Von der frühen Besiedlung des Ortsgebietes zeugen Überreste einer germanischen Siedlung aus der späten römischen Kaiserzeit, in der möglicherweise Metall verarbeitet wurde.
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Altenvers erfolgte unter dem Namen Ferse um das Jahr 1130. Das Mainzer St. Stephansstift bezieht in dieser Zeit Gefälle aus seinem dortigen Güterbesitz. Unklar ist bis heute, ob es sich bei Ferse um Altenvers oder um den Nachbarort Kirchvers handelt.[1]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Altenvers mit weiteren Gemeinden kraft Landesgesetz zum 1. Juli 1974 der Großgemeinde Lohra angegliedert.[3][4]
Für diese ehemaligen Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[5]
Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Altenvers lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][6]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Marburg[7]
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Marburg[8]
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg), Amt Marburg
ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Marburg
ab 1686: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Fronhausen
ab 1806: Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Fronhausen
1807–1813: Königreich Westphalen, Departement der Werra, Distrikt Marburg, Kanton Lohra
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Altenvers zuständig.[11] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Fronhausen.[12][13] Das Amtsgericht Fronhausen wurde 1943 geschlossen. Es wurde zunächst als Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg geführt und 1948 endgültig aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Marburg zugeteilt.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Altenvers 567 Einwohner. Darunter waren 24 (4,2%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 102 Einwohner unter 18 Jahren, 256 zwischen 18 und 49, 129 zwischen 50 und 64 und 87 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 222 Haushalten. Davon waren 45 Singlehaushalte, 57 Paare ohne Kinder und 90 Paare mit Kindern sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 33 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 156 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]
Erwerbspersonen: 72Land- und Forstwirtschaft, 147Produzierendes Gewerbe, 15Handel und Verkehr, 11Dienstleistungen und Sonstiges.
Sehenswürdigkeiten
Größte Sehenswürdigkeit von Altenvers ist die romanische Historische Kirche Altenvers mit hufeisenförmiger Apsis.
Vereine
In Altenvers bereichern Vereine verschiedenster Art das Dorfleben. Der 1930 gegründete VfB Altenvers hat neben einer Fußballabteilung, die in einer gemeinsamen Fußballspielgemeinschaft mit dem SV Kirchvers als SG Versbachtal am Spielbetrieb teilnimmt und die 2009 durch den TSV Weipoltshausen erweitert wurde, eine Gymnastikabteilung. Zudem gibt es die Freiwillige Feuerwehr, den Männergesangverein Concordia Altenvers sowie die Burschen- und Mädchenschaft Altenvers.
Literatur
Alfred Horst: Die Chronik von Lohra. 1970
Karl Huth: Die Gemeinde Lohra und ihre 10 Ortsteile im Wandel der Jahrhunderte. 1989
Literatur über Altenversnach Register In: Hessische Bibliographie
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12.März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr.9, S.154, §10 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 3,0MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.404.
Hauptsatzung.(PDF;23kB)§?6.In:Webauftritt.Gemeinde Lohra,abgerufen im August 2021.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.112f. (online bei Google Books).
Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S.73 f.
Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (Online bei HathiTrust’s digital library).
Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
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