Gusternhain, am Fuße des Barstein (614m über NN) in einer Höhe von ca. 530m gelegen, hat eine Gemarkungsgröße von 500 ha. Der Ortsteil ist im Westen und Norden von Wald umgeben. Nach Osten blickt man über das Dilltal bis nach Hohensolms und dem dahinter liegenden und 25km entfernten Dünsberg.
Geschichte
Erstmals urkundlich im Jahre 1330 erwähnt, war der Ort lange Zeit eher landwirtschaftlich geprägt, aber auch Bergbau und das fast vergessene Häfnerhandwerk gehörten dazu. Wie die anderen Ortsteile fand auch in Gusternhain die Wandlung zu einer Arbeitnehmerwohnsitzgemeinde statt. Ein Teil der Bewohner findet noch immer Arbeit in den mittelständischen Betrieben und Unternehmen.
Am 11. März 1945 starben bei einem folgenschweren Bombenangriff, der eigentlich dem Flugplatz Breitscheid galt, 22 Menschen, und viele Häuser wurden zerstört oder beschädigt.
Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurde am 1. Januar 1977 die bis dahin selbständige Gemeinde Gusternhain durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen der Gemeinde Breitscheid angegliedert.[2]
Gusternhain hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung erfahren. Bauwillige, darunter viele russische Aussiedlerfamilien deutscher Abstammung, fanden hier ihre neue Heimat, bauten Häuser und Wohnungen und ließen die Einwohnerzahlen von 514 im Jahr 1987 auf jetzt ca. 850 steigen.
Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Gusternhain lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[3][4]
vor 1739: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft/ Fürstentum Nassau-Dillenburg, Amt Driedorf[5]
ab 1739: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Nassau-Diez, Amt Driedorf
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: [3], nach 1970: Gemeinde Breitscheid (siehe webarchiv; mehrere Werte)
342 evangelische (= 98,56%), 5 katholische (= 1,44%) Einwohner
•1961:
402 evangelische (= 93,93%), 23römisch-katholische (= 5,37%) Einwohner
Ortsbeirat
Gusternhain verfügt über einen fünfköpfigen Ortsbeirat mit Ortsvorsteher. Nach den Kommunalwahlen in Hessen 2021 ist der Ortsvorsteher Rainer Süß (FWG).
Kulturdenkmäler
Für die Kulturdenkmäler des Ortes siehe die Liste der Kulturdenkmäler in Gusternhain.
Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13.Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr.17, S.237ff., §23 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
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