Das Straßendorf liegt, von Wald umgeben, innerhalb des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald im nördlichen Odenwald. Am nördlichen Ortsrand verläuft die Landesstraße 3102.
Geschichte
Überblick
Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf im Jahre 1347, als Erkingen von Rodenstein seine Rechte zu Steinau „wiederlöstlich“ an den Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen verkaufte. Weitere Erwähnungen erfolgenden unten den Ortsnamen (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]Steynauw (1433), Steinha (16. Jahrhundert), Steinenn (16. Jahrhundert), Steina (1653) und Steinau (1748). Im 16. Jahrhundert stand das Dorf den Junkern von Rodenstein zu; der Landgraf von Hessen hatte die „hohe und centbare Obrigkeit“.[1]
Im Dreißigjährigen Krieg überlebte nur ein Bauer die Kriegsgräuel.
Steinau lag im Gerichtsbezirk der Zent Oberramstadt. Die Zent war in sogenannte „Reiswagen“ eingeteilt, denen jeweils ein Oberschultheiß vorstand, die dem Zentgrafen unterstellt waren. Dieser Bezirk hatte einen Frachtwagen (Reiswagen) einschließlich Zugtiere und Knechten für Feldzüge bereitzustellen.
Steinau gehörte zum „Großbieberauer Reiswagen“, dem Waldhausen[4][5] besteht aus den Orten Niedernhausen, Billings, Meßbach und Nonrod sowie die Dörfer Rodau, Wersau und Steinau angehörten. Die gesamte Zent Oberramstadt war dem Amt Lichtenberg zugeteilt. Diese Einteilung bestand noch bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.[6]
Von 1821 bis 1909 gehörte das Dorf zur Bürgermeisterei Neunkirchen und war danach wieder eine eigenständige Gemeinde. Kirchlich gehört der Ort seit 1877 zum Kirchspiel Neunkirchen. Bis zum Zweiten Weltkrieg wurden eine Getreidemühle und eine Ölmühle betrieben. 1901 wurde die Schule erbaut.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Steinau:
»Steinau (L. Bez. Reinheim) luth. Filialdorf; liegt 21⁄4 St. von Reinheim in einem hohen Thale am Fuße der Neunkircher Höhe, und hat 20 Häuser und 143 Seelen die außer 1 Kath. lutherisch sind. Man findet 2 Mahlmühlen womit 1 Oelmühle verbunden ist. – Steinau wurde 1347 von Erkinger von Rodenstein an Wilhelm II., Grafen von Katzenellenbogen, verpfändet. Diese Pfandschaft wurde indessen nie wieder abgelößt.«[7]
Steinau war bis zum freiwilligen Zusammenschluss mit den Gemeinden Nonrod, Lichtenberg, Niedernhausen, Billings und Meßbach zur Gemeinde Fischbachtal am 31.Dezember 1971 im Rahmen der Gebietsreform in Hessen eine selbstständige Gemeinde.[8][9]
Für jeder der früheren Gemeinden wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[10] Die Gemeindeverwaltung erhielt ihres Sitz im Ortsteil Niedernhausen.
Territorial- und Verwaltungsgeschichte
Die folgende Liste zeigt im Überblickdie Territorien, in denen Steinau lag, sowie die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][11][12]
vor 1479: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Katzenelnbogen, Obere Grafschaft Katzenelnbogen (1457: zur Rodensteiner Mark)
ab 1479: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Obere Grafschaft Katzenelnbogen
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Obere Grafschaft Katzenelnbogen (1783: Amt Lichtenberg, Zent Oberramstadt, Großbieberauer Reiswagen)
ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Fürstentum Starkenburg, Amt Lichtenberg
ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Dieburg
ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Dieburg
an 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Dieburg, Gemeinde Fischbachtal[Anm. 4]
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Gemeinde Fischbachtal
Gerichte
Steinau gehörte zum Zentgericht Oberramstadt. 1791 wird das Untergericht „Der kleinen Märker“ genannt.[4] In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen.
Damit war für Steinau das Amt Lichtenberg zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Zentgerichte hatten damit ihre Funktion verloren.
Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Lichtenberg das Gericht erster Instanz, zweite Instanz war das Hofgericht Darmstadt. Es folgten:[1]
ab 1848: Landgericht Reinheim (Verlegung von Lichtenberg nach Reinheim), zweite Instanz: Hofgericht Darmstadt
ab 1879: Amtsgericht Reinheim, zweite Instanz: Landgericht Darmstadt
ab 1968: Amtsgericht Darmstadt mit der Auflösung des Amtsgerichts Reinheim, zweite Instanz: Landgericht Darmstadt
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[17]
Religionszugehörigkeit
•1829:
142 lutheranische (= 99,30%) und ein katholischer (= 0,97%) Einwohner[7]
Für Steinau besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Steinau) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[10]
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Seit den Kommunalwahlen 2016 gehören ihm drei Mitglieder der SPD, ein Mitglied der CDU und zwei parteilose Mitglieder an. Ortsvorsteher ist Rainer Wüst (SPD).[18]
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Kulturdenkmäler
Siehe Liste der Kulturdenkmäler in Fischbachtal-Steinau
Naturräume
Am Südrand von Steinau liegt das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Buchenwälder des Vorderen Odenwaldes (FFH-Nr.6218-302; 37,0545km²).[19] Hier finden sich einige durch Rundwanderwege erreichbare Felsformationen wie das unmittelbar am Ortsrand gelegene Kleine Felsenmeer und weiter östlich der Rimdidim mit markanten Felsklippen und dem sogenannten Gagernstein[20] an seiner Nordwestflanke. Südwestlich des Ortes liegt der Steinkopf mit dem als Naturdenkmal ausgewiesenen Zindenauer Schlösschen.
Am 31. Dezember 1971 als Ortteil zur neuen Gemeinde Fischbachtal.
Einzelnachweise
Steinau, Landkreis Darmstadt-Dieburg.Historisches Ortslexikon für Hessen(Stand: 8.Juni 2016).In:Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (HLGL),abgerufen am 25.Juni 2016.
Wilhelm Müller:Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, OCLC614375103, S.727.
Ferdinand Dieffenbach:Das Großherzogthum Hessen in Vergangenheit und Gegenwart. Literarische Anstalt, Darmstadt 1877, S.254 (Online bei google books).
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S.293 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Gemeindegebietsreform Hessen; Zusammenschlüsse und Eingliederung von Gemeinden vom 29.Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84ff., Punkt 94, Abs. 71 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 6,0MB]).
Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC180532844, S.228.
Hauptsatzung.(PDF;237kB)§;5.In:Webauftritt.Gemeinde Fischbachtal,abgerufen im Juli 2019.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC894925483, S.43ff. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1.April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 11,2MB]).
Ph. A. F. Walther:Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G.Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC162355422, S.84 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
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