Winnen ist der nach Einwohnerzahl kleinste Ortsteil der Stadt Allendorf (Lumda) im mittelhessischen Landkreis Gießen. Der Ort liegt nördlich der Kernstadt und schließt unmittelbar an das im Süden gelegene Nordeck an. Durch den Ort verläuft die Landesstraße3089.
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Winnen erfolgte unter dem Namen Winden im Jahr 1238 in einer Urkunde des Klosters Arnsburg.[1] In historischen Dokumenten ist der Ort unter folgenden Ortsnamen belegt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]Winedun (1150/60), Windin (1265), Wenden (um 1400) und Winden (1577).
Die frühgotische Kirche in Winnen wurde um 1320 vollendet und später mehrmals umgebaut; 1906–1908 wurde das Langschiff auf fast die doppelte Breite erweitert.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten zum 31. Dezember 1970 die die bis dahin selbständigen Gemeinden Winnen und Nordeck freiwillig zur neuen Gemeinde Braunstein,[3] die am 1. Januar 1977 durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen in die Stadt Allendorf (Lumda) eingegliedert wurde.[4][5] Für die Ortsteile Climbach und Nordeck-Winnen wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]
Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Winnen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7]
1526: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, landgräfliches Lehen der Rau von Holzhausen
ab 1648 Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Marburg
ab 1786: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Treis an der Lumbda
ab 1806: Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Treis an der Lumbda
1807–1813: Königreich Westphalen, Departement der Werra, Distrikt Marburg, Kanton Ebsdorf
ab 1815: Kurfürstentum Hessen, Amt Treis an der Lumbda[8]
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Winnen zuständig.[10] In Treis wurde ein Assistenzamt eingerichtet, das 1831 als eigenständiges Justizamt Treis ausgegliedert wurde und für Winnen zuständig war. Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurde durch einen Gebietstausch Treis an das Großherzogtum Hessen abgetreten, Winnen wurde dem Justizamt Marburg zugeteilt, das am 1. September 1867 in Amtsgericht Marburg umbenannt wurde.[11][12] Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.
Bevölkeerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Winnen 360 Einwohner. Darunter waren 6 (1,7%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 57 Einwohner unter 18 Jahren, 168 zwischen 18 und 49, 84 zwischen 50 und 64 und 51 Einwohner waren älter.[13] Die Einwohner lebten in 150 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 45 Paare ohne Kinder und 54 Paare mit Kindern, sowie 15 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 111 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[13]
Familien: 7 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 2 Beisassen
Winnen: Einwohnerzahlen von 1749 bis 2020
Jahr
Einwohner
1749
109
1834
175
1840
193
1846
194
1852
206
1858
215
1864
201
1871
192
1875
203
1885
201
1895
198
1905
205
1910
195
1925
210
1939
212
1946
323
1950
311
1956
247
1961
243
1967
238
1980
?
1990
?
2000
?
2011
360
2016
355
2020
345
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Allendorf (Lumda)[2]
Zusammenschluß der Gemeinden Nordeck und Winnen im Landkreis Marburg zu der neuen Gemeinde „Braunstein“ vom 10.Dezember 1970. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.52, S.2447, Punkt 2464 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 4,8MB]).
Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13.Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr.17, S.237ff., §4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,2MB]).
Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel:Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB770396321, OCLC180532844, S.280.
Hauptsatzung.(PDF;67kB)§6.In:Webauftritt.Stadt Allendorf (Lumda),abgerufen im September 2021.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.121f. (online bei Google Books).
Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S.73 f..
Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
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