Eichelhain ist innerhalb der Gemeinde Lautertal der südlichste Ortsteil. Über einen Wanderweg am Oberwald besteht eine direkte Verbindung zu den höchsten Bergen des Vulkans Vogelsberg, dem Hoherodskopf und dem Taufstein.
Ausdehnung der Gemarkung
Der eigentliche Ort Eichelhain liegt im Norden der Gemarkung. Diese reicht nach Süden bis nach Herbstein. Große Teile der Gemarkung sind FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union) der Natura 2000-Verordnung des Landes Hessen.[3] Diese Gebiete sollen in ein Biotop-Netz der Europäischen Union einfließen, in dem die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt und der unterschiedlichsten Lebensräume europaweit geschützt werden sollen.
Klima
Das Klima Eichelhains ist durch seine Lage im Tal des Eisenbach den Winden und Steigungsregen des Vogelsbergs ausgesetzt. Im Winter sind zwei Monate Schnee keine Seltenheit. Seltene Pflanzen und Blumen, darunter einige alpine Arten gedeihen hier dank des rauen Klimas.
Geschichte
Ehemaliges Schulgebäude in Eichelhain
Überblick
Eichelhain geht wahrscheinlich auf eine zwischen dem 9. und 13. Jahrhundert gegründete Rodungssiedlung zurück. Der Name ist nicht von dem Baum Eiche abgeleitet, sondern geht auf den vierten Fuldaer Abt Eigil zurück.
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte am 1. Mai 1483 unter dem Namen Henne Uchelnheyner.[1] Der Besitz wechselte von der Abtei Fulda über die Herren von Eisenbach auf Schloss Eisenbach zu den Freiherren Riedesel. 1806 kam Eichelhain an das Großherzogtum Hessen.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Eichelhain:
„Eichelhain (L. Bez. Lauterbach) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg, 3 St. von Lauterbach und gehört dem Freiherrn von Riedesel, hat 55 Häuser und 335 Einw., die bis auf 5 Kath. evangelisch sind. Ferner hat der Ort 2 Mahl- und 2 Oelmühlen. Ein Hagelschlag, der die Gemarkung am 28. Juni 1829 betraf, hat alle Felderzeugnisse total vernichtet.“[4]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde zum 31. Dezember 1971 die Gemeinde Lautertal durch den Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau und Meiches neu gebildet. Am 1. Februar 1972 kamen Dirlammen und Hopfmannsfeld hinzu.[5]
Am 1. Februar 1980 wurde der Name des Gemeinde amtlich in Lautertal (Vogelsberg) geändert.[5]
Staats- und Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Eichelhain lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][6][7]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Engelrod der Freiherren Riedesel zu Eisenbach
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Gericht Engelrod[8]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1623: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Gericht Engelrod (Freiherren Riedesel zu Eisenbach)[9]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Eichelhain ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig.
Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen, das jetzt für Eichelhain zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[14] Im Zuge der 1853 durchgeführten Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen sollte der Sitz des Landgerichts von Altenschlirf nach Herbstein verlegt werden und dabei dessen Sprengel um die bis dahin zum Landgerichtsbezirk Lauterbach gehörigen Orte Dirlammen, Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau, Hopfmannsfeld und Lanzenhain erweitert werden;[15] dies geschah jedoch beides erst mit Wirkung zum 1. September 1854.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Herbstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[16]
Am 1. Juli 1957 verlor das Amtsgericht Herbstein seine Selbständigkeit und wurde endgültig – nachdem es dies schon zu Ende des Zweiten Weltkrieges war[17] – zur Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach.[18] Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.[19] Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben[20] und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.[21] Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.[22]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Eichelhain 228 Einwohner. Darunter waren 3 (1,3%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 30 Einwohner unter 18 Jahren, 84 zwischen 18 und 49, 60 zwischen 50 und 64 und 54 Einwohner waren älter.[23]
Die Einwohner lebten in 102 Haushalten. Davon waren 27 Singlehaushalte, 39 Paare ohne Kinder und 30 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 27 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 60 Haushaltungen lebten keine Senioren.[23]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1800[26]: Zensus 2011[23]
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.58 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.367,368und386.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13ff., §24 Punkt d) XI. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.9 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.426 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.158ff. (online bei Google Books).
Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7.August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 42,9MB]).
Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend: 1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein; 2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Darmstadt vom 29. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstellen Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Altenstadt des Amtsgerichts Ortenberg
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation (§2) vom 6.März 1957. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1957 Nr.5, S.16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten) (Punkt 755) vom 11.Juni 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr.27, S.1010 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 2,8MB]).
Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20.Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr.24, S.507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,4MB]).
Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 1 (GVBl. I S. 552) vom 29.Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr.25, S.552 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Fünfte Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz. (Artikel 1, Abs. 2. aa)) vom 9.Dezember 2010. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2010 Nr.25, S.709f. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 148kB]). Bezieht sich auf die Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums der Justiz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz) (GVBl. II 210-98) vom 26.Oktober 2008. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2008 Nr.17, S.822ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 116kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.120 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.17 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
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