Harbach liegt am Rande des vorderen Vogelsbergs, etwa auf halbem Weg zwischen Reiskirchen und der Stadt Grünberg. Mit den Flüsschen Josseler und Äschersbach durchfließen zwei Nebenflüsse der Wetter seine Gemarkung, weswegen es auch der nördlichsten Wetterau zugerechnet werden kann. Harbach ist der westlichste Stadtteil von Grünberg.
Nachbarorte
Im Norden grenzt Harbach an die Orte Saasen und Lindenstruth, im Westen an Hattenrod und im Süden an Ettingshausen (alle Gemeinde Reiskirchen); die östlichen Nachbarn sind mit Queckborn und Göbelnrod zwei Grünberger Stadtteile.
Ortsgliederung
Neben dem Kernort liegen mit zwei ehemaligen Mühlen in den Tälern von Äschersbach und Josseler im Süden sowie einem Aussiedlerhof drei weitere bewohnte Siedlungen in der Gemarkung. Die eine Mühle ist die sogenannte Sommersmühle, die zwischen Queckborn und Harbach liegt.
Geschichte
Übersicht
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte im Jahr 1243 unter dem Namen Horbach.[2]
Die heutige Harbacher Kirche wurde um 1250 erbaut.
Aus Harbach stammte der Räuber Johannes Reitz, genannt „Haarbacher Hannes“, der Anfang des 19. Jahrhunderts zur Vogelsberger Bande gehörte.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Harbach:
„Harbach (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt 1 St. von Grünberg, hat 77 Häuser und 381 Einwohner, die alle evangelisch sind, und unter welchen 55 Bauern, 7 Handwerker und 10 Taglöhner sich befinden. Der Ort hat 1 Kirche und 4 Mühlen. – Im Jahr 1250 willigt Probst Werner zu Wirberg in die Erbauung einer Kapelle zu Harbach, der Mutterkirche zu Saasen unbeschadet.“[3]
Die bis dahin selbständige Gemeinde Harbach wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen zum 1. Februar 1971 auf freiwilliger Basis In die Stadt Grünberg eingemeindet.[4][5] Für Harbach sowie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Grünberg und die Kernstadt wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Harbach lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[2][7][8]
1391 und später: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Grünberg
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Grünberg[9]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Grünberg,[10] Amt Grünberg[11]
In Harbach galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.[15]
Gerichtsverfassung seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Harbach das „Amt Grünberg“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Harbach zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[16] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Harbach wurde dem Amtsgericht Gießen zugelegt.[17]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Harbach 687 Einwohner. Darunter waren 18 (2,6%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 117 Einwohner unter 18 Jahren, 303 zwischen 18 und 49, 135 zwischen 50 und 64 und 135 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 279 Haushalten. Davon waren 69 Singlehaushalte, 87 Paare ohne Kinder und 96 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 54 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 180 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[2]; Ab 1970: Stadt Grünberg:[21][22]; Zensus 2011[18]
Erwerbspersonen: 154Land- und Forstwirtschaft, 136Prod. Gewerbe, 24Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 29Dienstleistungen und Sonstige.[2]
Naturdenkmal
Die Jägereiche bei Harbach mit einem Brusthöhenumfang von 6,40 m (2014).[23]
Literatur
S. Schepp: Harbach – Über das Dorf, seine Einwohner und ihre Spuren im Wandel der Jahrhunderte, Harbach 1998;
S. Schepp: Wiederse'n war uns're Hoffnung – Harbacher im Ersten Weltkrieg 1914–1918, Kirchengeschichtliche Hefte aus Ettingshausen in Oberhessen, Heft 12, Hartmut Miethe, Werner Viehl (Hrsg.), Grünberg 2014
S. Schepp: In fremder Erde ruh'n – Die Harbacher im Zweiten Weltkrieg, Beiträge zur Geschichte der Stadt Grünberg und ihrer Stadtteile, Band 2, Freundeskreis Museum Grünberg in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Harbach (Hrsg.), Neustadt an der Aisch 2017
Harbach, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15.Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.113 (Online bei google books).
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Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB770396321, OCLC180532844, S.294.
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Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.13ff., §26 Punkt d) III. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (Online bei google books).
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Haushaltsplan 2015.(PDF; 1,9MB)In:Webauftritt.Stadt Grünberg,S.13,archiviertvomOriginal;abgerufen im März 2019.
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