Holzheim liegt am Obergermanischen Limes am Rande der Wetterau in Mittelhessen. Im Ort treffen sich die Landesstraßen 3132 und 3133. Im Süden liegt das Gambacher Kreuz, welches die Bundesautobahn 5 und die Bundesautobahn 45 miteinander verbindet.
Geschichte
Das Kleinkastell vom Limeswall aus gesehen
Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf am 24. Mai 790 im Lorscher Codex.[3] 793 kommt die Eigenkirche an das Kloster Lorsch. Zwischen 1631 und 1633 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche erbaut. 1952 kam die neue Schule hinzu, 1960 die neue katholische Kirche St. Matthäus.
Ab dem 17. Jahrhundert bis in die 1930er Jahre bestand im Ort eine jüdische Gemeinde mit eigener Synagoge. Im Jahre 1939 gehörte der Ort zum Landkreis Gießen und hatte 1176 Einwohner.
Die Gemeinde Pohlheim wurde am 31. Dezember 1970 im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim und Watzenborn-Steinberg gegründet.[4][5]
Für Holzheim wurde, wie für die übrigen ehemaligen Gemeinden von Pohlheim, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]
Im Jahr 2010 beging der Ort seine 12xx-Jahr-Feier. Dies steht für die 1220-Jahr-Feier, mit welcher der ausgefallene 1200. Geburtstag nachgefeiert wurde.
Historische Namensformen
In erhaltenen Urkunden wurde Holzheim unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]
Holzheim, in (790) [2. Hälfte XII Jh., Codex Laureshamensis III, Nr. 2978=3757a]
Holzheimer marca, in (790) [2. Hälfte XII Jh., Codex Laureshamensis III, Nr. 2978=3757a]
Holzheim, in villa (792) [2. Hälfte XII Jh., Codex Laureshamensis III, Nr. 3772=3759e]
Holzeim, in (805) [2. Hälfte XII Jh., Codex Laureshamensis III, Nr. 3724c]
Holzheim, in (1152) [MGH Diplomata Könige 10, Friedrich I.: Appelt T. 1, Nr. 38]
minori et maiori Holzheim, in (1287) [Urkundenbuch des Klosters Arnsburg 3, Nr. 218]
Hulzheim, zhu (1337) [Urkundenbuch des Klosters Arnsburg 3, Nr. 678]
Hultzhem, von (1358) [Urkundenbuch des Klosters Arnsburg 3, Nr. 861]
Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Holzheim lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]
790: Wetter(gau)
1210 und später: Gericht Grüningen, 1333 allerdings ein Holzheimer Zentgraf genannt
ab 1478: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Braunfels, Amt Butzbach
ab 1627: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Braunfels, Amt Gambach
ab 1742: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Solms-Braunfels, Amt Gambach
ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen (durch Rheinbundakte), Oberfürstentum Hessen, Amt Gambach (des Fürstentums Solms-Braunfels)[9]
ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Gambach (des Fürsten Solms-Braunfels)[10]
ab 1820: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Gambach (Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Wölfersheim des Fürsten Solms-Braunfels)
ab 1822: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Hungen (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Wölfersheim“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung)[11]
ab 1841: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Hungen
ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg
ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Holzheim ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Gambach und später Wölfersheim zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Holzheim zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823.[12]
Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[13]
Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853[14] kam Holzheim zum Landgericht Lich.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lich“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[15]
Gleichzeitig wurde Holzheim dem Amtsgericht Butzbach zugewiesen.
2004 wurde das Amtsgericht Butzbach aufgelöst und dessen Bereich dem Amtsgericht Friedberg zugeschlagen.
Die übergeordneten Instanzen sind jetzt das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Einwohnerentwicklung
Einwohnerzahlen
Holzheim: Einwohnerzahlen von 1830 bis 1967
Jahr
Einwohner
1830
966
1834
1.082
1840
1.108
1846
1.154
1852
1.285
1858
1.203
1864
1.182
1871
1.149
1875
1.119
1885
1.158
1895
1.071
1905
1.168
1910
1.163
1925
1.182
1939
1.176
1946
1.859
1950
1.840
1956
1.702
1961
1.648
1967
1.705
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1]
Erwerbspersonen: 300Land- und Forstwirtschaft, 364Prod. Gewerbe, 93Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 80Dienstleistungen und Sonstiges.
Wappen
„In goldenem Schild eine auf blauem Schildfuß wachsende blaue Linde, beseitet von zwei roten Rosen mit weißen Knospen und grünen Blättern“.
Das Wappen wurde entwickelt aus dem alten Gerichtssiegel Holzheims vom Jahre 1747. Die Linde erinnert an den alten Gerichtssitz Holzheim. Gold und Blau sind die Solmser Farben, und die roten Rosen gehören zu den Wappenzeichen des Hauses Solms-Wildenfels.
Sehenswürdigkeiten
Kleinkastell Holzheimer Unterwald
Evangelisch-reformierte Kirche Holzheim
Infrastruktur
Im Ort gibt es ein Dorfgemeinschaftshaus, eine Sporthalle und einen Kindergarten.
Regenbogenschule ist der Name der örtlichen Grundschule.
Holzheim.Ortsgeschichte, Infos.In:www.pohlheim-holzheim.de.Freiwillige Feuerwehr Holzheim e. V.;abgerufen am 24.August 2018
Holzheim, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
Holzheim, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 19.Mai 2017). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Zahlen und Daten.Einwohner-Struktur.(Nicht mehr online verfügbar.)In:Webauftritt.Stadt Pohlheim,archiviertvomOriginalam16.April 2019;abgerufen im April 2019.
Zusammenschluss von Gemeinden zur Gemeinde „Pohlheim“, Landkreis Gießen vom 6.Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.4, S.140, Punkt 165 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 6,3MB]).
Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB770396321, OCLC180532844, S.307.
Hauptsatzung.(PDF;97kB)§6.In:Webauftritt.Gemeinde Pohlheim,abgerufen im August 2020.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.21,438 (Online bei google books).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.424 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.135 (online bei Google Books).
Theodor Hartleben (Hrsg.):Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1. Band2. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S.271 (online bei Google Books).
Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7.August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 42,9MB]).
Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853, 1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein; 2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641)
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!
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