Mittelpunkt von Hessen ermessen vom Hessischen Rundfunk, Studio Kassel, aus dem Jahr 1983. Der neue Punkt liegt etwa 800 m südlich und ist unmarkiert
Flensungen liegt am Nordrand des Vogelsbergs und auf der linken westlichen Talseite des Seenbachs. Die Bebauung ist mit der des nördlich angrenzenden Ortsteils Merlau zusammengewachsen.
Der geografische Mittelpunkt des Bundeslandes Hessen befindet sich am Südrand der Gemarkung Flensungen.[3]
Die Gemarkungsfläche beträgt 318 Hektar, davon sind 62 Hektar bewaldet (Stand: 1961).
Geschichte
Evangelische Kirche in Flensungen
Überblick
Das Bestehen des Ortes kann bis in das Jahr 1340 unter der Schreibweise Flensingen urkundlich zurückverfolgt werden,[1] die sich von Flinsic, der Flins (Kieselstein) ableitet. 1429 wird der Ort als Flynsingen erwähnt.
Im Jahr 1456 genehmigte Landgraf Ludwig I. („der Friedfertige“) den Verkauf des halben Dorfes mit Anwesenheit von Heinrich Steyneken an Henne im Felde (genannt Jungehenne).
Am 20. Juni 1590 wurde ein Vergleich abgeschlossen, welcher Grünberg den Gebrauch des Gastenbergs und des Klopfhammers garantierte. Flensungen durfte demnach nur noch den Flensunger Kopf in Beanspruchung nehmen. Der Rentmeister ließ die Grenze absteinen. 1597 verkaufte der Grünberger Rat einen Teil seiner Grundstücke an Flensungen.[4]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Flensungen:
„Flensungen (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt 1 St. von Grünberg, hat 1 Kirche, 68 Häuser und 383 evangelische Einwohner. – Die Hälfte dieses Orts bes sassen die von Merlau als Pfandschaft, nachdem aber der Landgraf dieselbe abgelößt hatte, wurden sie 1570 damit belehnt.“[5]
Um 1920 wurden die Telefon- und Elektrizitätsleitungen entlang der Hauptstraße (heutige B 276) errichtet.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten die bis dahin selbständigen Gemeinden Flensungen und Merlau im Landkreis Alsfeld zum 1. September 1970 freiwillig zur neuen Gemeinde Mücke.[6] Nach Eingliederung einer Reihe weiterer Gemeinden in die Gemeinde Mücke wurde für Flensungen und Merlau der gemeinsame Ortsbezirk Mücke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet. Die Grenzen der anderen Ortsbezirke folgen den seitherigen Gemarkungsgrenzen.[7]
Staats- und Verwaltungsgeschichte
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Staaten, in denen Flensungen lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][8][9]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Landgericht Grünberg
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Grünberg, Landgericht Grünberg[10]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Grünberg,[11] Landgericht Grünberg
In Flensungen galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.[15]
Gerichtsverfassung seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Flensungen das „Amt Grünberg“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Flensungen zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[16] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Flensungen wurde dem Amtsgericht Alsfeld zugelegt.[17]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Flensungen 855 Einwohner. Darunter waren 24 (2,8%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 150 Einwohner unter 18 Jahren, 354 zwischen 18 und 49, 201 zwischen 50 und 64 und 153 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 348 Haushalten. Davon waren 84 Singlehaushalte, 93 Paare ohne Kinder und 129 Paare mit Kindern, sowie 33 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 69 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 234 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1791[21]; 1800[22]; Gemeinde Mücke[2]; Zensus 2011[18]
Durch den Ort führen die Bundesstraße 49 und die Bundesstraße 276. Zwischen Flensungen und Merlau liegt der Bahnhof Mücke der Vogelsbergbahn von Gießen nach Fulda. Den Öffentlichen Personennahverkehr stellt die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mit der Buslinie VB-76 sicher.
In Ortsnähe liegt der Flensunger Hof, eine Jugendbildungs- und Erholungsstätte des Chrischona-Gemeinschaftswerks.
Anmerkungen und Einzelnachweise
Anmerkungen
Trennung von Justiz (Landgericht Grünberg) und Verwaltung.
Archiv für hessische Geschichte und Alterthumskunde. Verein, 1846 (google.de[abgerufen am 21.Oktober 2018]).
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.67 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Zusammenschluss der Gemeinden Flensungen und Merlau zur Gemeinde „Mücke“ vom 17.August 1970. In: Der Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.35, S.1698, Punkt 1593 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 4,8MB]).
Hauptsatzung.(PDF;147kB)§6.In:Webauftritt.Gemeinde Mücke,abgerufen im Januar 2022.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13ff., §26 Punkt d) III. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.419 (online bei Google Books).
Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 67, Anm. 40 und S. 103.
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.119 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.12 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
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