Die Ortschaft liegt auf einer Anhöhe oberhalb des Dilltals, am Westrand des Gladenbacher Berglands. Dillheim ist inzwischen mit dem Kernort Ehringshausen, der südöstlich liegt, zusammengewachsen. Den markantesten Punkt bildet der Kirchplatz mit der Evangelischen Pfarrkirche auf einem Felssporn.
Geschichte
Das Dorf wurde erstmals im Jahr 1226 als Dilnheim im Zusammenhang mit der dort befindlichen Pfarrei urkundlich erwähnt.[2] Zum großen Dillheimer Kirchspiel mit zwölf Dörfern gehörte auch das etwa fünf Kilometer entfernt liegende Edingen.[3] Der Ort besaß auch ein Centgericht, das wohl als Gerichtsbezirk etwa die gleiche Ausdehnung wie das Kirchspiel hatte.
Dillheim kam schließlich in den Besitz der Grafen von Solms-Greifenstein und gehörte zu deren Amtsbezirk Greifenstein. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde der Ort preußisch und Teil der Bürgermeisterei zu Aßlar.
Gebietsreform
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde Dillheim auf freiwilliger Basis am 31. Dezember 1970 nach Ehringshausen eingegliedert.[4] Für Dillheim wurde wie für alle nach Ehringshausen eingegliederten Gemeinden ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet. Sitz der Gemeindeverwaltung ist Ehringshausen.
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Dillheim lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[5][6]
vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Solms-Braunfels, Anteil der Grafschaft Solms, Amt Greifenstein
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: bis 1970[5]; Gemeinde Ehringshausen[1]; Zensus 2011[8]
Eingliederung der Gemeinde Dillheim in die Gemeinde Ehringshausen, Landkreis Wetzlar vom 6.Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.4, S.143, Punkt 190 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 6,3MB]).
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.249 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
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