Grebenau liegt in 248 bis 501 Meter Höhe nordöstlich des Vogelsbergs etwa 26km nordwestlich von Fulda im sogenannten Gründchen, an der Einmündung der Schwarza in die Jossa. Mit 501 Meter Höhe ist der Auerberg bei Schwarz die höchste Erhebung im Stadtgebiet und gleichzeitig die höchste Erhebung im Altkreis Alsfeld.
Seit 1972, als mit der hessischen Gebietsreform die Landkreise Alsfeld und Lauterbach im Vogelsbergkreis aufgingen, lässt sich der Begriff Gründchen als Synonym für die durch Eingemeindungen erweiterte Stadt Grebenau mit ihren nunmehr acht Stadtteilen räumlich exakt zuordnen.
→ Hauptartikel: Geschichte Grebenaus und des Gründchens
Großes Wappen Grebenau
Übersicht
Die ältesten Spuren der Besiedlung des Gebietes um Grebenau liefern Bodenfunde (Hügelgräber) aus der Hügelgräberzeit des 2. Jahrtausends vor Christus. Die Geschichte von Grebenau ist eng mit der „Straße durch die kurzen Hessen“ verbunden. Grebenau war wahrscheinlich um 800 eine karolingische Straßenfeste. Erstmals urkundlich erwähnt wurde Grebenau 1265 im Jahr unter dem Namen Greuenhowa.[2] Mit der politischen Gliederung wurde auch die Gegend um Hersfeld und Fulda aus in dieser Zeit missioniert. Um 1270 wurde von Nidda aus eine Niederlassung der Johanniter gegründet. Im Jahre 1372 kam Grebenau unter landgräflich-hessischen Einfluss, als der Johanniterorden seine Wasserburg in Grebenau für 3000 Schillinge an den Landgrafen verkaufte. Der Orden erhielt es als Pfand aber wieder zurück, und erst nach der Reformation wurde es im Jahre 1571 endgültig hessisch. Mit der Zusammenlegung der beiden Gerichte des sogenannten „hainischen Dorfs“ (Wallersdorf, Hof Merlos und Bieben) mit dem Gericht Grebenau zum „Amt Grebenau“ erhielt der Ort am 10. Juni 1605 die Stadtrechte.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 verlor Grebenau seine Stadt- und Marktrechte. Bereits am 1. September 1958 erhielt es diese zurück, gemeinsam mit Romrod und Kirtorf.
Jüdische Gemeinde
→ Hauptartikel: Jüdische Gemeinde Grebenau
Im 19. Jahrhundert war Grebenau die Stadt mit dem höchsten jüdischen Bevölkerungsanteil in Hessen.
Eingemeindungen 1971/72
Am 31. Dezember 1971 wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin eigenständigen Gemeinden Eulersdorf, Reimenrod, Schwarz, Udenhausen und Wallersdorf in die Stadt Grebenau eingegliedert. Am 1. August 1972 kam durch Landesgesetz auch Bieben mit Merlos hinzu.[3][4]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Grebenau lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[2][5][6]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Grebenau
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Grebenau[7]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)[8]
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Oberfürstentum Hessen, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Amt Grebenau
1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Grebenau (Das Amt Grebenau umfasste die Orte Bieben, Eulersdorf, Grebenau, Reimenrod, Udenhausen und Wallershof sowie Merlos.)[9]
ab 1806: Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt (und ab 1803 Gericht) Grebenau[10][11]
ab 1812: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Amt Alsfeld[12]
ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Alsfeld[13]
ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Romrod[14][Anm. 1]
ab 1829: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Alsfeld (Amtssitzverlegung)
ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld
ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit für Grebenau durch das Amt Grebenau. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Alsfeld“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Alsfeld, das heutige Amtsgericht, das für Grebenau zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Alsfeld und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[15]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Grebenau 2533 Einwohner. Darunter waren 34 (1,3%) Ausländer, von denen 25 aus dem EU-Ausland, 3 aus anderen Europäischen Ländern und 6 aus anderen Staaten kamen.[16] (Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Ausländerquote auf 4,2%.[17]) Nach dem Lebensalter waren 361 Einwohner unter 18 Jahren, 975 zwischen 18 und 49, 615 zwischen 50 und 64 und 583 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 1040 Haushalten. Davon waren 249 Singlehaushalte, 352 Paare ohne Kinder und 343 Paare mit Kindern, sowie 77 Alleinerziehende und 19 Wohngemeinschaften.[19] In 249 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 624 Haushaltungen lebten keine Senioren.[20]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[2]; 1972:[23]; ab 1975:[17]; Zensus 2011[16] Ab 1972 einschließlich der im Zuge der Gebietsreform in Hessen eingegliederten Orte.
Die Kommunalwahl am 14. März 2016 lieferte folgendes Ergebnis,[26] in Vergleich gesetzt zu früheren Kommunalwahlen:[27][28][29]
Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung 2021
Insgesamt 15 Sitze
SPD: 3
FW: 7
GL: 2
CDU: 3
Parteien und Wählergemeinschaften
% 2021
Sitze 2021
% 2016
Sitze 2016
% 2011
Sitze 2011
% 2006
Sitze 2006
% 2001
Sitze 2001
SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
18,4
3
24,7
4
32,0
5
41,6
6
45,1
10
CDU
Christlich Demokratische Union Deutschlands
19,3
3
18,8
3
25,2
4
36,5
6
31,5
7
Freie Wähler
Freie Wähler Gründchen
46,8
7
39,1
6
17,5
2
21,8
3
23,4
6
GL
Gründchen-Liste
12,9
2
17,4
2
25,3
4
—
—
—
—
NMG
Neue Mitte
2,6
0
-
-
-
-
—
—
—
—
Gesamt
100,0
15
100,0
15
100,0
15
100,0
15
100,0
23
Wahlbeteiligung in%
67,9
66,8
68,2
63,6
67,3
Bürgermeister
Seit dem Jahr 1993 werden in Hessen die Bürgermeister für sechs Jahre direkt gewählt.[30] Seit 2013 ist Lars Wicke (Freie Wähler) Bürgermeister in Grebenau. Am 26. Mai 2019 wurde er, diesmal ohne Gegenkandidaten, mit 89,63% der abgegebenen Stimmen im Amt bestätigt. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 67%. Seine 2. Amtszeit trat Bürgermeister Lars Wicke am 2. Februar 2020 an.[30]
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1.August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr.17, S.215, §3 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. Mai 1970 bis 31. Dezember 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.346und347.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13f., §26 Punkt d IV. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Eva Haberkorn, Friedrich Boss:Kreis Alsfeld 1821–1945(= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Abt. G15 Alsfeld. S. 4 [PDF; 172kB].In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1985, abgerufen am 21.Dezember 2017.
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.414 (online bei Google Books).
Georg Wilhelm Justin Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC312528126, S.101f. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.116 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.12 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Kommunalwahlen 1972; Maßgebliche Einwohnerzahlen der Gemeinden vom 4.August 1972. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.33, S.1424, Punkt 1025 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 5,9MB]).
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