Am Osthang des Galgenberges ist aufgrund von Lesefunden ab 1991 ein Erdwerk (Erdwerk Galgenberg-Ost) der Michelsberger Kultur nachgewiesen. Durch die Nähe zu den Sandgruben ist die Fundstelle heute vermutlich zerstört. Dabei konnte eine vielfältige Keramik und Nutzgegenstände nachgewiesen werden, u.a. Tulpenbecher, geschweifte Becher vom „Munzinger Typ“, Knickwandschüsseln, Töpfe mit geschweifter Wandung und kurzem Hals, Schälchen, Schöpfer, stichverzierte Keramik und eine Ösenleistenflasche.[3] Weitere vielfältige Funde der Frühzeit finden sich westlich des Galgenberges bis Butzbach.
Bereits im 6. Jahrhundert soll eine Siedlung gegründet worden sein. Griedel wird aber erst 768 erstmals urkundlich unter dem Namen Gredila im Lorscher Codex erwähnt.
Die Griedeler Kirche gehörte früher zur Pfarrei Nieder-Weisel. Nach den Herren von Münzenberg wurden die Johanniter Patronatsherren. Ihnen folgten die Landgrafen von Hessen. Bereits im 14. Jahrhundert bestand eine Basilika, die dem hl. Peter geweiht war. Die heutige evangelische Kirche wurde 1911 erbaut.
Seit dem 17./18. Jahrhundert bis zum Jahr 1938 bestand eine jüdische Gemeinde in Griedel mit jüdischer Schule, jüdischem Bad und Synagoge.[4] Noch heute weisen ein jüdischer Friedhof (Griedel) mit 38 Grabsteinen sowie neun Stolpersteine auf das ehemals rege Gemeindeleben hin. Beim Novemberpogrom 1938 wurde die Synagoge durch SA-Leute angezündet. 1939 lebten noch acht jüdische Personen am Ort. Bis Mai 1940 hatten alle jüdischen Einwohner Griedel verlassen.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die Gemeinde Griedel zeitgleich mit anderen Nachbargemeinden kraft Landesgesetzes am 1. August 1972 in die Stadt Butzbach eingegliedert.[5][6] Gegen diese Eingemeindung gab es in Griedel erhebliche Widerstände. Für Griedel wurde wie für die übrigen Stadtteile ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[7]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Griedel lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][8][9]
vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Solms-Braunfels (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Gambach
ab 1806: Großherzogtum Hessen (durch Rheinbundakte), Oberfürstentum Hessen, Amt Gambach (des Fürsten Solms-Braunfels)[10]
ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Gambach (des Fürsten Solms-Braunfels)[11]
ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Gambach (Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Wölfersheim des Fürsten Solms-Braunfels)
ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Hungen[12][Anm. 1]
ab 1841: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Hungen
ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg
ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Friedberg
ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Friedberg
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Friedberg
ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Friedberg
ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Friedberg
ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Friedberg
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Wetteraukreis
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen, und somit war für Griedel ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Gambach und später Wölfersheim zuständig.
Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Griedel zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823.[14] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[15] Der Landgerichtsbezirk Hungen musste am 1. November 1848 Griedel an den Landgerichtsbezirk Butzbach abgeben.[16]
Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes wurden zum 1. Oktober 1879 die Landgerichte aufgehoben. An ihre Stelle traten Amtsgerichte und neu geschaffenen Landgerichte fungierten nun als Obergerichte. Der Bezirk des neuen Amtsgerichts Butzbach gehörte zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[17] 2004 wurde das Amtsgericht Butzbach aufgelöst und dessen Amtsbereich dem Amtsgericht Friedberg zugeschlagem.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Griedel 1581 Einwohner. Darunter waren 69 (4,4%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 284 Einwohner unter 18 Jahren, 630 zwischen 18 und 49, 327 zwischen 50 und 64 und 360 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 672 Haushalten. Davon waren 192 Singlehaushalte, 204 Paare ohne Kinder und 216 Paare mit Kindern, sowie 48 Alleinerziehende und 12 Wohngemeinschaften. In 147 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 420 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]
Einwohnerentwicklung
Griedel: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2015
Jahr
Einwohner
1834
724
1840
743
1846
743
1852
751
1858
786
1864
815
1871
800
1875
792
1885
804
1895
773
1905
839
1910
852
1925
928
1939
884
1946
1.363
1950
1.342
1956
1.279
1961
1.366
1967
1.460
1970
1.501
1980
?
1990
?
2008
1.607
2011
1.581
2015
1.610
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1][2]; nach 1970: Stadt Butzbach; Zensus 2011[18]
Historische Konfessionsstatistik
Im Jahr 1961 lebten 1060 evangelische (= 77,60%) und 263 katholische (= 19,25%) Einwohner[1] in Griedel.
Wappen
Am 30. Juli 1971 wurde der Gemeinde Griedel im damaligen Landkreis Friedberg ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: In Blau ein goldenes Spiegelmonogramm (GR) um eine silberne sechsblättrige Rosette mit rotem Butzen.[19]
Sehenswürdigkeiten
Denkmalgeschütztes Empfangsgebäude des Bahnhofs Griedel an der nur noch im Museumsbetrieb durch die Eisenbahnfreunde Wetterau genutzten Butzbach-Licher Eisenbahn
Siehe auch: Liste der Kulturdenkmäler in Griedel
Mikwe aus dem 19. Jahrhundert
Infrastruktur
Westlich des Dorfes verläuft die Bundesautobahn 5, nördlich die Bundesstraße 488.
In Griedel gibt es ein Bürgerhaus.
In Ortsnähe befindet sich eine Sandgrube.
Butzbach-Licher Eisenbahn
Anmerkungen
Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Wölfersheim“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.
Sandra Fetsch: Die Michelsberger Kultur in Hessen. Eine Analyse chronologischer und räumlicher Entwicklungen. Teil II, Dissertation an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Landau/Pf. und Graz 2017, S. 487 f.
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Büdingen und Friedberg (GVBl. II 330-19) vom 11.Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr.17, S.230, §1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.361.
Hauptsatzung.(PDF;103kB)§5.In:Webauftritt.Stadt Butzbach,abgerufen im Februar 2019.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.21,428 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.424 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.135 (online bei Google Books).
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1.April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 11,2MB]).
Theodor Hartleben (Hrsg.):Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1. Band2. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S.271 (online bei Google Books).
Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7.August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 42,9MB]).
Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg.Bl. S. 366)
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Griedel, Landkreis Friedberg vom 30.Juli 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.33, S.1350, Punkt 1168 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 2,9MB]).
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