Gleimenhain wurde als Gliminhain erstmals 1279 im Klosterarchiv des Klosters Haina erwähnt.[1] Zu dieser Zeit war der Ort fuldisches Lehen der Grafen von Ziegenhain. 1293 wurden die Herren von Gleimenhain, genannt von dem Forste, mit einem Burgsitz erwähnt; sie waren eine Bruderlinie der Herren von Wahlen. Mit dem Burgsitz handelt es sich möglicherweise um die Nellenburg, die zwischen Gleimenhain und Neustadt/Hessen liegt, die auch von den Herren von Wahlen als „unser eygin Hus“, die Nellenburg, bezeichnet wird. Das Dorf kam dann an die Zisterzienserabtei Haina und wurde wüst. 1461 erwarb der hessische Haushofmeister Hans von Dörnberg die Wüstung und baute sie wieder auf, allerdings an einem neuen, dem heutigen Standort. Über die Gebrüder Steuber, die Gleimenhain klageweise von den Dörnbergern erkämpften, kam der Ort über die Familie von Weiters im Wege der Lehnsauftragung an den hessischen Landgrafen, der ihn aber nicht dem Eußergericht unterstellte, sondern zu dem ihm allein gehörenden Kirtorfer Stadtgericht zog. Von da an ging Gleimenhain den gleichen Weg wie die anderen Dörfer der Gegend.[3]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Altenburg:
„Gleimenhain (L. Bez. Kirtorf) evangel. Filialdorf; liegt 11⁄2 St. von Kirtorf, hat 39 Häuser und 242 evangelische Einwohner, so wie 1 Mühle. Gleimenhain – (Glimenhan) gehörte zur Kirche in Neustadt, ein Churhessischer Ort, und wurde 1278 von dem Grafen Ludwig von Ziegenhain, der von Fuld damit belehnt war, an das Kloster Haina geschenkt. Zwischen Gleimenhain und dem Schmitthof lag Folkershain.“[4]
Am 31. Dezember 1971 wurde Gleimenhain im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Landesgesetz in die Stadt Kirtorf eingegliedert.[5][6]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Gleimenhain lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Kirtorf (Stadtgericht Kirtorf)
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Kirtorf[9]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt Kirtorf
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Gleimenhain das „Amt Romrod“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Gleimenhain zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[14] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld,[15] aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt.[16] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Gleimenhain wurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt.[17]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Gleimenhain 165 Einwohner. Darunter waren 4 (2,4%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 15 Einwohner unter 18 Jahren, 75 zwischen 18 und 49, 45 zwischen 50 und 64 und 27 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 66 Haushalten. Davon waren 21 Singlehaushalte, 15 Paare ohne Kinder und 27 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 12 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 15 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1]; Stadt Kirdorf:Stadtteile im Webarchiv; Zensus 2011[18]
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern; neuer Ortsvorsteher ist Thorsten Becker.(Stand: Mai 2021)[2]
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Ev. Kirche in Gleimenhain
Bauwerke
Sehenswert sind hier unter anderem:
Die Mühlen des Otterbachtals
Die nahe Nellenburg
Die teilweise sehr alte Dorfkirche mit ihrem gotischen Chor aus dem 13. Jahrhundert.
Dolles Dorf
Am 29. November 2007 wurde Gleimenhain in der Hessenschau des hr-fernsehens als Dolles Dorf gezogen. Der Beitrag wurde am 1. Dezember 2007 im hr ausgestrahlt. Am 6. Juni 2008 trat Gleimenhain auf dem Hessentag in Homberg (Efze) im Finale gegen vier weitere Dörfer an und belegte zusammen mit Todenhausen (Wetter) den vierten Platz.
Infrastruktur
In Gleimenhain gibt es ein Dorfgemeinschaftshaus.
An Vereinen gibt es die Freiwillige Feuerwehr, die Jagdgenossenschaft und die Kornkäfer.
Anmerkungen
Trennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung.
Stadtteile.In:Webauftritt.Stadt Kirtorf,abgerufen im Juni 2019.
Stadtteile. In: Webauftritt der Stadt Kirtorf. Abruf im März 2020.
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.100f. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1.August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr.17, S.215, §1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.347.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. – Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte.Band22. Weimar 1821, S.422 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.143ff. (online bei Google Books).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17.November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr.30, S.189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,3MB]).)
Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12.Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr.4, S.41–44, Artikel 1, Abs. 2 B) und Artikel 2, Abs. ( C) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 298kB]).
Ph. A. F. Walther:Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G.Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC162355422, S.30 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Literatur
Literatur über Gleimenhainnach Registernach GND In: Hessische Bibliographie
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