Der Ort wird erstmals im Jahr 812 als Warta in der Marktbeschreibung der Kirche zu Schlitz urkundlich erwähnt.
Die örtliche Gerichtsbarkeit wurde unter der Dorflinde ausgeübt. 1323 ging das Gericht Hopfgarten von den Altenburgern an die Herren von Romrod. 1393 wurde es an die Landgrafen von Hessen verkauft.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Hopfgarten:
„Hopfgarten (L. Bez. Alsfeld) evangel. Pfarrdorf; liegt 1 St. von Alsfeld, hat 57 Häuser und 292 evangel. Einwohner, so wie 2 Höfe und 1 Mühle. – Der Ort hieß früher Hohenwarta, und gehörte zur Burg Romrod. Im Jahr 1358 verkaufte Agnes von Westerburg, eine Romrodische Erbtochter, ihren Theil der Burg Romrod, wozu auch das Gericht Hopfgarten ganz gehörte, an die Landgrafen Heinrich und Otto. In kirchlicher Hinsicht gehörte Hopfgarten zu Alsfeld.“[3]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen bildet Hopfgarten zusammen mit weiteren acht zuvor selbständigen Ortschaften seit dem 31.Dezember 1971 die Gemeinde Schwalmtal.[4]
Staats- und Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren nachgeordnete Verwaltungseinheiten, denen Hopfgarten angehörte:[1][5][6]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Romrod
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Romrod[7]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt Romrod
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit für Hopfgarten durch das Amt Romrod. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Alsfeld“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Alsfeld, das heutige Amtsgericht, das für Hopfgarten zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Alsfeld und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[12]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Hopfgarten 291 Einwohner. Darunter waren 9 (3,1%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 33 Einwohner unter 18 Jahren, 126 zwischen 18 und 49, 78 zwischen 50 und 64 und 54 Einwohner waren älter.[13] Die Einwohner lebten in 99 Haushalten. Davon waren 30 Singlehaushalte, 33 Paare ohne Kinder und 30 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 27 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 60 Haushaltungen lebten keine Senioren.[13]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1791[15]; 1800[16]; Gemeinde Schwalmtal (aus Webarchiv):[2]; Zensus 2011[13]
1734 wurde die Kapelle, die von dem ursprünglichen Kloster auf der Höhe übrig geblieben war, zur heutigen Kirche ausgebaut. Der dort vorhandene Taufstein zählt zu den ältesten Deutschlands.
Die über 900 Jahre alte Zigeuner-Eiche, die vor dem Ort steht, dient vielen Malern als Motiv für Federzeichnungen und Aquarelle. Der Brusthöhenumfang beträgt 5,90 m (2014).[18]
Dem Dorfgemeinschaftshaus, das aus dem ehemaligen Schulgebäude entstand, ist ein Feuerwehrhaus angegliedert.
Persönlichkeiten
Jost Karl Pfannstiel (1816 in Hopfgarten–1896), Abgeordneter der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen
Horst Geisel (1933 in Hopfgarten–1985), Journalist und Politiker
Literatur
Literatur über Hopfgartennach Registernach GND In: Hessische Bibliographie
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.128 (Online bei google books).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.347.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (Online bei google books).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.422 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.6ff. (online bei Google Books).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Ph. A. F. Walther:Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC162355422, S.32 (Online bei google books).
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