Hattendorf ist ein Stadtteil von Alsfeld im mittelhessischen Vogelsbergkreis mit etwa 600 Einwohnern. Es liegt ca. 8 km vom Stadtkern entfernt, im Tal der Berf. Die gesamte Gemarkung ist von großen Waldgebieten umgeben. Die auf einer Anhöhe stehende Kirche wurde 1857 erbaut und bildet den Mittelpunkt von Hattendorf.
Das Gebiet um Hattendorf wurde schon früh von Menschen aufgesucht und später besiedelt. Hinterlassenschaften früherer Kulturen, besonders Steinbeile, wurden bei Feldarbeiten oft gefunden.
Nach dem Namen fällt die Gründung des Orts in die fränkische Siedlungsperiode vom 6. bis 9. Jahrhundert. Die Zeit der Völkerwanderung war vorüber, und um Einzelgehöfte als grundherrlicher Wohnsitz bildete sich eine Siedlung. Wahrscheinlich hieß der Gründer Hatto und war ein fränkischer Freier. Die älteste bekannte und gesicherte Erwähnung Hattendorf's erfolgte 1248 unter dem Namen Hatthendorf.[3]
Der älteste Teil, Alt-Hattendorf, liegt auf dem rechten Ufer der Berfa und gehörte zum Einflussbereich des Klosters Immichenhain. Von 1427 stammt die älteste erhaltene Erwähnung von Neu-Hattendorf auf dem linken Ufer der Berfa.
Nach den hessischen Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts gelangte der Ort 1648 mit dem Westfälischen Frieden zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die ihn 1708 an die Landgrafschaft Hessen-Kassel abtrat.[4]
1928 erfolgte die Eingemeindung von Teilen des in diesem Jahre aufgelösten Gutsbezirks Forst Immichenhain (mit dem Berfhof und der Berfmühle) nach Althattendorf. Am 1. Oktober 1937 wurden die bisher selbständigen Gemeinden Alt-Hattendorf und Neu-Hattendorf zur Gemeinde Hattendorf zusammengeschlossen.
Zum 1. August 1972 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Hattendorf im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die Stadt Alsfeld eingegliedert.[5][6] Für Hattendorf, wie für die übrigen Stadtteile von Alsfeld, wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[7]
Territorial- und Verwaltungsgeschichte im Überblick
Alt-Hattendorf
Die folgende Liste zeigt die Territorien, in denen Alt-Hattendorf lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[3][8][9]
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. In Ziegenhain wurde der Kreis Ziegenhain für die Verwaltung eingerichtet und das Justizamt Neukirchen war als Gericht in erster Instanz für (Alt- und Neu-) Hattendorf zuständig.[15] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Neukirchen.[16][17] Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen. Das Amtsgericht Neukirchen wurde in den Jahren 1940 und 1941 zeitweise von Assessoren, 1943 bis zu seiner Umwandlung in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Treysa vom Gladenbacher Amtsgerichtsrat mit verwaltet. 1947 wurde es wieder Vollgericht. Zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Neukirchen und die Zuordnung seines Bezirks zum Bezirk des Amtsgerichts Treysa, das 1970 in Amtsgericht Schwalmstadt umbenannt wurde.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Hattendorf 549 Einwohner. Darunter waren 12 (2,2%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 99 Einwohner unter 18 Jahren, 237 zwischen 18 und 49, 84 zwischen 50 und 64 und 126 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 210 Haushalten. Davon waren 42 Singlehaushalte, 54 Paare ohne Kinder und 81 Paare mit Kindern, sowie 27 Alleinerziehende und 93 Wohngemeinschaften. In 51 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 126 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[18]
24 Wohnhäuser mit 172 Einwohnern. Erwerbspersonen: zwei Schmiede, ein Wagner, vier Schneider, ein Leineweber, ein Maurer, ein Branntweinbrenner, ein Müller, ein Lohnschäfer, eine Tagelöhnerin.
504 evangelische, 48römisch-katholische Einwohner. Erwerbspersonen: 182Land- und Forstwirtschaft, 59produzierendes Gewerbe, 24Handel und Verkehr, 16Dienstleistungen und Sonstiges.
Alt- und Neu-Hattendof: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2020
Jahr
Einwohner
1834
397
1840
402
1846
420
1852
444
1858
443
1864
468
1871
442
1875
398
1885
417
1895
464
1905
478
1910
473
1925
509
1939
512
1946
724
1950
716
1956
601
1961
553
1967
569
1970
593
1980
?
1990
?
2000
?
2006
574
2011
549
2015
500
2020
484
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1]; 2006;[19], 2015:[20], 2020[2]; Zensus 2011[18]
Kulturdenkmäler
Siehe: Liste der Kulturdenkmäler in Hattendorf (Alsfeld)
L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 52.
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1.August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr.17, S.215, §2 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.347.
Hauptsatzung.(PDF;208kB)§8.In:Webauftritt.Stadt Alsfeld,abgerufen im Februar 2012.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.84f. (online bei Google Books).
Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S.74 f.
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.27, §40 Punkt: 3) (google books).
Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
Другой контент может иметь иную лицензию. Перед использованием материалов сайта WikiSort.org внимательно изучите правила лицензирования конкретных элементов наполнения сайта.
2019-2025 WikiSort.org - проект по пересортировке и дополнению контента Википедии