Heidelbach liegt am Südwestrand des Knüllgebirges im Schwalmgrund etwa 6km nördlich der Alsfelder Kernstadt. Es befindet sich an den Mündungen des Wegwassers und Krähbachs in den Eder-Zufluss Schwalm, an der südlich des Dorfs das Hochwasserrückhaltebecken Heidelbach liegt. Nördlich des Dorfs erhebt sich der Heidelberg (318,1mü.NN[3]). Durch das Dorf führt die Landesstraße3156, von der die Kreisstraße115 zur östlich angelegten Bundesstraße 254 überleitet.
Geschichte
Evangelische Kirche
Überblick
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Heidelbach erfolgte unter dem Namen Heidilbahc im Jahr 1057 in einer Urkunde der Abtei Hersfeld.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Heidelbach:
„Heidelbach (L. Bez. Alsfeld) evangel. Pfarrdorf; liegt an der Churhessischen Grenze, wo die Brücke gegen Schrecksbach die Gemarkung scheidet, so wie an der Schwalm, 11⁄4 St. von Alsfeld, hat 52 Häuser 316 evangelische Einwohner, 1 Kirche, 1 Mühle und mehrere Höfe. – Der Ort kommt unter dem Namen Heidelbach vor, und so weit die Nachrichten reichen, erscheint derselbe als ein Theil des Gerichts Alsfeld. Die Kirche wird 1057 in einer Urkunde genannt, nach welcher es der Erzbischof von Mainz übernahm, den Grafen Hermann (vermuthlich von Gleiberg) wegen seiner Ansprüche an die Kirche zu Heidelbach zu befriedigen. Die Burgmännische Familie Schaufuß zu Alsfeld, befand sich schon 1316 im Besitz des Kirchsatzes, welcher von ihr zur Hälfte an die Familie von Heidwolf übergegangen ist. Zu dieser Zeit war Volpertus dictus Nodunck Pfarrer zu Heidelbach. Die Familie der Nodinge findet sich schon frühe in dieser Gegend, und wurde später mit Angerod belehnt.“[4]
Hessische Gebietsreform
Zum 1. Dezember 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Heidelbach im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis als Stadtteil nach Alsfeld eingegliedert.[5] Für Heidelbach, wie für die übrigen Stadtteile von Alsfeld, wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[6]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die politischen Einheiten, vom Heiligen Römischen Reich bis zur Bundesrepublik Deutschland, in denen Heidelbach lag, sowie die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Alsfeld[9]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberamt Alsfeld, Amt Alsfeld
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit für Heidelbach durch das Amt Alsfeld. Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Alsfeld“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Alsfeld, das heutige Amtsgericht, das für Heidelbach zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Alsfeld und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[14]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Heidelbach 312 Einwohner. Darunter waren 3 (1,0%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 36 Einwohner unter 18 Jahren, 114 zwischen 18 und 49, 81 zwischen 50 und 64 und 81 Einwohner waren älter.[15] Die Einwohner lebten in 138 Haushalten. Davon waren 45 Singlehaushalte, 39 Paare ohne Kinder und 39 Paare mit Kindern, sowie 9 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 33 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 87 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[15]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Alsfeld: 2006[19], 2015:[20], 2020[2]; Zensus 2011[15]
Die evangelische Kirche birgt eine Orgel aus der Werkstatt von Johann Hartmann Bernhard aus den Jahren 1817/18, die im Jahre 2009 von Orgelbau Waltershausen restauriert wurde.
Siehe auch: Liste der Kulturdenkmäler in Heidelbach (Alsfeld)
Familienname
Die alte hessische Familie Heidelbach entlehnte ihren Namen aus dem Dorf.
Persönlichkeiten
Heinrich Theobald Schenk (1656–1727), evangelischer Theologe und Kirchenliedkomponist
Anmerkungen
Trennung zwischen Justiz (Landgericht Alsfeld) und Verwaltung.
Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurden die drei hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen aufgelöst.
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.116f. (Online bei google books).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.347.
Hauptsatzung.(PDF;208kB)§8.In:Webauftritt.Stadt Alsfeld,abgerufen im Februar 2012.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (Online bei google books).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.414 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.6ff. (online bei Google Books).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Ph. A. F. Walther:Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC162355422, S.38 (Online bei google books).
Stadtteil Heidelbach im Webauftritt der Stadt Alsfeld, abgerufen im Oktober 2017.
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