Der Präsident des Ministerrats (italienisch Presidente del Consiglio dei Ministri) ist der Regierungschef der Italienischen Republik. Im Deutschen wird er meist kurz als Ministerpräsident bezeichnet. Eine alternative wortwörtliche Entsprechung des offiziellen Titels wäre Ministerratspräsident, da er dem Ministerrat (Kabinett) vorsitzt.
Präsident des Ministerrats | |
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Standarte des Ministerpräsidenten | |
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Amtsinhaber Giorgia Meloni seit dem 22. Oktober 2022 | |
Amtssitz | Palazzo Chigi |
Amtszeit | 5 Jahre (Wiederwahl möglich) |
Letzte Wahl | 21. Oktober 2022 (am 22. Oktober von Parlament mittels Vertrauensvotum bestätigt) |
Ernennung durch | Präsident der Italienischen Republik |
Schaffung des Amtes | 16. März 1848[1] (in Sardinien-Piemont; am 17. März 1861 von Italien übernommen) |
Website | www.governo.it |
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Der Ministerpräsident wird zunächst vom Staatspräsidenten ernannt[2] und danach von beiden Kammern des Parlaments mittels Vertrauensvotum in namentlicher Abstimmung[3] bestätigt. Er und die Regierung sind vom Vertrauen beider Parlamentskammern abhängig. Er wahrt die Einheitlichkeit der Ausrichtung in Politik und Verwaltung, indem er die Tätigkeit der Minister fördert und koordiniert. In der protokollarischen Rangordnung steht der Ministerpräsident nach dem Staatspräsidenten und den Präsidenten der beiden Parlamentskammern an vierter Stelle. Als Regierungschef spielt er eine zentrale politische Rolle, in Koalitionsregierungen hängt seine Handlungsfähigkeit allerdings von den Mehrheitsverhältnissen ab, die in Italien in der Vergangenheit oft instabil waren.
Der Amtssitz des italienischen Ministerpräsidenten ist der Palazzo Chigi in Rom. Dort unterstützt ihn das Ministerratspräsidium.
Seit dem 22. Oktober 2022 ist Giorgia Meloni als erste Frau Ministerpräsidentin der Italienischen Republik.[4]
Das Amt des italienischen Ministerpräsidenten hat eine piemontesische Vorgeschichte, weil der italienische Nationalstaat im März 1861 aus dem Königreich Sardinien-Piemont hervorging und dessen Verfassung von 1848 (Statuto Albertino) auch nach der italienischen Einigung in Kraft blieb. Es lässt sich zurückführen auf das Amt des Ersten Staatssekretärs, das Herzog Karl III. von Savoyen 1521 offiziell etablierte, sowie auf das noch ältere Amt des Kanzlers von Savoyen. Der Verfassung von 1848 zufolge lag die Exekutive beim König und bei den Ministern, die zusammen die Regierung bildeten. Einen Ministerpräsidenten sah die Verfassung nicht vor, auch keine vom Vertrauen des Parlaments abhängige Regierung. Dennoch ließen die Savoyer als konstitutionelle Monarchen beides im so genannten „Liberalen Italien“ bis 1925 zu.
Mangels Verfassungsrang und eigenem administrativem Unterbau und wegen der Abhängigkeit von König und Parlament hatten die Ministerpräsidenten seinerzeit eine schwache Stellung. Sie übten ihr Amt normalerweise in Personalunion mit dem eines Fachministers aus, meist mit dem des Innenministers, der damals wegen des zentralistischen Staatsaufbaus eine starke Stellung hatte. Wegen der politischen Verhältnisse wechselten die Ministerpräsidenten und die Regierungen seinerzeit häufig. Zu den bedeutendsten Ministerpräsidenten dieser Epoche zählen Camillo Benso von Cavour, der mit seinem dritten Kabinett die letzte piemontesische und die erste italienische Regierung bildete, sowie Giovanni Lanza, Agostino Depretis und Giovanni Giolitti, der zwischen 1900 und 1914 bedeutende wirtschaftliche und soziale Impulse geben konnte.
Die liberale Epoche beendete Benito Mussolini, der ab 1925 mit seinen Faschisten ein diktatorisches Einparteiensystem erzwang. Er ließ sich per Gesetz das Amt des „Regierungschefs, Premierministers und Staatssekretärs“ schaffen, das mit einer großzügigen Richtlinienkompetenz ausgestattet war.[5] Darüber hinaus war er Vorsitzender des Großen Faschistischen Rates, der ihm am 25. Juli 1943 das Misstrauen aussprach. Nach dem Ende des Faschismus konnte man wegen der militärischen Besetzung des Landes und mangels gewähltem Parlament zunächst nicht zur alten, liberalen Verfassungsordnung zurückkehren, auch weil mit der Wahl zur Verfassunggebenden Versammlung am 2. und 3. Juni 1946 zugleich über die künftige Staatsform abgestimmt wurde und Italien zur Republik wurde. In dieser Übergangszeit von September 1943 bis Juli 1946 regierten die Ministerpräsidenten unter der Aufsicht der Westalliierten zunächst ohne Parlament, ab April 1945 dann mit dem parlamentsähnlichen Beratungsgremium Consulta nazionale.
Mit der am 1. Januar 1948 in Kraft getretenen republikanischen Verfassung entstand das Amt des italienischen Ministerpräsidenten verfassungsrechtlich. Die Verfassung legt dieses Amt nicht dezidiert schwach aus; es blieb wegen der instabilen parteipolitischen Verhältnisse und der daraus resultierenden häufigen Regierungswechsel augenscheinlich schwach. Tatsächlich blieb jedoch die Christdemokratische Partei mit ihren kleinen Koalitionspartnern bis Anfang der 1990er Jahre ohne Unterbrechung an der Macht, auch weil eine Regierungsübernahme durch die Kommunistische Partei als nicht hinnehmbar erschien. Die Regierungswechsel waren meist auf Auseinandersetzungen innerhalb dieser Koalitionen zurückzuführen, es kam jedoch zu keinen wesentlichen Veränderungen der politischen Grundkonstellation. Die Regierungsämter blieben über einen langen Zeitraum bei einem relativ kleinen Personenkreis, dessen Mitglieder bei Regierungswechseln oft nur von einem Amt zum anderen wechselten. So bildete Ministerpräsident Alcide De Gasperi von 1945 bis 1953 acht Kabinette, Giulio Andreotti sieben und Amintore Fanfani sechs. In außergewöhnlich schwierigen Zeiten übernahmen parteilose Fachleute das Amt des Ministerpräsidenten, so Carlo Azeglio Ciampi (Kabinett Ciampi 1993/94), Lamberto Dini (Kabinett Dini 1995/96) und Mario Monti (Kabinett Monti 2011 bis 2013). Der langjährige Ministerpräsident Silvio Berlusconi wurde auch wegen seiner Interessenkonflikte und Skandale bekannt.
Unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament und nach Konsultationen mit den Führern der im Parlament vertretenen politischen Parteien ernennt der Staatspräsident den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die Minister.[2] Auf Vorschlag der einzelnen Minister ernennt der Ministerpräsident die Staatssekretäre in den verschiedenen Ministerien.
Mit der Vereidigung des Ministerpräsidenten und der Minister durch den Staatspräsidenten ist die Regierung im Amt. Sie muss jedoch von beiden Kammern des Parlaments mittels Vertrauensvotum bestätigt werden. Sie bleibt vom Vertrauen beider Parlamentskammern abhängig. Der Ministerpräsident hat nicht die Befugnis, selbständig Minister zu ernennen oder zu entlassen. Er kann jedoch zurücktreten, was das Ende der gesamten Regierung bedeutet, und mit einem umgebildeten, vom Staatspräsidenten ernannten Kabinett wiederum zur Vertrauensabstimmung vor das Parlament treten. Das Parlament kann den Ministerpräsidenten und damit seine Regierung als Ganzes durch ein Misstrauensvotum jederzeit stürzen oder durch ein individuelles Misstrauensvotum einzelne Minister aus der Regierung entfernen. Nach einem freiwilligen Rücktritt des Ministerpräsidenten, einem Misstrauensvotum oder nach Parlamentsauflösung und Neuwahlen bleibt er mit der Regierung normalerweise geschäftsführend bis zur Vereidigung einer neuen Regierung im Amt. Der Staatspräsident kann jedoch in diesen Fällen auch eine andere Person mit der geschäftsführenden Regierung beauftragen. Wird während der Amtszeit des Ministerpräsidenten vom Parlament ein neuer Staatspräsident gewählt, wird vom Ministerpräsidenten der Rücktritt erwartet; normalerweise bittet der Staatspräsident dann den Ministerpräsidenten, sein Rücktrittsgesuch zurückzunehmen.
Eine volle Amtszeit des Ministerpräsidenten entspricht einer vollen fünfjährigen Legislaturperiode des Parlaments. Die Verfassung enthält keine ausdrückliche Begrenzung auf eine oder mehrere Amtszeiten oder Legislaturperioden. In der Regel bleiben italienische Regierungen nicht eine volle Legislaturperiode im Amt.
Der Artikel 95 der italienischen Verfassung hat folgenden Wortlaut:[6]
“Il Presidente del Consiglio dei ministri dirige la politica generale del Governo e ne è responsabile. Mantiene l'unità di indirizzo politico ed amministrativo, promuovendo e coordinando l'attività dei ministri. I Ministri sono responsabili collegialmente degli atti del Consiglio dei ministri, e individualmente degli atti dei loro dicasteri. La legge provvede all'ordinamento della Presidenza del Consiglio e determina il numero, le attribuzioni e l'organizzazione dei ministeri.”
„Der Präsident des Ministerrates bestimmt die allgemeine Politik der Regierung und übernimmt dafür die Verantwortung. Er wahrt die Einheitlichkeit der Ausrichtung in Politik und Verwaltung, indem er die Tätigkeit der
Minister fördert und koordiniert. Die Minister sind gemeinsam für die Handlungen des Ministerrates und einzeln für die Handlungen ihres Geschäftsbereiches verantwortlich. Das Gesetz regelt den Aufbau des Präsidiums des Ministerrates und setzt die Anzahl, den Aufgabenbereich und die Organisation der Ministerien fest.“
Lange Zeit wurde die Stellung des italienischen Ministerpräsidenten innerhalb des Ministerrats oder Kabinetts als primus inter pares interpretiert, der keine politische Richtlinienkompetenz wie der deutschen Bundeskanzler habe, sondern eher mit dem österreichischen Bundeskanzler vergleichbar sei. Diese Interpretation bürgerte sich wegen der Verfassungswirklichkeit mit den schwierigen parteipolitischen Verhältnissen und instabilen Koalitionsregierungen ein. Ein wesentlicher Faktor für die tatsächliche politische Machtstellung des Ministerpräsidenten ist das Wahlsystem, wobei ein reines Verhältniswahlsystem die Stellung des Ministerpräsidenten tendenziell eher schwächt, während ein Mehrheitswahlsystem oder eine Mehrheitsprämie ihn stärken können. Ist der Ministerpräsident mit seiner Partei auf keinen Koalitionspartner angewiesen, so kann er Artikel 95 der Verfassung wirklich voll ausschöpfen.
Im Jahr 2007 brachte die Reform der Nachrichtendienste Italiens dem Ministerpräsidenten einen Machtzuwachs. Bis zur Reform unterstanden die Nachrichtendienste respektive dem Verteidigungs- und dem Innenminister. Beim Ministerratspräsidium war ein Koordinierungsorgan angesiedelt. Seit 2007 unterstehen der Auslandsnachrichtendienst AISE und der Inlandsdienst AISI dem Ministerpräsidenten. Koordiniert werden die beiden Dienste von einer Abteilung des Ministerratspräsidiums. Im Dezember 2015 trat ein Gesetz in Kraft, das es dem Ministerpräsidenten nach Anhörung des parlamentarischen Komitees zur Kontrolle der Nachrichtendienste erlaubt, im Rahmen von nachrichtendienstlichen Operationen den Einsatz militärischer Spezialkräfte anzuordnen, wenn eine Krise im Ausland die nationale Sicherheit Italiens beeinträchtigt oder wenn der Schutz italienischer Staatsbürger im Ausland nicht anders gewährleistet werden kann.[7]
Der Ministerpräsident ist auf nationaler Ebene auch für den Katastrophenschutz verantwortlich.
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