Inheiden liegt südlich direkt an Hungen. Durch den Ort führt die Bundesstraße 489 und die Kurze Hessen, die Frankfurt am Main mit Eisenach verbindet. Am Ortsrand liegen mehrere Seen. Einer davon ist der Trais-Horloffer See, der im Volksmund auch Inheidener See genannt wird. Er gilt als der größte See Oberhessens.
Geschichte
Überblick
Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Ort im Jahre 1148, gesiedelt wurde jedoch bereits zu römischer Zeit. Darauf weist der zwischen Hungen und Inheiden verlaufende Limes hin. Als „Kastell Inheiden“ wird ein ehemaliger römischer Kastellplatz an der nördlichen Wetteraustrecke des Obergermanisch-Rätischen Limes bezeichnet, der im Jahre 2005 den Status des UNESCO-Weltkulturerbes erlangte. Das Bodendenkmal befindet sich östlich von Inheiden, einem Stadtteil von Hungen. 1912 wurde durch die Regierung Oberhessens ein Wasserwerk gebaut, welches Teile der Stadt Frankfurt und auch andere Orte mit Trinkwasser versorgt.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde am 1. Januar 1977 kraft Landesgesetz die bis dahin selbstständige Gemeinde Inheiden in die Kleinstadt Hungen eingegliedert.[3] Für Inheiden wie für alle Ortsteile wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[4]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Inheiden lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][5][6]
vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Laubach (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Utphe
ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Ober-Hessen, Amt Utphe (der Grafschaft Solms-Laubach)[7]
ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Utphe[8] (der Grafschaft Solms-Laubach)
ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Utphe[Anm. 1]
ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Hungen[9][Anm. 2]
ab 1841: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Hungen
ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg
ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Inheiden ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Utphe zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Grafen Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Inheiden zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete Graf Karl 1823.[10] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[11] Mit dem 1. November 1848 wurde Inheiden an das Landgericht Hungen abgegeben.[12]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[13]
Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Utphe dem Amtsgericht Lich zugeteilt.[14] Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Lich aufgelöst und Inheiden dem Amtsgericht Gießen zugeteilt.[15]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Inheiden 1128 Einwohner. Darunter waren 15 (1,3%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 189 Einwohner unter 18 Jahren, 489 zwischen 18 und 49, 222 zwischen 50 und 64 und 225 Einwohner waren älter.[16] Die Einwohner lebten in 480 Haushalten. Davon waren 126 Singlehaushalte, 150 Paare ohne Kinder und 156 Paare mit Kindern, sowie 36 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 93 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 321 Haushaltungen lebten keine Senioren.[16]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1]; nach 1970 Stadt Hungen[17]; Zensus 2011[16]
Erwerbspersonen: 99Land- und Forstwirtschaft, 202Prod. Gewerbe, 52Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 31Dienstleistung und Sonstiges[1]
Infrastruktur
Im Ort gibt es eine Grundschule und einen städtischen Kindergarten.
Im Bereich von Inheiden wurde die Bahnstrecke Friedberg–Mücke im Jahre 2003 stillgelegt.
Anmerkungen
Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Utphe des Grafen Solms-Laubach.
Trennung zwischen Justiz (Landgericht Laubach; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Laubach“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.
Einzelnachweise
Inheiden, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15.März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13.Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr.17, S.237ff., §8 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.22,439 (Online bei google books).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.425 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.135 (online bei Google Books).
Theodor Hartleben (Hrsg.):Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S.271 (online bei Google Books).
Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7.August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 42,9MB]).
Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg.Bl. S. 366)
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11.April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr.10, S.63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 13,6MB]).
Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11.April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr.10, S.63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 13,6MB]).
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