Feldhoase ist der Ortsneckname von Allertshausen. Allertshausen liegt am Südhang eines Höhenrückens, zwischen dem Lumda- und dem Buseckertal.
Geschichte
Historische Namensformen
In erhaltenen Urkunden wurde Allertshausen unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]
Alstratahusun, in villa (802/817) [2. Hälfte XII Jh., Codex Eberhardi 1 I S. 272 = Dronke, Traditiones Capitulum 6 Nr. 70]; (der Beleg ist nach Reichardt, Siedlungsnamen, S. 21–22, nicht mit diesem Allertshausen zu identifizieren)
Alhardeshusin, de (1232) [Huyskens, Quellenstudien, S. 199–200 und 251]
Alharteshusen, in (vor 1282/83) [Anf. XIV Wagner, Die eppsteinschen Lehensverzeichnisse, S. 110f. Nr. 333]
Ellartshusin, in villa dicta (1311) [Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, Nr. 216]
Alertzhusen, in (1489/91) [Universitätsbibliothek Gießen HS 457 m, Nr. 2 fol. 28r]
Von den Anfängen bis zur Gebietsreform in Hessen
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Allertshausen erfolgte demnach unter dem Namen Alhardeshusin im Jahr 1232.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Allertshausen:
„Allertshausen (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt 21⁄4 St. von Grünberg, und gehört der Freiherrl. Familie von Nordeck zur Rabenau, die 1822 einen Theil der Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat abgetreten hat. Der Ort hat 39 Häuser und 234 evangel. Einw., unter welchen 27 Bauern, 9 Handwerker und unter letztern 3 Teppichmacher sind. Auch hat Allertshausen eine Kirche.“[3]
Die heutige Evangelisch-lutherische Kirche wurde 1905/06 von einem unbekannten Baumeister errichtet und weist Elemente des Jugendstils auf.
Gebietsreform
Die bis dahin selbständige Gemeinde Allertshausen wurde zum 31. Dezember 1971 im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Rabenau eingegliedert.[4]
Für den Ortsteil Allertshausen wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[5]
Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Allertshausen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][6][7]
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Allendorf/Lumda, Patrimonialgericht Londorf der Freiherren Nordeck zur Rabenau[8]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Allendorf/Lumda, Gericht Londorf
ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Amt Allendorf/Lumda, Gericht Londorf[9][10]
ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Allendorf/Lumda, Gericht Londorf[11]
ab 1821: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Grünberg (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Grünberg; 1822 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Nordeck zur Rabenau an das Landgericht über) und Verwaltung)
ab 1832: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen
ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Grünberg
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Grünberg
ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Allertshausen das „Patrimonialgericht der Freiherren Nordeck zur Rabenau“ in Londorf zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. 1822 traten die Freiherren Nordeck zur Rabenau ihre Rechte am Patrimonialgericht Londorf an das Großherzogtum Hessen ab.[12] „Landgericht Grünberg“ war daher von 1822 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Allertshausen zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.[13]
Mit Wirkung vom 1. Juli 1912 ging Allertshausen wieder an das Amtsgericht Grünberg.[14]
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg und Allertshausen wurde dem Sprengel des Amtsgerichts Gießen zugelegt.[15]
Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“ der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen des Amtsgerichts Gießen, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Gemeinde Rabenau[2]; Zensus 2011[18]
Einwohnerstruktur
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Allertshausen 606 Einwohner. Darunter waren 21 (3,5%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 102 Einwohner unter 18 Jahren, 231 zwischen 18 und 49, 150 zwischen 50 und 64 und 126 Einwohner waren älter.[18]
Die Einwohner lebten in 255 Haushalten. Davon waren 63 Singlehaushalte, 75 Paare ohne Kinder und 90 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 51 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 165 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[18]
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.3 (Online bei google books).
Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB770396321, OCLC180532844, S.308.
Hauptsatzung.(PDF;21kB)§6.In:Webauftritt.Gemeinde Rabenau,abgerufen im November 2021.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (Online bei google books).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.413 (online bei Google Books).
Abtretung der Partimonial Gerechtsame der Freiherren von Nordeck zur Rabenau in dem Londorfer Grund, zur Ausübung durch den Staat vom 3.April 1822. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1822 Nr.15, S.177 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 36,6MB]).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Gießen, Grünberg, Nidda, Ortenberg, Oppenheim, Wörrstadt, Nieder-Olm, Ober-Ingelheim und Bingen betreffend vom 3.April 1912. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1912 Nr.16, S.334–335 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 29,4MB]).
Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Ph. A. F. Walther:Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC162355422, S.2 (Online bei google books).
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