Dorn-Assenheim ist ein Stadtteil von Reichelsheim im Wetteraukreis in Hessen. Im Volksmund heißt Dorn-Assenheim Schloggebach.
Dorn-Assenheim Stadt Reichelsheim (Wetterau) 50.3405555555568.8416666666667133 | |
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Höhe: | 133 m ü. NHN |
Fläche: | 4,33 km²[1] |
Einwohner: | 1285 (30. Jun. 2017)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 297 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 1. Februar 1972 |
Postleitzahl: | 61203 |
Vorwahl: | 06035 |
Dorn-Assenheim liegt in der Wetterau und ist der südlichste Stadtteil von Reichelsheim.
Die älteste erhaltene Erwähnung des Ortes stammt von 1237[3] mit dem damals verwendeten Namen Massinheim.
Am Ende des Heiligen Römischen Reiches war das Dorf ein Kondominium. Das Dorf war zur einen Hälfte ein Mannlehen der Fürstabtei Fulda an die Freiherrn von Franckenstein zu Ockstadt. Die andere Hälfte gehörte den Herren von Franckenstein gemeinschaftlich mit den Grafen von Schönborn als Mannlehen des Hochstift Worms.
Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde das Dorf Teil des Herzogtums Nassau und dort dem Amt Reichelsheim zugeordnet. Mit Schreiben vom 12. September 1806 wurde der von Franckenstein'sche Amtsverwalter angewiesen, seine Amtsgeschäfte weiter zu betreiben, dies jedoch in herzoglichem und fürstlichem Namen zu tun. Die Mediatisierung fand jedoch zunächst auf dem Papier statt. In einem Schreiben vom 7. Oktober 1806 wies das Amt Reichelsheim die Einwohner an, in Rechtsangelegenheiten das Amt Reichelsheim aufzusuchen. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt. In einem Bericht der Regierung des Herzogtums Nassau vom 17. Oktober 1809 wurde aufgeführt, dass die bisherigen Grundherren weiterhin die Patrimonialgerichtsbarkeit in erster und mittlerer Instanz wahrnähmen. Formell waren die hoheitlichen und die grundherrlichen Rechte zwar getrennt worden, sie wurden aber durch die grundherrlichen Beamten in Personalunion wahrgenommen. Der Grund, warum das Herzogtum Nassau seine Position nicht wirksam durchsetzen konnte, war die Lage des Ortes: Das Amt Reichelsheim war eine nassauische Exklave, inmitten des Großherzogtums Hessen. Eine Entsendung von Polizei oder Militär war dadurch erschwert.
Mit der Konsolidierung der politischen Situation in Deutschland nach dem Wiener Kongress kam es auch zu einer abschließenden Regelung für Dorn-Assenheim. Die beiden Grundherren verzichteten auf die Patrimonialgerichtsbarkeit[Anm. 1] Ab dem 1. Januar 1816 erhielt von Franckenstein dafür eine Entschädigung von 200 Gulden und von Schönborn von 55 Gulden. Daneben erhielten deren Gerichtshalter 100 und 20 Gulden. Mit dieser Einigung war die Mediatisierung abgeschlossen.[4]
Nach dem Deutschen Krieg wurde Nassau von Preußen annektiert. In Art. 15 Nr. 3 des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen wurde ein Gebietstausch vereinbart[5], das Amt Reichelsheim – und damit Dorn-Assenheim – dem Großherzogtum zugeschlagen, wo es dem Landkreis Friedberg (Hessen) zugeordnet wurde. Die Folge des Übergangs an das Großherzogtum Hessen war, dass ein verschachteltes Partikularrecht galt: Neben dem hessischen Recht galt nassauisches Recht, das wiederum Mainzer Landrecht überlagerte und – gewohnheitsrechtlich – galt zudem Titel 28 des Solmser Landrechts (eheliches Güterrecht), aber nicht in vollem Umfang.[6] Erst das Bürgerliche Gesetzbuch, das einheitlich im ganzen Deutschen Reich galt, setzte zum 1. Januar 1900 das alte Partikularrecht außer Kraft.
Dorn-Assenheim wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen zum 1. Februar 1972 mit der Gemeinde Beienheim, ebenfalls aus dem Altkreis Friedberg, sowie den Gemeinden Blofeld und Heuchelheim aus dem Altkreis Büdingen, mit der Stadt Reichelsheim zusammengeschlossen.[Anm. 2]
Durch den Ort führt die Landesstraße 3187.
Der öffentliche Personennahverkehr wird durch die Buslinie FB03 sichergestellt.
Die katholische Kindertagesstätte „St. Elisabeth“ steht für die kleinen Einwohner zur Verfügung.
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