Die älteste bekannte Erwähnung des Ortes erfolgte zwischen 1036 und 1051 unter dem Namen ad quercus im Mainzer Urkundenbuch, einem Kopiar aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts.[1]
Die Reformation wurde wohl schon in den Jahren um 1530 eingeführt. Die ersten bekannten Pfarrer in Groß-Eichen waren:
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Groß-Eichen:
„Großeneichen (L. Bez. Grünberg) evangel. Pfarrdorf; liegt im Vogelsberg 11⁄2 St. von Grünberg, und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Man findet 137 Häuser und 773 Einwohner, die außer 3 Katholiken evangelisch sind, sodann 1 Kirche, 3 Mahlmühlen, womit 2 Oelmühlen verbunden sind, und 1 Ziegelhütte. Die Einwohner nähren sich stark mit Flachsspinnerei und Leineweberei, jedoch wird die Weberei meist nur im Winter, und auf mehr als 100 Stühlen, getrieben. – In der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts kommt in einem Orte ad Quercus genannt, eine Kapelle vor, die der Erzbischof Erkanbald von Mainz geweiht hatte. Spätere Umstände verrathen, daß hierunter Großeneichen gemeint sey.“[4]
Am 31. Dezember 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Groß-Eichen im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Mücke eingegliedert.[5]
Für Groß-Eichen wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren nachgeordnete Verwaltungseinheiten, denen Groß-Eichen angehörte:[1][7]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Gericht Ober-Ohmen der Freiherren Riedesel zu Eisenbach[8]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1627: Heiliges Römisches Reich, Oberherrschaft: Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Gericht Ober-Ohmen der Freiherren Riedesel zu Eisenbach
1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Grünberg, Gericht Ober-Ohmen der Freiherren Riedesel zu Eisenbach
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Groß-Eichen das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Ober-Ohmen zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. 1821 traten die Freiherren Riedesel zu Eisenbach ihre Recht am Gericht Ober-Ohmen an das Großherzogtum Hessen ab. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1822 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Groß-Eichen zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[10]
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Groß-Eichen wurde dem Amtsgericht Alsfeld zugelegt.[11]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Groß-Eichen 915 Einwohner. Darunter waren 21 (2,3%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 183 Einwohner unter 18 Jahren, 348 zwischen 18 und 49, 195 zwischen 50 und 64 und 192 Einwohner waren älter.[12] Die Einwohner lebten in 372 Haushalten. Davon waren 102 Singlehaushalte, 105 Paare ohne Kinder und 129 Paare mit Kindern, sowie 33 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 90 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 228 Haushaltungen lebten keine Senioren.[12]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Gemeinde Mücke[2]; Zensus 2011[12]
Der Ort liegt am Fuße des Vogelsbergs. Durch den Ort führt die Landesstraße 3325. Den Öffentlichen Personennahverkehr stellt die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mit der Buslinie VB-76 sicher.
Früher wurde in dem Gebiet Bergbau betrieben. Als Denkmal zeugt davon noch eine alte Lokomotive. Am Ortsrand gibt es einen Campingplatz.
Anmerkungen
Trennung zwischen Justiz (Landgericht Grünberg; 1821 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Riedesel zu Eisenbach an das Landgericht über) und Verwaltung,
„Daten und Fakten“.In:Internetauftritt.Gemeinde Mücke,archiviertvomOriginal;abgerufen im Juni 2018. (Daten aus Web-Archiv)
Wilhelm Diehl, Reformationsbuch der evangelischen Pfarreien des Großherzogthums Hessen. = Hessische Volksbücher 31–36. Friedberg 1917, S. 355.
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.ss (Online bei google books).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.346.
Hauptsatzung.(PDF;147kB)§6.In:Webauftritt.Gemeinde Mücke,abgerufen im Januar 2022.
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (Online bei google books).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.119 (Online bei google books).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.18 (Online bei google books).
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