Der Regierungsbezirk Freiburg ist einer von vier Regierungsbezirken im Land Baden-Württemberg (Deutschland). Jene stehen in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und der Landesregierung.
Wappen | Karte |
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Basisdaten | |
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Verwaltungssitz: | Freiburg im Breisgau |
Fläche: | 9.356,39 km² |
Einwohner: | 2.285.156 (31. Dezember 2021) [1] |
Bevölkerungsdichte: | 244 Einwohner je km² |
Bezirksgliederung: | 1 Stadtkreis und 9 Landkreise mit insgesamt 294 Gemeinden |
Regierungspräsidium | |
Regierungspräsidentin: | Bärbel Schäfer (parteilos) |
Adresse des Regierungspräsidiums: | Bissierstraße 7 79114 Freiburg im Breisgau |
Webpräsenz: | Regierungsbezirk Freiburg |
Lage des Regierungsbezirks Freiburg in Baden-Württemberg | |
Der Regierungsbezirk Freiburg liegt im Südwesten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Südbaden. Allerdings hatte er damals noch einen anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an die Schweiz, im Westen an das Elsass (Frankreich), im Norden an den Regierungsbezirk Karlsruhe und im Osten an den Regierungsbezirk Tübingen. In seiner heutigen Ausdehnung geht er auf die Verwaltungs- und Gebietsreform aus dem Jahre 1973 zurück.
Der Regierungsbezirk Freiburg besteht seit der Bildung Baden-Württembergs im Jahr 1952. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, war seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen für das Gebiet des ehemaligen Bundeslandes Baden (Hauptstadt Freiburg) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war und den südlichen Teil des von 1806 bis 1945 bestehenden Landes Baden umfasste. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südbaden.
Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurden die Gebiete um Rastatt und Baden-Baden (an den Regierungsbezirk Karlsruhe) sowie Überlingen und Meßkirch (an den Regierungsbezirk Tübingen) übertragen. Dafür wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg auf die Landkreise Rottweil und Tuttlingen ausgedehnt. Da die Behörde somit auch für ehemals württembergische Gebiete zuständig ist, wurde der Regierungsbezirk Südbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Freiburg umbenannt.
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).
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Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Hauptsitz im historischen Basler Hof in der Altstadt von Freiburg im Breisgau, erbaut um 1500 durch Konrad Stürtzel, Hofkanzler Kaiser Maximilians I. Daneben unterhält es in Freiburg weitere acht Standorte. Größter Standort ist dabei der Neubau des Regierungspräsidiums im Stadtteil Betzenhausen, der auch die offizielle Hausanschrift ist.
Die Leitung des Regierungspräsidiums mit mehr als 2.000 Beschäftigten obliegt jeweils einem vom Ministerpräsidenten ernannten politischen Beamten, dem Regierungspräsidenten (bzw. der -präsidentin). Dem Regierungspräsidium übergeordnet ist das Innenministerium Baden-Württemberg.
Das Regierungspräsidium ist für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele im Regierungsbezirk verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen insbesondere: Bauwesen, Forstwirtschaft, Gesundheitswesen, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit an Oberrhein, Hochrhein und Bodensee und europäische Angelegenheiten, Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Lebensmittelwesen, Landespolizeidirektion, Raumordnung, Obere Schulaufsichtsbehörde, Sozialwesen, Steuerung, Straßenwesen, Umweltschutz, Verkehr, Verwaltung, Veterinärwesen, Wasserwirtschaft, Wirtschaft
Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:
Die 19 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
Im Vergleich mit dem BIP pro Kopf der EU ausgedrückt in Kaufkraftparität erreicht der Regierungsbezirk Freiburg einen Index von 120 (EU-28=100) (2015).[4]
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