Südlich von Meiches finden sich in dem ansonsten recht feinkörnigen Basalt des Vogelsberges Adern und Gänge eines grobkörnigen Gesteins, das in der Literatur als „Nephelindolerit“ beschrieben wird[3] und aus Nephelin, Titanaugit, Leucit, Magnetit, Sanidin, Apatit und Biotit besteht, wobei die Einzelkörner cm-Größe erreichen. Im Jahre 1741 wurde das Gestein dort (erfolglos) versuchsweise zur Silbergewinnung abgebaut.[4]
Geschichte
Evangelische Kirche in Meiches
Überblick
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts als Eyches wird in das Jahr 1342 datiert.[1]
Die Meicheser Totenkirche wurde im Jahre 1729 erbaut. Vorher stand an gleicher Stelle eine Heilig-Kreuz-Kirche, von der bis 2008 angenommen wurde, es handle sich um die St. Georgskirche. Diese Kirche wurde wahrscheinlich um 1300 erbaut.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Meiches:
„Meiches (L. Bez. Alsfeld) evangel. Pfarrdorf; liegt im Vogelsberg, 3 St. von Alsfeld, hat 100 Häuser und 524 Einwohner, die alle evangelisch sind, sodann 1 Kirche im Ort, 1 Todtenkirche (Kapelle) unfern des Orts, und 2 Gemeindebackhäuser. Unter den Gewerbsleuten sind einige Leineweber, Dreher, Brandeweinbrenner etc. Bei der Todtenkirche befindet sich ein Taufstein, oder eigentlich Weihkessel, der mit der Jahrzahl CCCCCI. bezeichnet ist, die wahrscheinlich aber MCCCCI. zu zu lesen seyn dürfte. Der frühere Name war Eiches oder zu dem Eiches, woraus in der Folge Meiches entstanden ist.“[5]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde zum 31. Dezember 1971 die Gemeinde Lautertal durch den Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau und Meiches neu gebildet. Am 1. Februar 1972 kamen Dirlammen und Hopfmannsfeld hinzu.[6] Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Lautertal wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[7]
Am 1. Februar 1980 wurde der Name der Gemeinde amtlich in Lautertal (Vogelsberg) geändert.[6]
Staats- und Verwaltungsgeschichte
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Staaten, in denen Meiches lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][8][9]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Felda
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Amt Ulrichstein (Söhne der Margarethe von der Saale)[10]
ab 1570: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Ulrichstein, Gericht Felda
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Felda[11]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Meiches das Amt Ulrichstein zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz zwischen 1821 und 1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Meiches fiel in den Gerichtsbezirk des Landgerichts Alsfeld. Durch Verfügung des großherzoglich-hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde am 1. Dezember 1838 Meiches an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.[17]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[18]
1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbstständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[19] Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten[20] und Meiches kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Lauterbach.
Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben[21] und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.[22] Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.[23]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Meiches 459 Einwohner. Darunter waren 6 (1,3%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 69 Einwohner unter 18 Jahren, 168 zwischen 18 und 49, 114 zwischen 50 und 64 und 108 Einwohner waren älter.[24] Die Einwohner lebten in 183 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 60 Paare ohne Kinder und 69 Paare mit Kindern, sowie 15 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 36 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 105 Haushaltungen lebten keine Senioren.[24]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1791[12]; 1800[27]; Zensus 2011[24]
Ortsvorsteher ist Achim Hofmann (Stand April 2016).
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Regelmäßige Veranstaltungen
In Meiches findet jedes Jahr zu Pfingsten eine Kirchweih statt.
Vereine
Freiwillige Feuerwehr
Schützenverein
Kirmesburschen
Männergesangverein „Liederkranz“ Meiches
Evangelischer Frauenchor
Lokale Besonderheiten
Tafel mit Lageplan der Grabstellen auf dem Totenkoeppel in Meiches
Meiches ist der einzige Ort in Deutschland, in dem es noch Sippengräber neben den üblichen Reihengräbern gibt. Zu jedem Haus im Dorf gehören bestimmte Grabstätten auf dem Friedhof, und wer dort begraben wird, der wird in aller Regel in den Gräbern seiner eigenen Vorfahren beigesetzt.
Siehe auch: Liste der Kulturdenkmäler in Meiches
Infrastruktur
Im Ort gibt es ein Dorfgemeinschaftshaus.
Im Ort treffen sich die Landesstraßen 3162 und 3163.
Ortsteil-Profil Meiches.(PDF; 564 kB)Gemeinde Lautertal (Vogelsberg),abgerufen am 10.Dezember 2017.
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Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.13ff., §24 Punkt d) VIII. (google books).
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Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.6ff. (online bei Google Books).
Bekanntmachung, die Errichtung eines Landgerichts zu Ulrichstein betr. vom 31.Oktober 1938. In: Großherzogliches Ministeriums des Inneren und der Justiz (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1838 Nr.36, S.385 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 40,9MB]).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten
Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210-16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20.Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr.24, S.507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,4MB]).
Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 1 (GVBl. I S. 552) vom 29.Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr.25, S.552 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Fünfte Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz. (Artikel 1, Abs. 2. aa)) vom 9.Dezember 2010. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2010 Nr.25, S.709f. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 148kB]). Bezieht sich auf die Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums der Justiz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz) (GVBl. II 210-98) vom 26.Oktober 2008. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2008 Nr.17, S.822ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 116kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.117 (Online bei google books).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.18 (Online bei google books).
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