Das kleine Dorf liegt im Gründchen an der Jossa inmitten von Basaltbergen. Die Gemarkungsfläche wird für 1961 mit 986 Hektar angegeben, davon 613 Hektar Wald. Die Kernstadt Grebenau liegt nördlich von Udenhausen. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3161.
Geschichte
Die älteste erhalten gebliebene Erwähnung unter dem Namen Utenhusen stammt aus dem Jahr 1071.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Udenhausen:
„Udenhausen (L. Bez. Alsfeld) evangel. Pfarrdorf; liegt 21⁄4 St. von Alsfeld, hat 57 Häuser und 352 Einwobner, die außer 1 Katholiken evangelisch sind. – Die Entstehung der Kirche, die wahrscheinlich zum Diakonat von St. Johann gehörte, ist unbekannt. Udenhausen ist bekannt durch die Sage von Attila's Schwert. Der Hersfeldische Mönch, Lampert von Aschaffenburg, berichtet in der Geschichte Heinrich IV. unter dem Jahr 1071 folgendes: Der König kam auf seiner Reise nach Mainz mit seinem Gefolge in das Dorf Utenhusen, um dort zu Mittage zu speißen. Bei der Weiterreise fiel Lupold von Mersburg vom Pferd, und in sein eigenes Schwert, daß er sogleich den Geist aufgab. Es wurde bemerkt, daß dieses dasselbe Schwert seye, das einst Attila bei der Christenverfolgung geführt hatte. Eine ungarische Königin, Mutter des Königs Salomon, hatte es dem Herzog Otto von Baiern geschenkt. und dieser es dem Sohn des Markgrafen Dedi, zum Unterpfand unwandelbarer Freundschaft, auf eine Zeitlang gegeben. Nach dessen Tod war es an den König, und durch diesen an Lupold gekommen. In der Geschichte der Gothen ließt man, daß dieses Schwert dem Mars angehört, daß solches ein Hirte, nachdem es lange verscharrt gewesen, gefunden, und dem Attika gebracht worden, welchem die Zeichendeuter geweissagt hätten, dieses Schwert sei verhängnißvoll für den Untergang der Welt und das Verderben vieler Völker.“[3]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde am 31. Dezember 1971 die Stadtgemeinde Grebenau, durch den Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinde Eulersdorf, Grebenau, Reimenrod, Schwarz, Udenhausen und Wallersdorf, neu gegründet. Als Sitz der Gemeindeverwaltung wurde Grebenau bestimmt.[4]
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Udenhausen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][5][6]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Grebenau
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Grebenau[7]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Amt Grebenau[8]
ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt (und ab 1803 Gericht) Grebenau[10][11]
ab 1812: Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Amt Alsfeld[12]
ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Alsfeld[13]
ab 1821: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Romrod (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Alsfeld) und Verwaltung)[14]
ab 1829: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Alsfeld (Amtssitzverlegung)
ab 1832: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld
ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1866: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit für Udenhausen durch das Amt Grebenau. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Alsfeld“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Alsfeld, das heutige Amtsgericht, das für Udenhausen zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Alsfeld und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen, gleichzeitig wurde Udenhausen an das nunmehrige Amtsgericht Lauterbach abgegeben.[15] Am 1. Mai 1948 wurde Udenhausen wieder dem Amtsgerichtsbezirk Alsfeld zugeordnet.[16]
In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[20]
Religionszugehörigkeit
•1829:
251 evangelische und ein katholischer Einwohner[3]
Blasonierung: „Das durch ein goldenes mit der Spitze nach oben gerichtetes Schwert schrägrechts geteilte Wappen zeigt oben in Rot ein silbernes Johanniterkreuz, unten in Blau eine goldene Roggenähre.“[21]
Das Wappen wurde der Gemeinde Udenhausen im damaligen Landkreis Alsfeld am 2. August 1967durch den Hessischen Innenminister genehmigt.
Es wurde durch den Bad Nauheimer Heraldiker Heinz Ritt gestaltet.
Die Roggenähre steht für die Landwirtschaft, die das Dorf seit Jahrhunderten prägt, das Johanniterkreuz für die frühere Zugehörigkeit des Ortes zur Johanniter Kommende in Grebenau. Das Schwert symbolisiert die Geschichte der Ersterwähnung Udenhausens, nach der Ritter Luitpold von Merseburg am 2. August 1070 bei Udenhausen starb, indem er vom Pferd und in sein Schwert fiel.[22]
Flagge
Die Flagge wurde der Gemeinde gemeinsam mit dem Wappen genehmigt und wird wie folgt beschrieben:
„Auf breiter gelber Mittelbahn – beseitet von schmalen blauen Seitenbahnen – im oberen Teil aufgelegt das Gemeindewappen.“
Anmerkungen
Das Amt Grebenau umfasste die Orte Bieben, Eulersdorf, Grebenau, Reimenrod, Udenhausen und Wallershof sowie Merlos.
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.283.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.346.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.13f., §26 Punkt d IV. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (Online bei google books).
Eva Haberkorn, Friedrich Boss:Kreis Alsfeld 1821 - 1945(= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Abt. G15 Alsfeld. S. 4 [PDF; 172kB].In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1985, abgerufen am 21.Dezember 2017.
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.414 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.6ff. (online bei Google Books).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Gerichtsorganisation; hier Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 9.März 1948. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1948 Nr.14, S.125, Punkt 155, Abs. 1 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.117 (Online bei google books).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.13 (Online bei google books).
Genehmigung eines Wappens und einer Flagge der Gemeinde Udenhausen, Landkreis Alsfeld, Regierungsbezirk Darmstadt vom 2.August 1967. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1967 Nr.34, S.1026, Punkt 846 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 4,1MB]).
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