unter dem Namen Tagebergen und wird in die Zeit 780–802 datiert.[3] In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde der Ort unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[3]Deyburge (um 1300), Deburgen (1342), Tauberge (1381), Dabringen (1466) und Daubrigen (1579).
Im Jahr 1394 wird das 1979 abgerissene Hofgut Heibertshausen erwähnt.[4] Das
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Daubringen:
„Daubringen (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 1⁄2 St. von Giessen an der Lumda, hat 75 Häuser und 487 Einw., die bis auf 4 Mennoniten und 16 Juden evangelisch sind. In der Gemarkung wird ein Pech- oder Sumpftorf gestochen, der an Güte alle übrige Torfarten dieser Gegend übertrifft. Durch den Vertrag von 1585 kam Daubringen mit andern Orten aus der Gemeinschaft mit Nassau ausschließend an Hessen.“[5]
Das Dorf verlor bereits Mitte des 19. Jahrhunderts seinen bäuerlichen Charakter und wurde zum reinen Wohnort. Ab 1871 wurden in Daubringen Zigarren hergestellt. 1891 wurde eine Zigarrenfabrik gebaut, die heute als Wohnhaus genutzt wird.
Während des „Kalten Krieges“ befand sich in Ortsnähe das Sondermunitionslager Daubringen/Alten-Buseck, ein NATO-Lager für Nuklearwaffen.[6]
Hessische Gebietsreform
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Daubringen kraft Landesgesetz zum 1. Juli 1974 mit der Stadt Staufenberg und den Gemeinden Mainzlar und Treis an der Lumda zur neuen Stadt Staufenberg zusammengeschlossen.[7][8] Ein Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung wurde für „Treis an der Lumda“ sowie ein gemeinsamer Ortsbezirk für die Stadtteile Staufenberg, Mainzlar und Daubringen eingerichtet.[9]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Daubringen lag, und deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[3][10][11]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Gießen, Gericht Lollar (Kondominium mit Grafschaft Nassau)
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Gießen, Gericht Lollar[12]
ab 1585: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Gießen, Gericht Lollar fällt ganz an Hessen-Marburg
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Lollar[13]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Daubringen das „Landamt Gießen“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Landgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Daubringen zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.[17] Vom 1. Januar 1977 bis zum 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, wurde dann mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Daubringen 1758 Einwohner. Darunter waren 90 (5,1%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 258 Einwohner unter 18 Jahren, 711 zwischen 18 und 49, 384 zwischen 50 und 64 und 405 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 786 Haushalten. Davon waren 228 Singlehaushalte, 255 Paare ohne Kinder und 228 Paare mit Kindern, sowie 60 Alleinerziehende und 15 Wohngemeinschaften. In 183 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 498 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[3]; Stadt Staufenberg[20]; Zensus 2011[18]
Erwerbspersonen: 102Land- und Forstwirtschaft, 462Prod. Gewerbe, 118Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 99Dienstleistungen und Sonstiges.[3]
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Siehe: Liste der Kulturdenkmäler in Staufenberg-Daubringen
Infrastruktur
Bildung
Die örtliche Grundschule heißt Waldschule.
Im Ort gibt es einen städtischen Kindergarten.
Verkehr
Schienenverkehr
Der Ort hat einen Haltepunkt an der Lumdatalbahn (von Lollar nach Grünberg), die 1902 erbaut und im Personenverkehr 1981 stillgelegt wurde. Seit 1993 finden regelmäßig Sonderfahrten statt, so etwa zum Schmaadleckermarkt in Lollar oder dem autofreien Sonntag im Lumdatal. Der Bahnsteig des Haltepunktes befindet sich direkt neben dem Bahnübergang der L 3356. Das kleine Fachwerk-Empfangsgebäude wurde in den 1970er Jahren abgerissen.
Straßenverkehr
Im Süden liegt die Bundesautobahn 480 und im Westen die autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße 3. Durch Daubringen verläuft die Landesstraße 3356.
Literatur
Daubringen – Mainzlar. Spuren der Geschichte zweier oberhessischer Dörfer und ihrer Bevölkerung, hrsg. v. Stadt Staufenberg, bearb. v. Volker Hess u. Gerhard Felde, Staufenberg 1993, ISBN 3-9803410-0-3.
Literatur über Daubringennach Registernach GND In: Hessische Bibliographie
Daubringen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 23.März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Heibertshausen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 3.Februar 2017). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.51 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12.März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr.9, S.154, §2 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 3,0MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.365.
Hauptsatzung.(PDF;27kB)§6.In:Webauftritt.Stadt Staufenberg,abgerufen im Juli 2021.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.413 (online bei Google Books).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 7.Mai 1879. In: GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–221 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Ph. A. F. Walther:Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G.Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC162355422, S.32 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
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