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Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Feldatal-Grebenau-Romrod-Schwalmtal ist ein Gemeindeverwaltungsverband in Mittelhessen. Er besteht aus den Städten und Gemeinden Feldatal, Grebenau, Romrod und Schwalmtal.

Wappen Deutschlandkarte

Basisdaten
Bestandszeitraum: 2015–
Bundesland:Hessen
Regierungsbezirk: Gießen
Landkreis: Vogelsbergkreis
Fläche: 219,86 km2
Einwohner: 10.172 (31. Dez. 2021)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Bevölkerungsdichte: 46 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: VB
Verbandsgliederung: 4 Gemeinden
Adresse der
Verbandsverwaltung:
Schulstr. 2
36325 Feldatal
Lage des Gemeindeverwaltungsverbandes Feldatal-Grebenau-Romrod-Schwalmtal im Vogelsbergkreis
Karte
Karte
Vorlage:Infobox Gemeindeverband in Deutschland/Wartung/Wappen

Geschichte


Der Gemeindeverwaltungsverband wurde am 22. Dezember 2015 von vier Gemeinden im Landkreis Vogelsberg gegründet. Der Zusammenschluss umfasst rund 10.000 Einwohner und 28 Ortsteile. Er ist der erste in Hessen, der von vier Gemeinden gebildet wurde und gleichzeitig sämtliche Verwaltungsaufgaben der Mitgliedsgemeinden zusammenfasst und wird als Interkommunale Zusammenarbeit gefördert.[1]


Mitgliedsgemeinden


GemeindeFeldatalGrebenauRomrodSchwalmtal
Einwohner (31. Dezember 2021)2370234226692791
Fläche (km²)55,6955,3754,4254,38
Bevölkerungsdichte (Einw./km²)43424950
Vorwahl0 66 370 66 460 66 360 66 38 und 0 66 30
PLZ36325363233632936318
AnschriftSchulstraße 2Amthof 2Jahnstraße 2Alsfelder Straße 72
BürgermeisterLeopold Bach[2]
(parteiunabhängig)
Lars Wicke[3]
(Freie Wähler)
Hauke Schmehl[4]
(CDU)
Timo Georg[5]
(parteiunabhängig)
InternetauftrittFeldatalGrebenauRomrodSchwalmtal

Aufgaben


Die Mitgliedskommunen übertragen dem Gemeindeverwaltungsverband im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften die verwaltungsmäßige Erledigung der ihnen obliegenden Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Verbandsmitglieder stimmen überein, dass sich die Aufgabenübertragung lediglich auf die Aufgabendurchführung erstreckt und dass eine Zuständigkeitsverlagerung im Sinne einer Aufgabendelegation damit nicht verbunden ist. Der Gemeindeverwaltungsverband ist das geeignete Instrument, um die kleinen ländlichen Kommunen Feldatal, Grebenau, Romrod und Schwalmtal zu stärken und deren Eigenständigkeit nachhaltig zu sichern. Der Verwaltungsverband soll insbesondere bei steigenden Anforderungen qualifizierte Dienstleistungen zu vertretbaren Kosten anbieten. Das wichtigste Qualitätskriterium einer kleinen Gemeinde muss auch künftig die Bürgernähe sein.

Eine Zusammenlegung einzelner Verwaltungsaufgaben durch mehrere öffentlich-rechtliche Vereinbarungen ist nicht zielführend. Einzelne Fachbereiche der Verwaltung nach und nach zusammenzuführen ist in kleinen Kommunen nicht möglich. Die Bediensteten sind Generalisten, die mehrere Fachbereiche mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum abdecken. Deshalb müssen alle Verwaltungsaufgaben zusammen betrachtet werden, um zweckmäßige Fachbereiche mit einem hohen Spezialisierungsgrad zu bilden. So entstehen Synergien. Darüber hinaus müssen Kompetenzen und Verantwortung aller Beteiligten klar geregelt sein. Dies ist mit den gesetzlich definierten Organen eines Gemeindeverwaltungsverbandes möglich. Der Gemeindeverwaltungsverband dient als adäquater rechtlicher und organisatorischer Rahmen. Er ist eine Sonderform des Zweckverbandes und basiert auf bekannten und vielfach bewährten institutionellen Regelungen.

Der Gemeindeverwaltungsverband ist im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) gesetzlich geregelt. Die Leitung des Verbandes erfolgt durch seinen Vorstand. Dieser besteht aus den Bürgermeistern der Verbandskommunen. Die Aufgaben des Verbandsvorstandes sind vergleichbar mit den Aufgaben des Gemeindevorstandes in der einzelnen Gemeinde. Der Verbandsversammlung als weiterem Organ gehören ausschließlich Gemeindevertreter der Mitgliedsgemeinden an. Die Aufgaben der Verbandsversammlung sind in Bezug auf den Gemeindeverwaltungsverband vergleichbar mit den Aufgaben der Gemeindevertretung in der einzelnen Gemeinde.

Die einzelnen Aufgaben müssen von den beteiligten Kommunen auf den Verband übertragen werden. Die zu erbringenden Aufgaben werden in der Verbandssatzung festgeschrieben. Die Gemeindevertretungen bestimmen also den Umfang der Aufgaben, die auf den Verband übertragen werden. Der Verband erfüllt die Aufgaben mit seinen Bediensteten oder bedient sich zur Aufgabenerfüllung der Bediensteten der Kommunen. Die Mitgliedskommunen zahlen eine Umlage an den Verband, die auf Grundlage der Einwohnerzahlen festgelegt wird, sofern keine andere Regelung. Sämtliche Gemeindegremien bleiben mit allen ihren Aufgaben gemäß Hessischer Gemeindeordnung erhalten. Insbesondere das Budgetrecht verbleibt bei dem jeweiligen Gemeindeparlament. Die eigene Rechtspersönlichkeit der Gemeinde bleibt erhalten, was einen deutlichen Unterschied zur Fusion darstellt. Der Verband dient ausschließlich als Instrument zur Umsetzung der kommunalen Beschlüsse.


Chancen und Ziele



Verbandsversammlung


Die Verbandsversammlung besteht aus 20 Vertretern der Mitgliedskommunen, die im Falle ihrer Verhinderung von Stellvertretern vertreten werden. Jedes Verbandsmitglied entsendet 5 Vertreter. Jeder Vertreter eines Verbandsmitglieds hat in der Verbandsversammlung 1 Stimme. Die Vertreter und Stellvertreter eines Verbandsmitglieds werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder aus ihrer Mitte für die Dauer von deren Wahlzeit gewählt. Mit dem Verlust des Wahlrechts oder der Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft endet auch die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung.


Aufgaben der Verbandsversammlung


  1. Die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung
  2. Die Änderungen und Ergänzungen der Verbandssatzung (insbesondere die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern) sowie die Änderung der Verbandsaufgaben
  3. Den Erlass, die Änderung, Ergänzung und Aufhebung dieser Satzung und sonstiger Rechtsnormen die den Gemeindeverwaltungsverband betreffen
  4. Die Festlegung von Grundsätzen, nach denen die Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes wahrgenommen werden sollen
  5. Den Erlass der Haushaltssatzung, ihrer Nachträge und die Festsetzung des Investitionsprogrammes des Verbandes
  6. Die Festsetzung der Verbandsumlage
  7. Die haushalts- und vermögensrechtlichen Entscheidungen des Verbandes nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
  8. Die Überwachung der Ausführung der Beschlüsse
  9. Die Auflösung des Verbandes

Verbandsvorstand


Der Verbandsvorstand des Gemeindeverwaltungsverbandes besteht aus den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen aus den Mitgliedskommunen. Sie werden im Verhinderungsfall von ihren Vertretern im Amt vertreten. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Mitgliedkommunen. Die Reihenfolge wird im Vorstand festgelegt. Der künftige Vorsitzende übt im Jahr vor der Übernahme des Vorsitzes die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden aus. Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme und die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.


Aufgaben des Verbandsvorstandes


1. Der Verbandsvorstand entscheidet über die laufenden Verwaltungsangelegenheiten des Gemeindeverwaltungsverbandes, soweit sie nicht nach dem KGG oder der Satzung der Verbandsversammlung zugewiesen sind. Er ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

2. Dem Vorstand können unbeschadet der Satzung von der Verbandsversammlung durch Beschluss die Erledigung weiteren Aufgaben dauernd oder im Einzelfall übertragen werden.

3. Der Vorstand bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und führt sie aus




Einzelnachweise


  1. Oberhessen-live: 600.000 Euro für den Verband der Gemeinden. In: Oberhessen-Live. 27. April 2016, abgerufen am 15. Februar 2019 (deutsch).
  2. Bürgermeister Leopold Bach. In: feldatal.de. Gemeinde Feldatal, abgerufen am 15. Februar 2019.
  3. Bürgermeister Lars Wicke. In: grebenau.de. Stadt Grebenau, abgerufen am 15. Februar 2019.
  4. Bürgermeister Hauke Schmehl. In: romrod.de. Stadt Romrod, abgerufen am 15. Februar 2019.
  5. Bürgermeister Timo Georg. In: schwalmtal-hessen.de. Gemeinde Schwalmtal, abgerufen am 15. Februar 2019.



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