Stockhausen ist ein Stadtteil von Grünberg im mittelhessischen Landkreis Gießen. Der Ort liegt 5km östlich von Grünberg im Vorderen Vogelsberg am Seenbach. Durch den Ort führt die Bundesstraße 276. Der Ort hatte einen Bahnhof an der Bahnstrecke Friedberg–Mücke, die von 1903 bis 1968 betrieben wurde.
Die ältesten bekannten schriftlichen Erwähnungen des Orts erfolgten im Jahr 1340 unter dem Namen Stoghusin und ein Jahr später als Stochusin.[2]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Stockhausen:
„Stockhausen (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt 1 St. von Grünberg, hat 36 Häuser und 207 Einwohner, die außer 1 Katholiken evangelisch sind und die größtentheils zum Bauernstand gehören.“[3]
Von 1874 bis 1942 wurde in Stockhausen Eisenerz abgebaut. Die 1890 errichtete Schule wurde 1982 zur Kirche umgebaut. Von 1903 bis 1959 hatte Stockhausen einen Bahnanschluss an der Bahnstrecke Friedberg–Mücke, die heute stillgelegt ist; bereits 1945 wurde das Personal von diesem Haltepunkt abgezogen.[4]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Stockhausen zum 31. Dezember 1970 auf freiwilliger Basis in die Stadt Grünberg eingemeindet.[5][6] Für Stockhausen sowie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Grünberg und die Kernstadt wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[7]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Stockhausen lag, und deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[2][8][9]
1391 und später: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Grünberg
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Grünberg[10]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Grünberg,[11]
In Stockhausen galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.[15]
Gerichtsverfassung seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Stockhausen das „Amt Grünberg“ zuständig. Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Stockhausen zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[16] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg; Stockhausen wurde dem Amtsgericht Gießen zugelegt.[17]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Stockhausen 306 Einwohner. Darunter waren 6 (2,0%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 54 Einwohner unter 18 Jahren, 129 zwischen 18 und 49, 72 zwischen 50 und 64 und 48 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 129 Haushalten. Davon waren 42 Singlehaushalte, 33 Paare ohne Kinder und 39 Paare mit Kindern, sowie 12 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 24 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 90 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[2]; Ab 1970: Stadt Grünberg:[21][22]; Zensus 2011[18]
Stockhausen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15.Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.276 (Online bei google books).
Reichsbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion Mainz (N.F.) vom 10. Oktober 1945, Nr. 9. Bekanntmachung Nr. 84, S. 65.
Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Grünberg, Landkreis Gießen vom 7.Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.4, S.142, Punkt 180 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 6,3MB]).
Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB770396321, OCLC180532844, S.294.
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Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.13ff., §26 Punkt d) III. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (Online bei google books).
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Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.119 (Online bei google books).
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Haushaltsplan 2015.(PDF; 1,9MB)In:Webauftritt.Stadt Grünberg,S.13,archiviertvomOriginal;abgerufen im März 2019.
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