Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Kirchvers erfolgte unter dem Namen Ferse um das Jahr 1130. Das Mainzer St. Stephansstift bezog zu dieser Zeit Gefälle aus seinem dortigen Güterbesitz. Unklar ist bis heute, ob es sich bei Ferse um Kirchvers oder um den Nachbarort Altenvers handelt.[1] Während des Dreißigjährigen Krieges brannte ein Großteil des Dorfes nieder, auch die Kirchenbücher gingen in den Flammen verloren.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Kirchvers mit weiteren Gemeinden kraft Landesgesetz zum 1. Juli 1974 der Großgemeinde Lohra angegliedert.[2][3]
Für diese ehemaligen Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[4]
Territorial- und Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Kirchvers lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][5]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Lohra (Gericht Lohra bestand aus den Orten Lohra, Nanzhausen, Willershausen, Rodenhausen, Seelbach, Rollshausen, Altenvers, Raimarshausen, Weiboldshausen, Kirchvers, Oberwalgern, Holzhausen, Stedebach und Damm)[6]
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Gericht Lohra
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg), Gericht Lohra
ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Gericht Lohra
ab 1686: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Fronhausen
ab 1806: Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Fronhausen
1807–1813: Königreich Westphalen, Departement der Werra, Distrikt Marburg, Kanton Lohra
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Kirchvers zuständig.[9] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Fronhausen.[10][11] Das Amtsgericht Fronhausen wurde 1943 geschlossen. Es wurde zunächst als Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg geführt und 1948 endgültig aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Marburg zugeordnet.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Kirchvers 906 Einwohner. Darunter waren 33 (3,6%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 156 Einwohner unter 18 Jahren, 372 zwischen 18 und 49, 222 zwischen 50 und 64 und 159 Einwohner waren älter.[12] Die Einwohner lebten in 378 Haushalten. Davon waren 108 Singlehaushalte, 102 Paare ohne Kinder und 135 Paare mit Kindern sowie 27 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 75 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 258 Haushaltungen lebten keine Senioren.[12]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[12]
Erwerbspersonen:116 Land- und Forstwirtschaft, 137Produzierendes Gewerbe, 16Handel und Verkehr, 15Dienstleistungen und Sonstiges.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Evangelische Kirche
Bauwerke
Besonders sehenswert ist die romanische Kirche aus dem 13. Jahrhundert.
Das Waldschwimmbad wurde in den 1990er Jahren durch Eigeninitiative eines Fördervereins renoviert.
JF-Freizeitgelände der Hessischen Jugendfeuerwehr im Landesfeuerwehrverband Hessen (mit Übernachtungsmöglichkeit in vier Schlafräumen mit 15 Betten und Zeltplatz)[13]
Vereine
Neben einer Fußballabteilung, die inzwischen zusammen mit dem VfB Altenvers in einer Fußballspielgemeinschaft als SG Versbachtal am Spielbetrieb teilnimmt und seine Heimspiele auf dem Kunstrasenplatz in Altenvers austrägt, hat der SV Kirchvers auch eine Volleyball- und eine Turnabteilung. Zudem gestalten mit der Freiwilligen Feuerwehr, dem Männergesangverein „Concordia“ Kirchvers und der Burschenschaft „Club Einigkeit 1951“ weitere Vereine das dörfliche Leben.
Literatur
Alfred Horst: Die Chronik von Lohra. 1970
Karl Huth: Die Gemeinde Lohra und ihre 10 Ortsteile im Wandel der Jahrhunderte. 1989
Literatur über Kirchversnach Registernach GND In: Hessische Bibliographie
Kirchvers, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15.Januar 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12.März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr.9, S.154, §10 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 3,0MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.404.
Hauptsatzung.(PDF;23kB)§?6.In:Webauftritt.Gemeinde Lohra,abgerufen im August 2021.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.112 (online bei Google Books).
Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S.73 f.
Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
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