Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung erfolgte unter dem Namen Asfo in einer Kurmainzer Urkunde aus dem Jahr 1108.
Zwischen Ober- und Unterasphe wurde seit Ende des 13. Jahrhunderts unterschieden und war Folge der Teilung des Gerichts Asphe in den Langsdorfer Verträgen von 1263.[1]
Im 14. Jahrhundert wurde eine Pfarrkirche im gotischen Stil errichtet. Das 1574 genannte Nieder-Simtshausen gehörte bereits seit 1577 zur Gemarkung Niederasphe. Im Jahre 1577 wurde ein Burgsitz derer von Hatzfeld erwähnt. Von 1623 bis 1624 wütete die Pest. Im Jahre 1717 starb das Geschlecht von Dersch aus; es kam zu einem Wechsel des Patronatsrechts.
Im Jahre 1821 grassierten die Schwarzen Blattern. Im Jahre 1842 wurde eine Schule gebaut. Von 1910 bis 1914 wurde in Niederasphe die Flurbereinigung durchgeführt. Im Jahre 1922 erhielt der Ort elektrisches Licht. Die Wasserleitung wurde von 1929 bis 1934 gebaut. Im Jahre 1955 erhielt der Ort ein Dorfgemeinschaftshaus, das erste im damaligen Landkreis Marburg.
Zum 1.Juli 1974 wurden im Zuge der hessischen Gebietsreform die bis dahin selbständigen Gemeinden Münchhausen, Niederasphe, Simtshausen und Wollmar sowie der Ortsteil Oberasphe der Nachbarstadt Battenberg (Eder) im Landkreis Waldeck-Frankenberg kraft Landesgesetz zur neuen Großgemeinde Münchhausen zusammengeschlossen.[3][4] Der Verwaltungssitz wurde der Ortsteil Münchhausen. Für alle durch die Gebietsreform in die Großgemeinde eingegliederten Gemeinden wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[5]
Im Jahre 1988 wurde die Kläranlage eingeweiht.
Territorial- und Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Territorien, in denen Niederasphe lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][6]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Wetter (Das Amt Wetter bestand aus den Orten Wetter, Amönau, Oberndorf, Treisbach, Niederasphe, Unterſimtshausen, Todenhausen, Melnau, Ober- und Niederrosphe, Niederwetter, Göttingen, Sterzhausen, Warzenbach und Sarnau)[7]
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Wetter[8]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg), Amt Wetter
ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Wetter
ab 1806: Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Marburg, Amt Wetter
1807–1813: Königreich Westphalen, Departement der Werra, Distrikt Marburg, Kanton Wetter
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Wetter war als Gericht in erster Instanz für Niederasphe zuständig.[11] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Wetter.[12][13] Auch mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) 1877 blieb das Amtsgericht bestehen. 1943 wurde es zur Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg und 1946 wurde auch die Zweigstelle geschlossen. Der Bezirk des Amtsgerichts Wetter ging im Bezirk des Amtsgerichts Marburg auf.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Niederasphe 840 Einwohner. Darunter waren 9 (= 1,1%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 138 Einwohner unter 18 Jahren, 339 zwischen 18 und 49, 198 zwischen 50 und 156 und 165 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 330 Haushalten. Davon waren 75 Singlehaushalte, 75 Paare ohne Kinder und 138 Paare mit Kindern, sowie 39 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 54 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 213 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[2]
703 Einwohner (Familien;81nutzungsberechtigte, 33nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 3Beisassen)
Niederasphe: Einwohnerzahlen von 1789 bis 2019
Jahr
Einwohner
1789
463
1834
733
1840
753
1846
792
1852
841
1858
812
1864
790
1871
731
1875
770
1885
823
1895
778
1905
805
1910
813
1925
817
1939
836
1946
1.145
1950
1.095
1956
967
1961
965
1967
942
1980
?
1990
?
2000
?
2011
840
2019
800
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12.März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr.9, S.154, §2 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 3,0MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.403.
Hauptsatzung.(PDF;79kB)§6.In:Webauftritt.Gemeinde Münchhausen,abgerufen im Juli 2021.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.123f. (online bei Google Books).
Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S.73 f.
Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
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