Albstadt ist ein Ortsteil im Nordosten der Stadt Alzenau in Unterfranken in Bayern.
Albstadt
Stadt Alzenau
Wappen von Albstadt50.1176689.114245160
Höhe:
160mü.NN
Einwohner:
1308(1.Mai 2009)
Eingemeindung:
1.Juli 1972
Postleitzahl:
63755
Vorwahl:
06023
Die Kuratiekirche St. Philippus und St. Jakobus
Die Kuratiekirche St. Philippus und St. Jakobus
Geographie
Der Ort liegt im Landkreis Aschaffenburg am Rande der historischen Birkenhainer Straße, unmittelbar an der Landesgrenze zu Hessen auf einer Höhe von 166m über NN. Der topographisch höchste Punkt der Dorfgemarkung befindet sich mit 371mü.NN(Lage)50.104229.14947 am Gipfel des Heidkopfes westlich des Teufelsgrundes, der niedrigste liegt am Weibersbach auf 147mü.NN(Lage)50.1096429.110729.[1]
Name
Etymologie
Es wird fälschlicherweise angenommen, dass der Name Albstadt sich von einer Alb ableitet. Der Name geht aber auf den Personennamen Albo zurück.[2] Im Volksmund wird der Ort "Albschbedd" genannt.
Frühere Schreibweisen
Frühere Schreibweisen des Ortes aus diversen historischen Karten und Urkunden:
889 Albsteti
1244 Albestat
1386 Albestad
1562 Albisstat
Geschichte
Die älteste erhaltene Erwähnung von Albstadt findet sich in einer Urkunde aus dem Jahr 1244 als Albestat.[3] Albstadt gehörte zum Freigericht Alzenau, das aus vier Landgerichten bestand. Im Jahr 1500 belehnte der römisch-deutsche König Maximilian I. den Erzbischof von Mainz und den Grafen von Hanau-Münzenberg gemeinsamen mit dem Freigericht, das sie nun als Kondominat verwalteten. Da im Freigericht auch zur Zeit des Kondominats die kirchliche Jurisdiktion bei den Erzbischöfen von Mainz verblieb, konnte sich die Reformation – im Gegensatz zur Grafschaft Hanau-Münzenberg – hier nicht durchsetzen. Albstadt blieb römisch-katholisch.
Von 1601 bis 1605 fand im Freigericht Alzenau eine große Hexenverfolgung statt. In deren Folge wurden auch fünf Frauen und vier Männer aus Albstadt[4] auf dem Scheiterhaufen als Hexen und Zauberer lebendig verbrannt.[5][6]
Als Graf Johann Reinhard III. 1736 als letzter männlicher Vertreter des Hauses Hanau starb, war dessen Erbe hinsichtlich der Grafschaft Hanau-Münzenberg aufgrund eines Erbvertrages der Landgraf von Hessen-Kassel. Ob das Erbe sich auch auf den Hanauer Anteil an dem Kondominat erstreckte, war in den folgenden Jahren zwischen Kurmainz und Hessen-Kassel heftig umstritten. Der Streit endete in einem Kompromiss, dem „Partifikationsrezess“ von 1740, der eine Realteilung des Kondominats vorsah. Es dauerte allerdings bis 1748 bis der Vertrag umgesetzt war. Albstadt wurde vom Landgericht Somborn abgetrennt, das an Hessen-Kassel fiel und blieb bei Kurmainz.
Der Reichsdeputationshauptschluss des Jahres 1803 schlug das Amt Alzenau der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (ab 1806: Großherzogtum Hessen) zu, die es aber nur 13 Jahre behielt. Im Jahr trat das Großherzogtum das Amt an das Königreich Bayern ab. Die Gemeinde Albstadt gehörte zum Bezirksamt Alzenau, das am 1. Juli 1862 gebildet wurde. Dieses wurde am 1. Januar 1939 zum Landkreis Alzenau in Unterfranken.
Am 1. Juli 1972 wurde Albstadt im Zuge der Gebietsreform in Bayern nach Alzenau in Unterfranken eingemeindet.[7]
Sehenswertes
Nahe der Landesgrenze zu Hessen steht an einem Feld einer der ältesten Bildstöcke Unterfrankens. Er wird im Volksmund Schwedenkreuz genannt.[8] Nach einer Informationstafel stammt das Wegkreuz aus dem Jahr 1608 und wurde von ortsansässigen Landschöffen errichtet.[9]
Die Kuratiekirche Philippus und Jakobus besitzt einen sehenswerten Pfarrgarten
Unser Kahlgrund 1980. Heimatjahrbuch für den Landkreis Alzenau. Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft zur Heimatforschung und Heimatpflege des Landkreises Alzenau, Landrat des Kreises. ISSN0933-1328.
Heinrich Reimer: Hessisches Urkundenbuch. Abt. 2. Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau und der ehemaligen Provinz Hanau, Leipzig 1891ff, Bd. 1, Urkunde 230 (26).
Peter Gbiorczyk: Zauberglaube und Hexenprozesse in der Grafschaft Hanau-Münzenberg im 16. und 17. Jahrhundert. Shaker. Düren 2021. ISBN 978-3-8440-7902-9, S. 163.
Hans Ritter:Hexenverbrennung im Freigericht.Archiv,13.März 2008,archiviertvomOriginalam13.März 2008;abgerufen am 31.Juli 2020.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hans-ritter.de
Wilhelm Volkert (Hrsg.):Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S.417 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
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