Das Straßendorf liegt am Fuße des Geiseberges an der Ohm. Im Ort treffen sich die Bundesstraße 49, die Landesstraße 3073 und die Kreisstraße 45.
Geschichte
Evangelische Kirche
Der auf -rod endende Ortsname lässt auf eine Gründung zwischen 800 und 1000 n. Chr. schließen.
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Ruppertenrod erfolgte im Jahr 1151 unter dem Namen Ruprechtrode im Mainzer Urkundenbuch, einem Kopiar aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts.[1]
Die Fachwerkkirche steht mitten im Dorf. Sie wurde 1710 eingeweiht. 1851 wurde eine Orgel eingebaut.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Ruppertenrod:
„Ruppertenrod (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg an der Ohm, 2 St. von Grünberg, so wie an der von Giessen nach Alsfeld ziehenden Chaussee, und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Man findet 133 Häuser und 738 Einwohner, die außer 2 Katholiken evangelisch sind, so wie 1 Kirche, 3 Mahl- und 3 Oelmühlen und 1 Rathhaus, mit welchem die Schule verbunden ist. Unter den Handwerkern sind besonders die Leineweber und Brandeweinbrenner zu bemerken. Schon im Jahr 1151 wurde das Kloster Arnsburg mit Gütern zu Ruprecherode beschenkt.“[3]
Gebietsreform
Zum 1. Oktober 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Ruppertenrod im Zuge der Gebietsreform in Hessen zeitgleich mit zwei weiteren Gemeinde auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Mücke eingegliedert.[4][5]
Für alle durch die Gebietsreform nach Mücke eingegliederten Gemeinden wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Ruppertenrod lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Gericht Ober-Ohmen der Freiherren Riedesel zu Eisenbach[9]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1627: Heiliges Römisches Reich, Oberherrschaft: Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Gericht Ober-Ohmen der Freiherren Riedesel zu Eisenbach
1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Grünberg, Gericht Ober-Ohmen der Freiherren Riedesel zu Eisenbach
ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Amt Grünberg, Gericht Ober-Ohmen der Freiherren Riedesel zu Eisenbach[10][11]
ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Grünberg, Amt Grünberg, Gericht Ober-Ohmen
ab 1821: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Grünberg (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Grünberg; 1821 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Riedesel zu Eisenbach an das Landgericht über) und Verwaltung)
ab 1832: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen
ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1938: Deutsches Reich, Landkreis Alsfeld (Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurden die drei hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen aufgelöst.)
ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld
ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen (seit 1946), Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld
am 31. Oktober 1971 wurde Ruppertenrod als Ortsteil der Gemeinde Mücke eingegliedert.
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Ruppertenrod das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Ober-Ohmen zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. 1821 traten die Freiherren Riedesel zu Eisenbach ihre Recht am Gericht Ober-Ohmen an das Großherzogtum Hessen ab. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1822 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Ruppertenrod zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[12]
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Ruppertenrod wurde dem Amtsgericht Alsfeld zugelegt.[13]
In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Gemeinde Mücke[2]; Zensus 2011[17]
Einwohnerstruktur
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Ruppertenrod 798 Einwohner. Darunter waren 15 (1,9%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 144 Einwohner unter 18 Jahren, 306 zwischen 18 und 49, 204 zwischen 50 und 64 und 144 Einwohner waren älter.[17]
Die Einwohner lebten in 309 Haushalten. Davon waren 69 Singlehaushalte, 87 Paare ohne Kinder und 117 Paare mit Kindern, sowie 27 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 51 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 204 Haushaltungen lebten keine Senioren.[17]
„Daten und Fakten“.In:Internetauftritt.Gemeinde Mücke,archiviertvomOriginal;abgerufen im Juni 2018. (Daten aus Web-Archiv)
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.248 (Online bei google books).
Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 17.September 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.39, S.1603, Punkt 1320; Abs. 13. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 9,2MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.346.
Hauptsatzung.(PDF;86kB)§3.In:Webauftritt.Gemeinde Mücke,abgerufen im Januar 2021.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (Online bei google books).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.119 (Online bei google books).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.13 (Online bei google books).
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