Bernsdorf ist der nach Einwohnerzahl kleinste Ortsteil der Gemeinde Cölbe im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Der Ort liegt im Tal der südlich vorbeifließenden Ohm zwischen dem Burgwald im Norden und den Lahnbergen im Süden.
Im Jahr 1282 wird der Ort als Bernoldesdorf im Klosterarchiv des Klosters Haina erstmals urkundlich erwähnt. In späteren Urkunden wurde der Ort unter folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] Bernisdorff (1359) und Bernsdorf (1374).
1306 erhielt das Kloster Haina weitere Güter in Bernsdorf, deren Hälfte den Johannitern aus Wiesenfeld zustand. Der Marburger Heinrich von Rosphe erwarb 1347 ein Gut im Ort. Im Jahr 1398 erhielt Else, die Witwe des Werner Gises aus Biedenkopf, im Zuge eines Vergleichs mit Metze, der Witwe des Heinrich aus Rosphe, das sogenannte Hainaer Gut. Ab 1358 besaß der Deutsche Orden aus Marburg zwei Höfe in Bernsdorf, die 1364 zusammengelegt wurden. Sie umfassten 1358 95 Morgen Ackerland und sechs Morgen Wiesen.
Ab 1395 und später gehörte der Ort zum Gericht Schönstadt. Im Königreich Westphalen war er von 1807 bis 1813 Teil des Kantons Rosenthal, 1821 kam Bernsdorf zum neu geschaffenen Kreis Marburg.
Zum 31. Dezember 1970 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Bernsdorf im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Cölbe eingegliedert.[3][4] Für Cölbe mit Bernsdorf, wie für die übrigen Ortsteile von Cölbe, wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[5]
Territorial- und Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Territorien, in denen Bernsdorf lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][6]
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Schönstadt (Gericht Schönstadt bestand aus den Orten: Kölbe, Bernsdorf, Bürgeln, Betziesdorf, Reddehausen, Schönstädt, Schwarzenborn und Bracht)[7]
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Gericht Schönstadt
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg), Gericht Schönstadt
ab 1648: Heiliges Römisches Reich (bis 1806), Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Marburg[8]
ab 1806: Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Marburg
1807–1813: Königreich Westphalen, Departement der Werra, Distrikt Marburg, Kanton Rosenthal (Friedensgericht Rosenthal)
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. In Marburg wurde der Kreis Marburg für die Verwaltung eingerichtet und das Landgericht Marburg war als Gericht in erster Instanz für Bernsdorf zuständig. 1850 wurde das Landgericht in Justizamt Marburg umbenannt.[11] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg.[12][13] Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Bernsdorf 33 Einwohner. Darunter waren 3 (9,1%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 6 Einwohner unter 18 Jahren, 15 zwischen 18 und 49, 6 zwischen 50 und 64 und 3 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 9 Haushalten. Davon waren keine Singlehaushalte, 3 Paare ohne Kinder und 3 Paare mit Kindern, sowie keine Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In keinem Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 6 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[2]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]
Eingliederung der Gemeinde Bernsdorf in die Gemeinde Cölbe, Landkreis Marburg vom 10.Dezember 1970. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.52, S.2447, Punkt 2463 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 4,8MB]).
Statistisches Bundesamt (Hrsg.):Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.402.
Hauptsatzung.(PDF;2,78MB)§4.In:Webauftritt.Gemeinde Cölbe,abgerufen im September 2021.
Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:treemagic.org.Abgerufen am 1.Januar 1900
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.100f. (online bei Google Books).
Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S.73 f.
Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
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