Kleinlöbichau ist ein Ortsteil der Gemeinde Großlöbichau im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen.
Kleinlöbichau
Gemeinde Großlöbichau
50.92591666666711.698083333333300
Höhe:
300mü.NN
Einwohner:
50(1949)
Eingemeindung:
1.März 1951
Postleitzahl:
07751
Vorwahl:
03641
Kleinlöbichau (Thüringen)
Lage von Kleinlöbichau in Thüringen
Dorfkirche
Dorfkirche
Geographie
Das Rundlingsdorf Kleinlöbichau liegt 2km östlicher im Gembdental als die Hauptgemeinde am auslaufenden Nordhang auf einer Anhöhe. Diese Gegend ist ein Kaltluftsammelgebiet des Gembdentales und war landwirtschaftlich geprägt. Die Bundesstraße 7 führt etwa 500m nördlich von Jena Richtung Eisenberg/Autobahn vorbei. Im Ort sind 50 Einwohner beheimatet.
Geschichte
Kahl weist die urkundliche Ersterwähnung des Ortes vom 19. Februar 1406 nach.[1] Die Gemeinde geht von 1353 aus. Nach einer Urkunde wurde der Ort „Ubir Lobichow“ darin erwähnt.
Der Ort gehörte zum Besitz des Klosters Bürgel und kam nach dessen Auflösung im Zuge der Reformation im Jahr 1526 zum ernestinischen Amt Bürgel.[2] Dieses gehörte aufgrund mehrerer Teilungen zu verschiedenen Ernestinischen Herzogtümern. Ab 1815 war der Ort Teil des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach,[3] welches ihn 1850 dem Verwaltungsbezirk Weimar II (Verwaltungsbezirk Apolda) angliederte.[4] 1920 kam Kleinlöbichau zum Land Thüringen.
Am 1. März 1951 wurde Kleinlöbichau nach Großlöbichau eingemeindet.[5]
Die Dorfkirche Kleinlöbichau ist die kleinste Kirche am Kirchenradweg Jena – Thalbürgel und nahe dessen topographischem Höhepunkt. Sie wurde 2013 in das Verzeichnis der Radwegekirchen aufgenommen[6].
Wirtschaft
Nach wie vor spielt die Landwirtschaft eine Rolle. Deshalb sind auch noch Streuobstwiesen an den Ortsrändern vorhanden.
Auch die naturnahen Teiche locken Besucher zum Erholungsgebiet „Wöllmisse“.
Wolfgang Kahl: Ersterwähnung Thüringer Städte und Dörfer. Ein Handbuch. 5., verbesserte und wesentlich erweiterte Auflage. Rockstuhl, Bad Langensalza 2010, ISBN 978-3-86777-202-0, S. 145.
Johann Ernst Fabri: Geographie für alle Stände. Theil 1, Band 4: Welcher die Fortsetzung und den Beschluß vom Obersächsischen Kreise enthält. Schwickert, Leipzig 1793, S. 43 f.
Staats-Handbuch des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach. 1827, ZDB-ID514527-2, S. 121 f.
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