Personen in der Queckborner Bruchgasse um 1900.[2]
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte im Jahr 1108 unter dem Namen Quecbrunnen. Der Ortsname wird mit zu den lebendigen, fließenden Brunnen gedeutet. In erhaltenen Urkunden wurde Queckborn später mit den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[3]Quecbrunnun (1111/1137), Quecburnen (1199), Queppurn (1241), Kwakburn (1275) und Queppurnen (1311).
Vermutlich bereits im 11. Jahrhundert wurde die Kirche in Queckborn erbaut. 1894 wurden die Quellen der Ortslage gefasst, sie liefern bis heute das gesamte Trinkwasser nicht nur für Queckborn, sondern auch für Gießen. siehe auch Burgstall Queckborn
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Queckborn:
„Oueckborn (L. Bez. Grünberg) evangel. Pfarrdorf; liegt 1⁄2 St. von Grünberg, hat 110 Häuser und 641 Einwohner, die alle evangelisch sind, so wie 1 Kirche, 1 Rathhaus und 1 Mahl- und Oelmühle. Die Einwohner beschäftigen sich sehr stark mit der Garnspinnerei zu Leinwand, so wie mit der Leineweberei selbst. – Ein von Queckbrunnen benannte Familie kommt 1108 vor. Eine Dominus Mathfridus, dessen Geschlecht aber noch nicht erforscht ist, schenkte zu Anfang des 12. Jahrhunderts seine Güter zu Quecbrunnen und Sachsun dem Erzstifte Mainz. Quecbornen, welches damals seinen eigenen Zehntgrafen hatte, wird 1190, und Quekborne superius 1248 genannt. Niederqueckborn ist im 30jährigen Krieg zerstört worden. Die Kirche von Queckborn gehörte zum Archidiakonat von St. Johann.“[4]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Queckborn zum 31. Dezember 1970 auf freiwilliger Basis in die Stadt Grünberg eingemeindet.[5][6] Für Queckborn sowie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Grünberg und die Kernstadt wurde je ein Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[7]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren nachgeordnete Verwaltungseinheiten, denen Queckborn angehörte:[3][8][9]
1391 und später: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Grünberg
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Grünberg[10]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, (Oberfürstentum Hessen,) Amt Grünberg,[11][12]
In Queckborn galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.[15]
Gerichtsverfassung seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Queckborn das „Amt Grünberg“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Queckborn zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[16] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg; Queckborn wurde dem Amtsgericht Gießen zugelegt.[17]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Queckborn 1335 Einwohner. Darunter waren 18 (1,3%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 279 Einwohner unter 18 Jahren, 549 zwischen 18 und 49, 270 zwischen 50 und 64 und 231 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 528 Haushalten. Davon waren 126 Singlehaushalte, 162 Paare ohne Kinder und 192 Paare mit Kindern, sowie 36 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 102 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 366 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[3]; Ab 1970: Stadt Grünberg:[22][23]; Zensus 2011[18]
Erwerbspersonen:226 Land- und Forstwirtschaft, 181Prod. Gewerbe, 38Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 21 Dienstleistungen und Sonstige.[3]
Vereine
Mehrere Vereine bestimmen das kulturelle Dorfleben:
ASV Saibling e. V. 1980 Queckborn
DRK Queckborn
Freiwillige Feuerwehr Queckborn
Gesangverein
Obst- und Gartenbauverein Queckborn
Singtreff Mittendrin
Sportverein 1927 Queckborn
VdK Ortsgruppe Queckborn/Harbach
Verkehr
Im Osten Ort führt die Landesstraße 3007 und im Norden die Bundesstraße 49 am Ort vorbei.
Der Bahnhof Queckborn lag an der Strecke der Butzbach-Licher Eisenbahn. Nächstgelegener Bahnhof ist inzwischen Grünberg(Oberhess) an der Vogelsbergbahn.
Literatur
Literatur über Queckbornnach Registernach GND In: Hessische Bibliographie
Queckborn, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15.Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.234f. (Online bei google books).
Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Grünberg, Landkreis Gießen vom 7.Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.4, S.142, Punkt 180 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 6,3MB]).
Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB770396321, OCLC180532844, S.294.
Hauptsatzung.(PDF;43kB)§6.In:Webauftritt.Stadt Grünberg,abgerufen im März 2022.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.13ff., §26 Punkt d) III. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (Online bei google books).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.419 (online bei Google Books).
Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 67, Anm. 40 und S. 103.
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.119 (Online bei google books).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB013163434, OCLC162730484, S.11 (Online bei google books).
Haushaltsplan 2015.(PDF; 1,9MB)In:Webauftritt.Stadt Grünberg,S.13,archiviertvomOriginal;abgerufen im März 2019.
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