Der Regierungsbezirk Köln ist einer von fünf Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. Er bildet den Süden des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).
Wappen | Karte |
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Basisdaten | |
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Verwaltungssitz: | Köln |
Fläche: | 7.364,04 km² |
Einwohner: | 4.472.956 (31. Dezember 2021) [1] |
Bevölkerungsdichte: | 607 Einwohner je km² |
Bezirksgliederung: | 95 Gemeinden in 8 Kreisen und 4 kreisfreie Städte |
Regierungspräsidium | |
Regierungspräsident: | Thomas Wilk (SPD) |
Adresse des Regierungspräsidiums: | Zeughausstraße 2–10 50667 Köln |
Webpräsenz: | www.bezreg-koeln.nrw.de |
Lage des Regierungsbezirks Köln in Nordrhein-Westfalen | |
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Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union, ausgedrückt in Kaufkraftstandards, erreichte der Regierungsbezirk Köln im Jahr 2015 einen Index von 131 (EU-28: 100).[2]
Der Regierungsbezirk Köln liegt im Südwesten von Nordrhein-Westfalen. Er ist einer der bevölkerungsreichsten und am dichtesten besiedelten in ganz Deutschland.
Den Kern des Bezirks bildet die vom Rhein durchflossene Kölner Bucht, ein Teil der Niederrheinischen Tieflandsbucht. Auf der westlichen und der östlichen Seite wird sie von den Höhen des Rheinischen Schiefergebirges flankiert; zwei dieser Flanken, das südliche Bergische Land und die Nordeifel, sind Teile des Regierungsbezirks. Der Regierungsbezirk erstreckt sich in West-Ost-Richtung auf eine Länge von 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km. Mit einer Fläche von 7.365 km² ist er nach Arnsberg der zweitgrößte Regierungsbezirk Nordrhein-Westfalens.
Hinsichtlich der Einwohnerzahl ist der Regierungsbezirk Köln mit 4,41 Millionen Einwohnern (31. Dezember 2011) nach Düsseldorf der zweitgrößte in Nordrhein-Westfalen. Die Einwohnerdichte liegt mit 599 Einwohnern je km² (31. Dezember 2011) erheblich über dem Bundesdurchschnitt von 229 (31. Dezember 2011) und über dem von Nordrhein-Westfalen mit 523 Einwohnern je km² (31. Dezember 2011). Die Besiedlung konzentriert sich schwerpunktmäßig auf das Städteband längs des Rheins, den südlichen Teil der Rheinschiene. Die vier kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln (Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen) haben mit zusammen 1.766.717 Einwohnern (31. Dezember 2011) einen Anteil von ca. 40 % an den Einwohnern des Regierungsbezirks und von gut 9,9 % am Landeswert. Die Stadt Köln ist dabei mit 1.017.155 Einwohnern die mit Abstand größte Stadt in Nordrhein-Westfalen.
Der Regierungsbezirk Köln grenzt im Norden an den Regierungsbezirk Düsseldorf, im Osten an den Regierungsbezirk Arnsberg, im Süden an das Land Rheinland-Pfalz (bzw. an die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier) sowie im Westen an Belgien und die Niederlande.
Die Geschichte des Regierungsbezirks geht auf die preußische Verordnung über die verbesserte Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 zurück. Damals wurde Preußens Regierung und Verwaltung nach dem Wiener Kongress neu geordnet und die Provinzen in insgesamt 28 Regierungsbezirke eingeteilt, darunter der Regierungsbezirk Köln. Wie die übrigen, so nahm auch die Regierung in Köln mit dem 22. April 1816 ihre Tätigkeit auf.
Der Regierungsbezirk gehört ab Gründung 1815/1816 zur Provinz Jülich-Kleve-Berg, ab 1822 zur Rheinprovinz, 1945 zu Nordrhein und 1946 zu Nordrhein-Westfalen.
Die Organisation und Struktur der Behörde wurde immer angepasst an die sich ändernden administrativen und politischen Gegebenheiten. So wurden zum Beispiel 1972 die Regierungsbezirke Aachen und Köln vereinigt. Auch mit der Verwaltungsstrukturreform des Landes im Jahr 2008 wurden die Bezirksregierungen noch einmal grundlegend geändert. Allein in die Bezirksregierung Köln wurden noch 7 weitere – auch landesweit zuständige – Sonderbehörden integriert, darunter etwa das bisherige Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen oder die Fachaufsicht über das BAföG in Nordrhein-Westfalen.
Die Bezirksregierung ist eine Landesmittelbehörde.
Jahr | Einwohner | Quelle |
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1816 | 324.632 | [3] |
1828 | 377.335 | [3] |
1871 | 613.457 | [4] |
1880 | 702.934 | [4] |
1900 | 1.021.878 | [5] |
1910 | 1.249.540 | [5] |
1925 | 1.434.827 | [6] |
1939 | 1.595.677 | [7] |
1946 | 1.461.104 | [8] |
1950 | 1.668.813 | [9] |
1961 | 2.126.400 | [10] |
1970 | 2.412.200 | [11] |
1980 | 3.913.800 | [12] |
1990 | 4.025.300 | [13] |
2000 | 4.281.500 | [14] |
2010 | 4.392.747 | [15] |
2018 | 4.468.904 | [15] |
Bezirksregierungen sind Mittelbehörden im dreistufigen Behördenaufbau in der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung.
Bei der Bezirksregierung Köln werden Verwaltungsaufgaben aus den Geschäftsbereichen aller nordrhein-westfälischen Landesministerien und der Staatskanzlei in einer Behörde zusammengefasst.
Der Regierungsbezirk besteht aus acht Kreisen (inkl. Städteregion Aachen) mit insgesamt 95 kreisangehörigen Gemeinden und vier Kreisfreien Städten.
Kreise | Kreisfreie Städte |
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Der Regionalrat wird nach jeder Kommunalwahl aufgrund der Kommunalwahlergebnisse (Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahl) der kreisangehörigen Gemeinden der Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis, der Städteregion Aachen sowie der kreisfreien Städte Bonn, Köln und Leverkusen gebildet.
Der Regionalrat trifft als Träger der Regionalplanung die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplanes und beschließt über dessen Aufstellung. Er legt damit die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks im Regionalplan fest.
Neben dieser Entscheidungskompetenz hat der Regionalrat Beteiligungs-, Informations- und Beratungsrechte im Bereich der regionalen Infrastrukturpolitik.
Die Bezirksregierung unterrichtet den Regionalrat über alle regional bedeutsamen und strukturwirksamen Entwicklungen. Das Gleiche gilt für Förderprogramme und -maßnahmen des Landes in vielen wichtigen Infrastrukturbereichen, wie z. B. in den Gebieten Städtebau, Freizeit- und Erholungswesen, Tourismus, Landschaftspflege, Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung und Altlasten sowie Kultur. Die Unterrichtungspflicht der Bezirksregierung ist die Basis für sachgerechte strukturpolitische Entscheidungen durch den Regionalrat.
Auf der Grundlage der Raumordnungspläne unterbreitet der Regionalrat Vorschläge für Förderprogramme und Fördermaßnahmen von regionaler Bedeutung. Er hat dabei die Vorschläge aus der Region zu berücksichtigen, zusammenzuführen und zu bewerten sowie eine Prioritätensetzung vorzunehmen. Das Vorschlagsrecht dient dazu, qualifizierte Entscheidungsvorschläge für die Landesregierung zu erarbeiten. Der Regionalrat soll im Verhältnis zur Landesregierung bei strukturpolitischen Entwicklungen als Sprecher der Region auftreten, die Wünsche der Region bündeln und sie nach Abgleich mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung an die Landesregierung herantragen.
In Verkehrsfragen ist der Regionalrat an der Planung der Verkehrsinfrastruktur beteiligt. Er beschließt über die Vorschläge der Region für die gesetzlichen Bedarfs-Ausbaupläne von Bund und Land, für die die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und die Förderprogramme für den kommunalen Straßen- und Radwegebau. Der Regionalrat legt darüber hinaus die Prioritäten für Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis zu 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme fest. Ergänzt werden diese Kompetenzen dadurch, dass der Regionalrat bei Linienbestimmung für Landesstraßen durch die Bezirksregierung ebenso wie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen ist.
Aktuell gibt es im Regionalrat folgende Sitzverteilung nach Fraktionen (Stand September 2020):
CDU | Grüne | SPD | FDP | Linke/Volt | fraktionslos | Gesamt |
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15 | 10 | 10 | 3 | 2 | 2 | 42 |
Linke 1 Volt 1 | FW 1 AfD 1 |
Der Regierungsbezirk Köln ist eine von 38 Regionen deutschen NUTS-Regionen. Als Untergliederung der NUTS-1-Region NRW (DEA) hat sie das Kürzel DEA2.
50.9333336.95