Billings liegt im nördlichen Odenwald mitten in der Gemeinde Fischbachtal am oberen Fischbach. Durch den Ort führt die Landesstraße 3102.
Geschichte
ÜberblicK
In den historischen Dokumenten ist der Ort im Laufe der Jahrhunderte unter wechselnden Ortsnamen belegt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] Böllings (1430); Böllings (1436); Bul(l)inges (16. Jahrhundert); Billinx (1558); Billings (1671); Billings (1722).
Die erste urkundliche Erwähnung des Dorfes ist schon im 8. Jahrhundert verzeichnet. Damals lautete der Ortsname marca Billingurae. Im 15. Jahrhundert wurden bereits mehrere Mühlen betrieben, und zwar eine Ölmühle und zwei Getreidemühlen. Heute besteht zum Andenken an die Mühlentradition ein Wasserrad, welches zur Stromerzeugung genutzt wird. Nach dem Dreißigjährigen Krieg fiel der Ort wüst und wurde erst 1674 wieder besiedelt.
Billings (früher Waldhausen) lag im Gerichtsbezirk der Zent Oberramstadt. Die Zent war in sogenannte „Reiswagen“ eingeteilt, denen jeweils ein Oberschultheiß vorstand, die dem Zentgrafen unterstellt waren. Dieser Bezirk hatte einen Frachtwagen (Reiswagen) einschließlich Zugtiere und Knechten für Feldzüge bereitzustellen.
Billings gehörte zum „Großbieberauer Reiswagen“, dem Waldhausen[3][4] besteht aus den Orten Niedernhausen, Billings, Meßbach und Nonrod sowie die Dörfer Rodau, Wersau und Steinau angehörten. Die gesamte Zent Oberramstadt war dem Amt Lichtenberg zugeteilt. Diese Einteilung bestand noch bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.[5]
1722 verkauft Johann Rudolph von Walbrunn seine ihm zustehenden Zinsen und Renten in Billings als Zubehör zum Schloss Ernsthofen an Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt.
Noch 1806 werden die Orte Billings, Meßbach und Nonrod als Dörfer der Gemeinde Waldhausen genannt.[6]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Billings:
»Billings (L. Bez. Reinheim) luth. Filialdorf; liegt 2 St, von Reinheim, am Anfang eines engen, sich nachher erweiternden Thals, hat 21 Häuser und 177 Einw., die bis auf 3 Kath. lutherisch sind, und 3 Mahlmühlen mit denen 2 Oelmühlen verbunden sind. Die Billinger marca, die in Schenkungsbriefen an das Kloster Lorsch so oft vorkommt, ist ohne Zweifel dieses Dorf. Beim Schluß des 30jährigen Kriegs war der Ort ganz unbewohnt.«[7]
Billings war bis zum freiwilligen Zusammenschluss mit den Gemeinden Steinau, Meßbach, Nonrod, Lichtenberg und Niedernhausen zur Gemeinde Fischbachtal am 31.Dezember 1971 im Zuge der Gebietsreform in Hessen eine selbstständige Gemeinde.[8][9]
Für jede der früheren Gemeinden wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[10] Die Gemeindeverwaltung erhielt ihres Sitz im Ortsteil Niedernhausen.
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Billings lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][11][12]
vor 1479: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Katzenelnbogen, Obergrafschaft Katzenelnbogen (1430 zur Kellerei Lichtenberg; 1455: Zent Groß-Umstadt, später: Ober-Ramstadt)
ab 1479: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Obergrafschaft Katzenelnbogen
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Obergrafschaft Katzenelnbogen (1783: Amt Lichtenberg, Zent Oberramstadt, Groß-Bieberauer Reiswagen)
ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Fürstentum Starkenburg, Amt Lichtenberg
Billings gehörte zum Zentgericht Umstadt uns später zum Zentgericht Oberramstadt. 1630 wird ein Untergericht Waldhausen genannt. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Zentgerichte hatten damit ihre Funktion verloren. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen.
Damit war für Billings das Amt Lichtenberg zuständig.
Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Lichtenberg das Gericht erster Instanz, zweite Instanz war das Hofgericht Darmstadt. Es folgten:[1]
ab 1848: Landgericht Reinheim (Verlegung nach Reinheim), zweite Instanz: Hofgericht Darmstadt
ab 1879: Amtsgericht Reinheim, zweite Instanz: Landgericht Darmstadt
ab 1968: Amtsgericht Darmstadt mit der Auflösung des Amtsgerichts Reinheim, zweite Instanz: Landgericht Darmstadt
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[17]
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Billings 339 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 69 Einwohner unter 18 Jahren, 129 zwischen 18 und 49, 66 zwischen 50 und 64 und 75 Einwohner waren älter.[17]
Die Einwohner lebten in 126 Haushalten. Davon waren 21 Singlehaushalte, 36 Paare ohne Kinder und 54 Paare mit Kindern, sowie 12 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 75 Haushaltungen lebten keine Senioren.[17]
Religionszugehörigkeit
•1829:
174 lutheranische (= 89,30%) und 3 katholische (= 1,70%) Einwohner[7]
Für Billings besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Billings) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[10]
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Seit den Kommunalwahlen 2016 gehören ihm ein Mitglied der SPD, ein Mitglied der CDU, zwei Mitglieder der FWF[18] und ein parteiloses Mitglied an. Ortsvorsteher ist Gerhard Beckhausen (parteilos).[19]
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Bauwerke
Die 1967 eingeweihte evangelische Schneckenkapelle ist ein Betonbau in schneckenhausähnlicher Form.
Das heute in Privatbesitz befindliche Schulhaus ist sehenswert.
Im Ort gibt es ein Bürgerhaus aus den 1970er Jahren, einen Spielplatz und in einem alten Steinbruch einen Bergsee.
Siehe auch: Liste der Kulturdenkmäler in Fischbachtal-Billings
Natur und Schutzgebiete
In den Gemarkungen von Billings und Niedernhausen ist die Talaue von Fischbach und Messbach als Natura2000-Gebiet „Herrensee von Niedernhausen“ (FFH-Gebiet 6218-305) geschützt.[20]
Regelmäßige Veranstaltungen
1. Mai: Grillfest der Freiwilligen Feuerwehr Billings
3. Wochenende im August: Feier der Kerb (Kirchweih) mit Kerbeumzug, Kerbered und Live-Musik
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S.20 (Online bei google books).
Gemeindegebietsreform Hessen; Zusammenschlüsse und Eingliederung von Gemeinden vom 29.Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84ff., Punkt 94, Abs. 71 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 6,0MB]).
Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB770396321, OCLC180532844, S.228.
Hauptsatzung.(PDF;237kB)§;5.In:Webauftritt.Gemeinde Fischbachtal,abgerufen im Juli 2019.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, DNB013163434, OCLC894925483, S.43ff. (Online bei google books).
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1.April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 11,2MB]).
Ph. A. F. Walther:Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC162355422, S.14 (Online bei google books).
Другой контент может иметь иную лицензию. Перед использованием материалов сайта WikiSort.org внимательно изучите правила лицензирования конкретных элементов наполнения сайта.
2019-2025 WikiSort.org - проект по пересортировке и дополнению контента Википедии