Wohnbach liegt gut 2 km nördlich von Wölfersheim, dem größten Ortsteil der gleichnamigen Gemeinde. Südlich der Ortslage erhebt sich der 198 Meter hohe Windmühlskopf. Der Waschbach nördlich des Dorfes entwässert die leicht nach Osten abfallende Gemarkung über Berstadt hin zur rund fünf Kilometer entfernt vorbeifließenden Horloff. Die Gemarkungsfläche beträgt 891 Hektar, davon sind 230 Hektar bewaldet (Stand: 1961).
Geschichte
Berstädter Straße
Wohnbach wurde erstmals am 12. Juni 771 im Lorscher Codex in einer Schenkung des Morico an das Kloster Lorsch als Wanabach (wanabach – leerer Bach) erwähnt.[3] Das Historische Ortslexikon für Hessen gibt für 1017 die Namensform Wanebach an.[1]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen genehmigte die Landesregierung mit Wirkung vom 31. Dezember 1970 den Zusammenschluss der Gemeinden Wohnbach, Melbach, Södel und Wölfersheim im Landkreis Friedberg zu einer Gemeinde mit dem Namen Wölfersheim.[4]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Wohnbach lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][5][6]
vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Laubach (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Utphe
ab 1806: Großherzogtum Hessen (durch Rheinbundakte), Fürstentum Ober-Hessen, Amt Utphe (der Grafschaft Solms-Laubach)[7]
ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Utphe[8] (der Grafschaft Solms-Laubach)
ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Utphe (Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Utphe des Grafen Solms-Laubach)
ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Hungen[9][Anm. 1]
ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg
ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Friedberg
ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Friedberg
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Friedberg
ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Friedberg
ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Friedberg
ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Friedberg
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Wetteraukreis
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Wohnbach ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Wohnbach zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Grafen zu Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Wohnbach zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Graf Otto II. 1823.[10] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[11] Mit dem 1. November 1848 wurden Wohnbach an den Landgerichtsbezirk Hungen abgegeben.[12]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[13]
Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Wohnbach dem Amtsgericht Friedberg zugeteilt.[14]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [1]; Gemeinde Wölfersheim:[2]
Wappen
Das Wappen wurde am 9. April 1964 durch das Hessische Ministerium des Innern genehmigt.
Blasonierung: „Im geteilten Schild oben in Gold ein wachsender, rotbezungter und -bewehrter blauer Löwe, unten in Rot eine silberne Kirche.“[15]
Das Wappen geht auf ein Gerichtssiegel aus dem 18. Jahrhundert zurück. Der obere Teil des Wappens zeigt mit dem halben Löwen ein Detail aus dem Wappen der Grafen von Solms. Die untere Hälfte zeigt die Kirche als Hinweis auf die mittelalterliche Kirche von Wohnbach, die ein Sankt Gotthardspatrozinium war; das Attribut dieses Heiligen ist ein Kirchenmodell.
Sehenswürdigkeiten
Siehe auch: Liste der Kulturdenkmäler in Wölfersheim#Wohnbachund Limes (Grenzwall)
Das Wahrzeichen des Ortes ist das alte Rathaus. Die Evangelische Kirche (Wohnbach) entstand 1621. Sehenswert sind die historischen Felsenkeller, die Reste eines römischen Signalturms im Wohnbacher Wald, die Ruine einer römischen Villa rustica im Wohnbacher Hinterwald und ein „Schanzwerk“ mit Graben im Bergheimer Wald.
Ortsschild
Altes Rathaus
Ehemalige Schule
Evangelische Kirche
Brunnen
Erdkeller
Alte Postkarte
Verkehr und Infrastruktur
In Wohnbach kreuzen sich die Landesstraßen L 3354, die zur Kerngemeinde führt und die L 3136, die den Ort nach Osten mit der Anschlussstelle Wölfersheim der Bundesautobahn 45 verbindet.
Der Haltepunkt Berstadt-Wohnbach lag an der Bahnstrecke Friedberg–Mücke. Der Güterverkehr endete am 31. Dezember 1997; der Personenverkehr endete am 4. April 2003. Seitdem wird die Strecke in diesem Bereich nicht mehr befahren.
Wie jeder Ortsteil der Gemeinde Wölfersheim, hat auch Wohnbach eine eigene Freiwillige Feuerwehr.
Es gibt in Wohnbach einen Fun- und Bolzplatz oberhalb der Turnhalle, einen Kindergarten „Pusteblume“ und den Fußballverein 1. FC 1963 Wohnbach.
Literatur über Wohnbachnach Registernach GND In: Hessische Bibliographie
Anmerkungen
Trennung zwischen Justiz (Landgericht Laubach; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Laubach“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung
Zusammenschluß der Gemeinden Melbach, Södel, Wohnbach und Wölfersheim im Landkreis Friedberg zur Gemeinde „Wölfersheim“ vom 5.Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.3, S.110, Punkt 110 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 5,5MB]).
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB013163434, OCLC162730471, S.12ff. (google books).
Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.22,439 (Online bei google books).
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.425 (online bei Google Books).
Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.135 (online bei Google Books).
Theodor Hartleben (Hrsg.):Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S.271 (online bei Google Books).
Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7.August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 42,9MB]).
Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg.Bl. S. 366)
Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11.April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr.10, S.63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 13,6MB]).
Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Wohnbach, Landkreis Friedberg vom 9.April 1969. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1964 Nr.17, S.538, Punkt 457 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 4,2MB]).
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