Fronhausen ist der größte und namensgebende Ortsteil sowie das Zentrum der mittelhessischen Großgemeinde Fronhausen im äußersten Süden des Landkreises Marburg-Biedenkopf. In dem Ortsteil leben rund 2410 Menschen und damit mehr als die Hälfte aller Einwohner der Großgemeinde.
Turm der evangelischen Kirche Fronhausen (historische Wehrkirche)Bahnhof an der Eisenbahnstrecke der Main-Weser-Bahn
Geschichte
Die älteste bisher bekannte urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1159 unter dem Namen Vronehusen (1159). In späteren historischen Dokumenten wurde der Ort mit den Ortsnamen Fronehusin (1232), Fronhuß (1382) und Fronhaußen an der Loin (1592) erwähnt.[1]
Die Evangelische Kirche Fronhausen stammt aus dem 12. Jahrhundert. Fronhausen war ab 1821 Sitz eines Justizamtes und 1867 bis 1943 des Amtsgerichtes Fronhausen.
Siehe auch: Oberburg (Fronhausen) und Unterburg (Fronhausen)
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten zum 31. Dezember 1971 die beiden bis dahin selbständigen Gemeinden Fronhausen und Sichertshausen freiwillig zu neuen Gemeinde Fronhausen. Zum 1. Juli 1974 wurde dann kraft Landesgesetz die Großgemeinde Fronhausen durch den Zusammenschluss dieser Gemeinde mit den fünf kleineren Gemeinden Bellnhausen, Erbenhausen, Hassenhausen, Holzhausen und Oberwalgern gebildet.[3] Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Fronhausen wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[4]
Die Einwohner Fronhausens feierten 2009 das 850-jährige Bestehen ihres Dorfes seit seiner urkundlichen Ersterwähnung mit zahlreichen Veranstaltungen. Vier Jahre lang hatte die Fronhäuser Vereinsgemeinschaft diese vorbereitet. Höhepunkt war ein viertägiges Fest am 3. Juniwochenende auf dem Festplatz „Auf der Schwärz“ mit Festzug, Kommers, Discoabend und musikalischem Frühschoppen. Am Kommers nahmen laut Oberhessischer Presse 1400 Menschen teil. Zeitgleich wurde eine neue Dorfchronik unter dem Titel „Von Essen nach Hessen“ vom lokalen Arbeitskreis Dorfgeschichte herausgegeben. 600 Bilder und 100 Textbeiträge von 40 Autoren gingen darin ein. Am Rathausplatz wurde ein neuer Gedenkstein enthüllt. Schon die 800-Jahr-Feier 1959 war ähnlich groß begangen worden.[5]
Territorial- und Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Fronhausen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][6]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Marburg, Gericht Fronhausen[7]
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Marburg, Gericht Fronhausen[8]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg), Amt Marburg, Gericht Fronhausen
ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Marburg, Gericht Fronhausen
ab 1686: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Gericht Fronhausen
ab 1806: Landgrafschaft Hessen-Kassel, Gericht Fronhausen
1807–1813: Rheinbund, Königreich Westphalen, Departement der Werra, Distrikt Marburg, Kanton Lohra
ab 1815: Kurfürstentum Hessen, Gericht Fronhausen[9]
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Kreisen übernommen. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Fronhausen zuständig.[11] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Fronhausen.[12][13] Das Amtsgericht Fronhausen wurde 1943 geschlossen. Es wurde zunächst als Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg geführt und 1948 endgültig aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Marburg zugeordnet.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Fronhausen 2259 Einwohner. Darunter waren 78 (3,5%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 384 Einwohner unter 18 Jahren, 939 zwischen 18 und 49, 480 zwischen 50 und 64 und 456 Einwohner waren älter.[14] Die Einwohner lebten in 939 Haushalten. Davon waren 267 Singlehaushalte, 228 Paare ohne Kinder und 336 Paare mit Kindern, sowie 87 Alleinerziehende und 21 Wohngemeinschaften. In nnn Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in nnn Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[14]
Erwerbspersonen: 151Land- und Forstwirtschaft, 358produzierendes Gewerbe, 185Handel und Verkehr, 111Dienstleistungen und Sonstiges.
Sehenswürdigkeiten
Sehenswert in Fronhausen sind neben der Ober- und der Unterburg vor allem die historische Wehrkirche, das alte Rathaus, der 1849 erbaute Bahnhof sowie einige alte Fachwerkhäuser.
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12.März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr.9, S.154, §12 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 3,0MB]).
Hauptsatzung.(PDF;122kB)§4.In:Webauftritt.Gemeinde Fronhausen,abgerufen im September 2021.
Oberhessische Presse vom 23. Juni 2009, S. 10
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.112f. (online bei Google Books).
Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S.74 f.
Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
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