Rodheim-Bieber mit den Burgen Vetzberg und Gleiberg im Hintergrund
Rodheim-Bieber mit den Burgen Vetzberg und Gleiberg im Hintergrund
Geografische Lage
Rodheim-Bieber liegt am Ufer der Bieber, eines Nebenflusses der Lahn, etwa 7km nordwestlich der Stadt Gießen.
Geschichte
Historische Namensformen
In erhaltenen Urkunden wurde Rodheim-Bieber unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]
Rudeheim, de (um 1150) [Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei 3, S. 313 f. Nr. 1337]
Rodeheim (1263)
Roddeheym under Foczberg (1428)
Rodheim-Bieber (1954) [Am 1. April 1954 Umbenennung aus Rodheim an der Bieber in Rodheim-Bieber]
Überblick
Rodheim wurde zum ersten Mal um 1150 urkundlich unter dem Namen Rudeheim erwähnt.[1] Während Bieber im Laufe des 17. Jahrhunderts aus einigen Mühlen und einer Eisenhütte entstand deren erste Erwähnung auf das Jahr 1660 zurückgeht. Zu dieser Zeit musste zur Aufrechterhaltung des Hüttenbetriebes der Bieberhütte Eisenerz aus Wommelshausen angefahren werden[3]. Bieber war nie eine eigenständige Gemeinde noch hatte es eine eigene Gemarkung. Im Jahr 1854 gehörte Bieber zu 2⁄3 zu Fellingshausen und zu einem Drittel Rodheim. 1932 erfolgte die Eingemeindung nach Rodheim.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Rodheim:
„Rodheim (L. Bez. Giessen) evangel. Pfarrdorf; liegt an dem Bieberbach 11⁄2 St. von Giessen, hat mit von Bieber 150 Häuser und 827 Einwohner, die außer 1 Katholiken und 23 Juden evangelisch sind. – Nach dem Dorfe nannte sich eine Familie. Ernst von Rodheim und seine nächsten Verwandten trugen 1261, der Landgräfin Sophie die Burg Blankenstein zu Lehen auf. Ludwig von Rodheim war 1352 Burgmann zu Königsberg. Rodheim war zwischen Hessen und Nassau gemeinschaftlich, wurde aber bei der 1585 vorgenommenen Abtheilung ausschließend Hessisch.“[4]
Die Gemeinde Rodheim a. d. Bieber wurde im Jahr 1954 in Rodheim-Bieber umbenannt.[5] Im Jahr 1970 wurde Rodheim-Bieber mit den bis dahin ebenfalls unabhängigen Gemeinden Vetzberg, Fellingshausen, Königsberg und Krumbach zur Gemeinde Biebertal zusammengeschlossen. Frankenbach folgte dann 1977.
Von 1898 bis 1963 verkehrte hier die Biebertalbahn, „Bieberlieschen“ genannt, eine schmalspurige Kleinbahn zum Transport von Personen und Eisenerz.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierte die selbstständige Gemeinde Rodheim-Bieber am 1. Dezember 1970 freiwillig mit den Gemeinden Fellingshausen, Königsberg, Krumbach und Vetzberg zur neuen Großgemeinde Biebertal.[6][7] Für Rodheim-Bieber wurde wie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[8] Der Sitz der Gemeindeverwaltung wurde Rodheim-Bieber.
Gebiets- und Verwaltungsgeschichte
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Gebiete, in denen Rodheim-Bieber lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][9][10]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Gericht des gemeinen Landes an der Lahn (Kondominium: Grafschaft Nassau und Landgrafschaft Hessen)
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, „Gemeines Land an der Lahn“[11]
ab 1585: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Rodheim (wird rein hessisch)
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Heuchelheim[12][13]
ab 1815: Deutscher Bund (bis 1866), Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landamt Gießen[15]
ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Gießen[Anm. 1]
ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen
ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
ab 1867: Norddeutscher Bund, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf (übergangsweise Hinterlandkreis)[13]
ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf
ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf
ab 1932: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar
ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Nassau, Kreis Wetzlar
ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar
ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen (seit 1946), Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Rodheim das „Landamt Gießen“ zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Rodheim zuständig war.
Nach der Abtretung des nordwestlichen Teil des Landkreis Gießen und mit ihm Rodheim an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde Rodheim vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.[16] Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[17] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung Rodheim zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[18] Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.[19] Mit dem Wechsel Rodheim 1932 in den Kreis Wetzlar, wechselt es auch in den Bereich des Amtsgerichts Wetzlar.
Am 1. August 1979 wechselt Rodheim mit der Gemeinde Biebertal zum Bereich des Amtsgerichts Gießen. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Rodheim-Bieber 5022 Einwohner. Darunter waren 159 (3,2%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 738 Einwohner unter 18 Jahren, 1968 zwischen 18 und 49, 1140 zwischen 50 und 64 und 1176 Einwohner waren älter.[20]
Die Einwohner lebten in 2265 Haushalten. Davon waren 732 Singlehaushalte, 702 Paare ohne Kinder und 603 Paare mit Kindern, sowie 192 Alleinerziehende und 32 Wohngemeinschaften. In 516 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 1452 Haushaltungen lebten keine Senioren.[20]
Rodheim(-Bieber): Einwohnerzahlen von 1791 bis 2011
Jahr
Einwohner
1791
496
1800
571
1806
658
1829
827
1834
824
1840
845
1846
899
1852
889
1858
941
1864
990
1871
1.024
1875
1.103
1885
1.268
1895
1.409
1905
1.706
1910
1.787
1925
1.934
1939
2.483
1946
3.336
1950
3.484
1956
3.589
1961
3.796
1967
4.159
1970
4.430
1980
?
1990
?
2000
?
2011
5.022
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[20]
0803 evangelische, einen katholischen, 23 jüdische Einwohner
•1885:
1236 evangelische, 4 katholische, 28 jüdische Einwohner
•1961:
3093 evangelische (= 81,48%), 606 katholische (= 15,96%) Einwohner
Politik
Ortsbeirat
Seit der Kommunalwahl 2016 besteht der Ortsbeirat aus drei Vertretern der FW, zwei Vertretern der SPD, einem Vertreter der CDU und einem Vertreter der GRÜNEN. Ortsvorsteher ist derzeit Rainer Bodson (SPD).[23]
Wappen und Flagge
Am 20. März 1968 wurde der Gemeinde Rodheim-Bieber im damaligen Landkreis Wetzlar ein Wappen und eine Flagge mit den folgenden Beschreibungen genehmigt.[24]
Wappen von Rodheim-Bieber
Blasonierung: „In Schwarz über einem rotbezungten und -bewehrten goldenen Biber eine goldene Hacke und eine goldene Axt schräggekreuzt.“
Bezüglich des Bibers handelt es sich um ein „redendes Wappen“.
Flaggenbeschreibung: „Zwischen schmalen roten Seitenbahnen eine breite goldene Mittelbahn, im oberen Drittel belegt mit dem Gemeindewappen.“
Sehenswürdigkeiten
Evangelische Kirche
Gail’scher Park: Landschaftsgarten mit Villa, errichtet in den Jahren 1882 bis 1896 unter Mitwirkung der Gartenarchitekten Heinrich Siesmayer und Andreas Weber von Wilhelm und Anna Gail, unmittelbar neben einer (mittlerweile abgerissenen) Tabakfabrik der Unternehmerfamilie.
Evangelische Kirche Rodheim: spätromanischer Chorturm erbaut im 13. Jahrhundert, gotisches Kirchenschiff[25]
Hof Schmitte (1412 zum ersten Mal urkundlich erwähnt, als Waldschmiede zur Burg Gleiberg, dann zum adligen Hofgut ausgebaut, bestehend aus 15 unterschiedlichen Gebäuden, seit 1974 unter Denkmalschutz; letzte Besitzerin aus der Familie van der Hoop, die das Gut nach Erbschaft von Johann Conrad Firnhaber von Eberstein (1776–1849) über fünf Generationen besaß, war Dr. med. dent. Dorothea Freifrau van der Hoop, geb. Sinner (1908–2007), Witwe des Generalmajors Adrian Freiherr van der Hoop (1898–1967))
Museum KeltenKeller
Siehe auch: Liste der Kulturdenkmäler in Biebertal-Rodheim-Bieber
Öffentliche Einrichtungen
Grundschule
Georg-Kerschensteiner-Schule
Zwei Kindergärten
Zwei Bürgerhäuser
Gemeindeverwaltung
Hallenbad
Fünf Kinderspielplätze
Persönlichkeiten
Johann Conrad Firnhaber von Eberstein (1776–1849), hessischer Landtagsabgeordneter war Eigentümer von Hof Schmitte und Namensgeber des Naturschutzgebietes Eberstein
Ph. E. Klippstein: Mineralogische Briefe. Gießen 1781, S.57.
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.241 (Online bei google books).
Änderung des Namens der Gemeinde Rodheim a. d. Bieber im Landkreis Wetzlar, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 15.Februar 1954. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1954 Nr.9, S.199, Punkt 183 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 4,1MB]).
Zusammenschluß der Gemeinden Fellingshausen, Königsberg, Krumbach, Rodheim-Bieber und Vetzberg im Landkreis Wetzlar zu der neuen Gemeinde „Biebertal“ vom 13.November 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.48, S.2254, Punkt 2253 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 5,6MB]).
Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB770396321, OCLC180532844, S.282.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (Online bei google books).
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.27ff., §40 Punkt 6a) (google books).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.413 (online bei Google Books).
Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 (Hess. Reg.Bl. S. 406–407)
Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 218–220)
Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
Genehmigung eines Wappens und einer Flagge der Gemeinde Rodheim-Bieber, Kreis Wetzlar, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 20.März 1968. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr.15, S.611, Punkt 459 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 4,0MB]).
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