Reinhardshain liegt 5km nordwestlich von Grünberg in Mittelhessen im Vorderen Vogelsberg. Durch den Ort führt die Landesstraße 3357 und im Norden die Bundesautobahn 5 (Frankfurt-Kassel) am Ort vorbei. In der Gemarkung Reinhardshain liegt die gleichnamige Autobahnraststätte.
Geschichte
Überblick
Kirche von Reinhardshain, September 2011
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte im Jahr 1318 unter dem Namen Reynhartshayn.[2] Der Ortsname wird von der Flurbezeichnung Gehege des Reginhard abgeleitet. In erhaltenen Urkunden wurde der Ort später mit folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[2]Renhartshen (1318), Reinhartishan (1341) und Renhartzhain (14. Jahrhundert).
Die Evangelische Kirche, ein heute an zwei Seiten verschindelter Fachwerkbau, wurde 1617 errichtet. 1829 wurde die Schule erbaut. Der im Jahr 1908 erbaute, 18m hohe Wasserturm ist ein markantes Wahrzeichen des Ortes.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Reinhardshain:
„Reinhardshain (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt 1 St. von Grünberg, hat 1 Kirche, 58 Häuser und 312 Einwohner, die alle evangelisch sind, und unter welchen 46 Bauern und 4 Taglöhner sich befinden. Hier stand wahrscheinlich ehemals das Schloß Hagen, das einem Manegold gehörte, dessen Geschlecht zwar noch im Dunkeln ist, aber erweißlich nicht zu jenen Herrn von Hagen gehörte, aus denen die Münzenberger hervorgegangen sind. Die Nachrichten bestimmen, daß mit diesem Manegold das Geschlecht erlosch, und die Burg Hagen zerstört wurde.“[3]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Reinhardshain zum 1. April 1972 auf freiwilliger Basis in die Stadt Grünberg eingemeindet.[4] Für Reinhardshain sowie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Grünberg und die Kernstadt wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[5]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Reinhardshain lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[2][6][7]
1391 und später: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Grünberg
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Grünberg[8]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Grünberg,[9][10]
In Reinhardshain galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.[13]
Gerichtsverfassung seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Reinhardshain das „Amt Grünberg“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Reinhardshain zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[14] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Reinhardshain wurde dem Amtsgericht Gießen zugelegt.[15]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Reinhardshain 573 Einwohner. Darunter waren 18 (3,1%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 90 Einwohner unter 18 Jahren, 255 zwischen 18 und 49, 138 zwischen 50 und 64 und 87 Einwohner waren älter.[16] Die Einwohner lebten in 243 Haushalten. Davon waren 63 Singlehaushalte, 66 Paare ohne Kinder und 75 Paare mit Kindern, sowie 24 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 36 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 162 Haushaltungen lebten keine Senioren.[16]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[2]; Ab 1970: Stadt Grünberg:[20][21]; Zensus 2011[16]
Reinhardshain, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15.Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.238 (Online bei google books).
Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB770396321, OCLC180532844, S.294.
Hauptsatzung.(PDF;43kB)§6.In:Webauftritt.Stadt Grünberg,abgerufen im März 2022.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
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Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.119 (Online bei google books).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.11 (Online bei google books).
Haushaltsplan 2015.(PDF; 1,9MB)In:Webauftritt.Stadt Grünberg,S.13,archiviertvomOriginal;abgerufen im März 2019.
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