Büßfeld liegt ca. vier Kilometer südlich des Stadtzentrums. Die Nachbarorte sind die Kernstadt selbst, Bleidenrod, Schadenbach und das zur Gemeinde Mücke gehörende Bernsfeld. Durch den Ort fließt der Krebsbach, der bei Bernsfeld entspringt in Richtung Norden über Büßfeld nach Homberg (Ohm) fließt. Auf dem Abschnitt zwischen Bernsfeld und Büßfeld wird er in manchen Karten als Pferdsbach bezeichnet. Kurz vor Homberg (Ohm) mündet der Krebsbach dann in die Ohm.
Seit der Festlegung auf einen internationalen Nullmeridian im Jahre 1884 liegt Büßfeld genau auf dem 9. Längengrad östlich von Greenwich. Er trifft dabei im Ort auf zwei Gebäude. Die Nachbarorte auf diesem Meridian sind im Norden Homberg (Ohm) und im Süden die Stadt Laubach im Landkreis Gießen.
Geschichte
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Büßfeld erfolgte im Jahr 1248 oder 1249 unter dem Namen Bubensvelt.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Büßfeld:
„Büßfeld (L. Bez. Kirtorf)0 evangel. Filialdorf; liegt 3 St. von Kirtorf, hat 44 Häuser und 236 Einw., die bis auf 1 Kath. evangelisch sind. Man findet 1 Kirche, 1 Schulhaus und 1 Mahl- und Oelmühle. – In frühern Zeiten kommt der Ort unter dem Namen Bubelsfelde vor.“[3]
Gebietsreform
Zum 1. Oktober 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Büßfeld im Zuge der Gebietsreform in Hessen zeitgleich mit zehn weiteren Gemeinden auf freiwilliger Basis als Stadtteil in die Stadt Homberg (Ohm) – damals noch mit dem Namen Homberg (Kreis Alsfeld) – eingegliedert.[4][5]
Für alle durch die Gebietsreform nach Homberg eingegliederten Gemeinden und die Kernstadt wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Büßfeld lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Homberg an der Ohm
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Homberg an der Ohm[9]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Homberg an der Ohm[10]
ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Homberg an der Ohm[12]
ab 1821: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Kirtorf (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung)[13]
ab 1832: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld
ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1866: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Büßfeld das „Amt Homberg an der Ohm“ zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Büßfeld zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[14] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld[15], aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt[16]. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Büßfeld wurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt.[17]
1973 wechselte die Stadt Homberg an der Ohm und mit ihr Büßfeld in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Alsfeld.[18]
In übergeordneten Instanzen sind jetzt das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1]; Stadt Homburg (Ohm)[24]; Zensus 2011[25]
Religionszugehörigkeit
•1829:
236 evangelische (= 99,58%), ein katholischer Einwohner[3]
•1961:
217 evangelische (= 88,21%), 27 katholische (= 10,98%) Einwohner
Sehenswürdigkeiten
Bauwerke
Sehenswert ist die Fachwerkkirche von 1700.
Naturdenkmal Saueiche
Die Saueiche
⊙50.7065179.001684 Die Saueiche steht bei der Neumühle, an der Straße zwischen Büßfeld und Homberg, im Talgrund des Krebsbaches direkt am Straßenrand. Das Alter der als Naturdenkmal ausgewiesenen Stieleiche wird nach Schätzungen mit 300 bis 500 Jahren angegeben.[26] Im April 2014 hatte ihr mächtiger, hochaufragender Stamm einen gemessenen Umfang von 6,82m. Die Höhe des Baumes wurde damals mit 24m ermittelt. Bei einer erneuten Messung im März 2020 war der Stammumfang auf 7,02m angewachsen. Die Eiche gewinnt also pro Jahr über drei Zentimeter an Umfang, was ein unvermindert schnelles Wachstum des Baumveterans bedeutet und ihm eine anhaltend hohe Vitalität bescheinigt.[27][28]
Siehe auch: Liste markanter und alter Baumexemplare in Deutschland
Wirtschaft und Infrastruktur
Verkehr
Der Ort liegt an der L3072 (in Büßfeld als Gießener Straße geführt), die von Grünberg kommend nach Kirtorf führt. Die Anschlussstelle Homberg (Ohm) (Bundesautobahn 5) liegt etwa 7 Kilometer südlich von Büßfeld.
Ansässige Unternehmen
Im Ort ist die S+R Unternehmensgruppe ansässig. Zu ihr gehören die 1978 gegründete Muttergesellschaft S+R Maschinenbau GmbH, sowie deren Tochterunternehmen die S+R automation systems GmbH, die P+L Produktion und Logistik GmbH, der Haushaltswarenhersteller VEMMiNA Qualitätshaushaltsprodukte GmbH und die österreichische VEMMiNA Handels GmbH mit Sitz in Dornbirn. Hier befinden sich die Produktionshallen mit Logistik sowie ein Schulungszentrum.
Ein weiterer Wirtschaftszweig in Büßfeld ist die Landwirtschaft, die noch von einigen Bewohnern im Vollerwerb betrieben wird.
Im Gastgewerbe hat Büßfeld einen Landgasthof mit integriertem Hotel aufzuweisen, der sich seit sieben Generationen im Familienbesitz befindet.[29]
Literatur
Literatur über Büßfeldnach Register In: Hessische Bibliographie
Suche nach Büßfeld In: Archivportal-D der Deutschen Digitalen Bibliothek
Daten und Fakten.In:Webauftritt.Stadt Homberg (Ohm),abgerufen im Januar 2021.
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.44 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 17.September 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.39, S.1603, Punkt 1320; Abs. 14. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 9,2MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.346.
Hauptsatzung.(PDF;2,99MB)§6.(Nicht mehr online verfügbar.)In:Webauftritt.Gemeinde Homberg (Ohm),archiviertvomOriginalam11.Januar 2021;abgerufen im Januar 2021.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.homberg.de
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
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Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13ff., §26 Punkt d) IV. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.419 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.143ff. (online bei Google Books).
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Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17.November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr.30, S.189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,3MB]).)
Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44, Artikel 1, Abs. 2 b) und Artikel 2, Abs. 8 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Fünftes Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 12.Juni 1973. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1973 Nr.15, S.199–201, Artikel 1, Punkt 10.33 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 385kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.116 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band12. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.12 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
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