Der Regierungsbezirk Stuttgart ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.
Wappen | Karte |
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Basisdaten | |
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Verwaltungssitz: | Stuttgart |
Fläche: | 10.556,84 km² |
Einwohner: | 4.150.949 (31. Dezember 2021) [1] |
Bevölkerungsdichte: | 393 Einwohner je km² |
Bezirksgliederung: | 2 Stadtkreise und 11 Landkreise mit insgesamt 343 Gemeinden |
Regierungspräsidium | |
Regierungspräsidentin: | Susanne Bay (Bündnis 90/Die Grünen) |
Adresse des Regierungspräsidiums: | Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart |
Webpräsenz: | Regierungspräsidium Stuttgart |
Lage des Regierungsbezirks Stuttgart in Baden-Württemberg | |
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Der Regierungsbezirk Stuttgart liegt im Nordosten Baden-Württembergs. Er erstreckt sich von Geislingen bis Wertheim, von Crailsheim bis Herrenberg. Hier finden sich neben dem Mittleren Neckarraum, einem Wirtschaftsstandort von europäischem Rang, gleichermaßen berühmte Landschaften wie das „Liebliche Taubertal“, die Hohenloher Ebene, der Schwäbisch-Fränkische Wald oder die Ostalb. Er ist Nachfolger des am 31. Dezember 1972 aufgelösten Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Dieser hatte einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Regierungsbezirk Tübingen, im Westen an den Regierungsbezirk Karlsruhe, im Norden und Osten an die in Bayern liegenden Regierungsbezirke Unterfranken, Mittelfranken und Schwaben. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.
Nach Daten des Statistischen Landesamtes, Stand 2015.[2]
Der Regierungsbezirk Stuttgart besteht in seinen heutigen Grenzen seit 1973, der ehemalige Regierungsbezirk Nordwürttemberg wurde bei der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 eingerichtet. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart im Norden um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Karlsruhe und Tübingen abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordwürttemberg seinerzeit in Regierungsbezirk Stuttgart umbenannt.
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).
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Das Regierungspräsidium Stuttgart ist innerhalb der Verwaltungsorganisation des Landes Baden-Württemberg als Mittelbehörde zwischen den zehn Landesministerien und den Landrats- und Bürgermeisterämtern angesiedelt.
Der Regierungspräsident bzw. die Regierungspräsidentin vertritt als politischer Beamter bzw. politische Beamtin die Landesregierung im Regierungsbezirk Stuttgart und sorgt für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele. Vertreten wird er bzw. sie vom Regierungsvizepräsidenten bzw. der Regierungsvizepräsidentin.
Im Regierungspräsidium sind rund 2300 Mitarbeitende in 8 Fachabteilungen mit 61 Referaten[3] und weiteren Stabsstellen beschäftigt, unter anderem Juristen, Verwaltungsleute, Lehrer, Techniker, Straßenbauingenieure, Ärzte, Pharmazeuten, Biologen, Fischereiexperten und Wirtschaftswissenschaftler.
Die Regierungspräsidenten (seit 1952):
Die baden-württembergischen Regierungspräsidien stehen in der Verwaltungshierarchie zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Große Kreisstädte, Verwaltungsgemeinschaften) vor Ort.
Die Stellung des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Landesverwaltung:
Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:
Die 38 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Europäischen Union, ausgedrückt in Kaufkraftparität, erreichte der Regierungsbezirk Stuttgart im Jahr 2015 einen Index von 162 (EU-28 = 100) und zählt damit zu den wohlhabendsten Gebieten in Deutschland und Europa.[4]
48.7271639.118555