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Retgendorf ist seit dem 13. Juni 2004 eine Ortschaft der neuen Gemeinde Dobin am See im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).

Retgendorf
Gemeinde Dobin am See
Wappen von Retgendorf
Wappen von Retgendorf
Höhe: 50 m
Eingemeindung: 13. Juni 2004
Eingemeindet nach: Dobin am See
Postleitzahl: 19067
Vorwahl: 03866
Retgendorf (Mecklenburg-Vorpommern)
Retgendorf (Mecklenburg-Vorpommern)

Lage von Retgendorf in Mecklenburg-Vorpommern


Geografie


Zur Ortschaft Retgendorf gehören die Ortsteile


Geschichte


Retgendorf und Schlagsdorf werden urkundlich erstmals 1241 als Retekenthorpe und als Slawekisthorpe erwähnt. Beide Orte gehörten vom 14. Jh. bis in die zweite Hälfte des 18. Jh. hinein zu den umfangreichen Besitzungen der Familie von Sperling. Später wechselten die Besitzer häufig. Seit der ersten Hälfte des 18. Jh. wurde zwischen Alt und Neu Schlagsdorf unterschieden. Die Gemeinde Retgendorf löste sich mit Ablauf des 12. Juni 2004 als Rechtssubjekt auf und schloss sich mit der gleichzeitig aufgelösten Gemeinde Rubow zur neuen Gemeinde Dobin am See zusammen.


Politik



Wappen


Wappen von Retgendorf
Wappen von Retgendorf
Blasonierung: „Gespalten; vorn in Blau zwei linksgewendete silberne Sperlinge übereinander; hinten in Silber zwei springende blaue Fische übereinander.“[1]
Wappenbegründung: In dem Wappen sollen die Sperlinge, die dem Familienwappen derer von Sperling entlehnt worden sind, das in Blau drei silberne Sperlinge wiedergibt, an die einstigen Ortsherren erinnern, die über Jahrhunderte die Entwicklung der Orte bestimmten. Die Fische verweisen auf die Lage des Ortes am Schweriner See und auf die Fischwirtschaft im Ortsteil Neu Schlagsdorf. Durch die Fusion mit Rubow zur neuen Gemeinde Dobin am See am 13. Juni 2004 verlor das Gemeindewappen seinen Status als Hoheitszeichen. Es kann aber weiterhin von den Bewohnern als Identifikationssymbol und als Zeichen der Verbundenheit mit ihrem Ort genutzt werden.

Das Wappen wurde von dem Wismarer Roland Bornschein gestaltet. Es wurde am 9. November 1995 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 94 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.


Flagge


Die ehemalige Gemeinde verfügte über keine amtlich genehmigte Flagge.[1]


Einzelnachweise


  1. Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge - Die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. produktionsbüro TINUS, Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0, S. 443.



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