Die urkundliche Erwähnung von Frischborns aus dem Jahr 1105 als Visgbrunnen ist nicht gesichert. Erst die Erwähnung von 1320 als Fihspurn gilt als gesichert.[1] Die Bedeutung des Ortsnamens wird als eine an fischreichem Quellwasser gelegene Siedlung gedeutet.
Frischborn hatte einst sehr viel Wald in seiner Gemarkung. Bis ins 16. Jahrhundert gab es in Frischborn mehrere Waldschmieden und etliche Mühlen, die durch das Wasser der Lauter angetrieben wurden. Die Kirche mit einem massiven Steinturm entstand 1704. Sie überragt das Dorfbild. 1881 entstand in Frischborn ein zweiklassiges Schulhaus. Um 1900 lebten in Frischborn viele Tagelöhner und Waldarbeiter. Es gab kleine Brauereien und Leinwandwebereien (ab 1902 eine mechanische, die 1932 durch eine Hutfabrik abgelöst wurde).
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Frischborn:
„Frischborn (L. Bez. Lauterbach) evangel. Pfarrdorf; liegt im Vogelsberg 1 St. von Lauterbach, und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Man findet 91 Häuser 642 evangelische Einwohner, so wie 1 Kirche, 1 Schulhaus, 2 Mahl- und 1 Oelmühle. Die Einwohner beschäftigen sich stark mit der Spinnerei und Leineweberei, und unter den Leinewebern sind einige, die ihr Geschäft fabrikmäßig treiben; auch wird Rindvieh gemästet und ausgeführt. – Der Ort kommt zuerst 1320, gelegenheitlich eines Streits wegen der Gerichtsbarkeit, urkundlich vor.“[3]
Hessische Gebietsreform
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde Frischborn am 1. Februar 1972 auf freiwilliger Basis in die Kreisstadt Lauterbach eingegliedert.[4] Für Frischborn wie für die übrigen durch die Gebietsreform eingegliederten Gemeinden wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[5]
Staats- und Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Frischborn lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][6][7]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Engelrod der Freiherren Riedesel zu Eisenbach
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Gericht Engelrod[8]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1623: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Gericht Engelrod (Freiherren Riedesel zu Eisenbach)[9]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen, und somit war für Frischborn ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[14]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lauterbach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[15]
Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben[16] und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.[17] Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.[18][19]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Frischborn 981 Einwohner. Darunter waren (0,9%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 159 Einwohner unter 18 Jahren, 378 zwischen 18 und 49, 240 zwischen 50 und 64 und 204 Einwohner waren älter.[20] Die Einwohner lebten in 417 Haushalten. Davon waren 111 Singlehaushalte, 141 Paare ohne Kinder und 129 Paare mit Kindern, sowie 30 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 90 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 276 Haushaltungen lebten keine Senioren.[20]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[20]
Ortsvorsteher ist Berthold Habermehl (Stand: Juni 2022).[24]
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Bauwerke
Schloss Eisenbach
Siehe auch: Liste der Kulturdenkmäler in Frischborn
Zum Stadtteil Frischborn gehört das Riedesel-Stammschloss Eisenbach, das gerne als „hessische Wartburg“ bezeichnet wird. Es wurde erstmals 1217 urkundlich erwähnt und nach seiner Zerstörung durch Fürstabt Leipolz von Fulda im Jahr 1269 von Trabodo von Eisenbach wieder aufgebaut (1289/90).
Regelmäßige Veranstaltungen
Fasching (Winter)
Hutzelfeuer (Winter)
Hexennacht (Frühling, allerdings in der Nacht vom Pfingstsonntag zum Pfingstmontag)
Karl Georg Keutzer (* 1884 in Frischborn, † 1964), hessischer Politiker (CDU) und langjähriger Bürgermeister von Frischborn
Peter Andreas Grünberg (* 1939 in Pilsen, † 2018), Nobelpreisträger für Physik, lebte von 1946 bis 1952 in Frischborn (Alte Obergasse 7)
Eva Goldbach (* 1965), Ökonomin und Politikerin, wurde hier geboren
Weblinks
Stadtteil Frischborn.(Nicht mehr online verfügbar.)In:Webauftritt der Stadt Lauterbach.ArchiviertvomOriginalam8.August 2015;abgerufen am 25.Februar 2018.
Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S.748f. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.368.
Hauptsatzung.(PDF;30kB)§;6.In:Webauftritt.Stadt Lauterbach,abgerufen im März 2019.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13ff., §24 Punkt d) XI. (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.9 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.426 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.158ff. (online bei Google Books).
Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7.August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 42,9MB]).
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20.Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr.24, S.507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,4MB]).
Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 1 (GVBl. I S. 552) vom 29.Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr.25, S.552 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Fünfte Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GVBl. I S. 709–710) vom 9.Dezember 2010. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2010 Nr.25, S.709–710 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 148kB]).
Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.120 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.17 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
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